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    Fragwürdige Marketing-Kosten beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk

    Die Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind, insbesondere in Anbetracht der teilweise bescheidenen Qualität der Beiträge, immer wieder ein Streitthema. Problematisch ist dabei, dass es sich nicht um Beiträge für eine freiwillige Mitgliedschaft sondern um Zwangsgebühren handelt, die jeder Haushalt in Deutschland zu entrichten hat, sofern keine Ausnahmegenehmigung vorliegt. Aber nicht nur Haushalte, sondern auch Unternehmen, Hotels und viele weitere sogenannte Betriebsstätten müssen diese Beiträge entrichten. Für normale Arbeitnehmer sind also mehrfach Gebühren zu entrichten. Für die Arbeit im Büro, für den Abend im privaten Wohnzimmer, für den Aufenthalt in einem Hotelzimmer auf der Dienstreise oder im Urlaub, und so weiter. Abbestellt werden kann der “Service” des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice nun einmal nicht.

    Um so erstaunlicher ist Punkt “5.9 Marketing” in der Auflistung der Verwendung des Rundfunkbeitrags. Für diesen Posten sind 0,15 Euro vorgesehen.

    Verwendung der Rundfunkgebühren
    Quelle: ARD: Verwendung des Rundfunkbeitrags
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    Unter Berufung auf sichere Quellen: Noch 12 Impfungen, dann ist es geschafft :)

    Sollte eine allgemeine Corona-Impfpflicht kommen – und danach sieht es aus – setzt Gesundheitsminister Karl Lauterbach auf Bußgelder zur Durchsetzung. Das sei unvermeidbar.

    Zur Durchsetzung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht setzt der neue Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach auf Bußgelder. „Ins Gefängnis muss niemand“, sagte der SPD-Politiker dem „Spiegel“.

    Quelle: Merkur: Lauterbach zur Impfpflicht: „Ins Gefängnis muss niemand“

    An der stelle stellt sich natürlich die Frage was passiert, wenn man das Bußgeld nicht bezahlt. Für die Weigerung der Bezahlung der Rundfunkbeiträge sind in Deutschland durchaus Gefängnisaufenthalte vorgesehen, wie beispielsweise Georg Thiel erfahren musste.
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    Dafür zahlt man doch gerne

    Der Rundfunkbeitrag steigt für die Haushalte um monatlich 86 Cent auf 18,36 Euro, wie die Welt berichtete. Und die tatsächlichen Kosten sind noch höher, denn auch Unternehmen und Behörden müssen den Beitrag bezahlen. Diese Kosten werden dann über Steuern und Preise für Dienstleistungen und Produkte an die Bürger weitergeben. Das ist eine durchaus raffinierte Taktik, um die tatsächlichen Kosten zu verschleiern.
    Abgesehen davon, wie die Verantwortlichen für zweifelhafte Gegenleistungen ungeniert in die Taschen der Menschen greifen, sind die Umstände der Preiserhöhung interessant. Damit der ausgehandelte Staatsvertrag zur Erhöhung des Beitrages in Kraft treten kann, ist die Zustimmung aller Bundesländer notwendig. Von Seiten Sachsen-Anhalts wurde diese jedoch verweigert. Das Bundesverfassungsgericht hat die Erhöhung nun jedoch in Kraft gesetzt. Die Begründung des Karlsruher Gerichts: Das Bundesland habe die im Grundgesetz gesicherte Rundfunkfreiheit verletzt, weil es dem vereinbarten Staatsvertrag nicht zugestimmt habe.
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    Offnener Vollzug auf unbestimmte Zeit

    Der Lockdown soll wiedereinmal verlängert und verschärft werden. Mit Nachrichten wie “Kanzleramt drängt auf härteren und längeren Lockdown” wird die Bevölkerung bereits “sturmreif geschossen”. Wenn es dann soweit ist und die Daumenschrauben weiter angezogen werden, wird es keinen nennenswerten Widerstand geben, weil die Menschen schon mit den Maßnahmen gerechnet haben und diese als selbstverständlich ansehen. So manch einer wäre gewiss sogar enttäuscht, wenn die Verschärfungen unerwartet ausbleiben würden. Die Verlängerungen der Maßnahmen können beliebig oft weitergeführt werden und die Verschärfungen beliebig umfassend sein. Wichtig ist nur, dass Politiker und Medien die Bevölkerung immer vor der nächsten Stufe auf die neue Verschärfung mental vorbereiten, um möglichen Widerstand von vornherein zu brechen. Letztlich werde wir damit rechnen müssen, dass wir auf unbestimmte Zeit massiv eingeschränkt sein werden, also in einer Art offenem Vollzug leben müssen.
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    Todesbescheinigung als Grundlage für Todesursachenstatistik

    Wenn jemand stirbt, dann ist es in fortschrittlichen zivilisierten Ländern üblich, den Tod durch einen Arzt feststellen zu lassen. Dieser füllt dann auch eine Todesbescheinigung aus, in welcher die Todesursache angegeben wird. Dies dient als Grundlage für die Todesursachenstatistik ist die elementare Grundlage zur Ermittlung wichtiger Gesundheitsindikatoren wie Sterbeziffern, verlorene Lebensjahre und vermeidbare Sterbefälle.
    Wenn man sich etwas näher mit der Thematik befasst, wird man feststellen, dass es in vielen Fälle aber nicht so einfach ist, eine Todesursache einzutragen. Oft gibt es eine Kette an Ereignissen, die von einem Grundleiden über die unmittelbare Todesursache zum Tod führen. Diese Kausalkette sollte dann in der Bescheinigung möglichst genau abgebildet werden. Zudem können auch mehrere potentiell tödliche Grundleiden vorhanden sein.
    Wenn jemand mit seinem Fahrzeug einen tödlichen Unfall hat, könnte er einfach am Steuer eingeschlafen sein und die Verletzungen des Unfalls führten zum Tod. Er könnte jedoch auch einen tödlichen Herzinfarkt gehabt haben, welcher dann zum Unfall führte.
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    Corona rafft die Alten dahin

    Das Satireformat “Bohemian Browser Ballett” der ARD-Jugendwelle Funk bezeichnet das Coronavirus als „schönen und sinnvollen Reflex der Natur“. Dass vor allem Ältere daran sterben, sei „nur gerecht“. Schließlich habe diese Generation den „Planeten voll gegen die Wand gefahren“, wie beispielsweise Die Welt schreibt.

    Die öffentlich rechtlichen Sender schaffen es immer wieder, die Messlatte bei ihrem peinlichen Niveaulimbo noch ein Stück tiefer zu legen (während die Latte der Zwangsgebühren immer weiter nach oben gelegt wird). Bei der Aussage, dass das Positive an der Corona-Erkrankung ist, dass hauptsächlich die Alten sterben, welche angeblich für die Zerstörung der Welt verantwortlich sind, handelt es sich natürlich um eine überspitzte satirische Darstellung. Die Ironie ist jedoch, dass auch die Öffentlich-Rechtlichen ihren Teil an den Zuständen beitragen, die sie selbst kritisieren!
    Schon vor Jahren musste man feststellen, dass die Öffentlich-Rechtlichen Gebührengelder für seichte Unterhaltungssendungen verschwenden, während sie zu den Problemen, die beispielsweise die Folge des grenzenlosen exponentiellen Wachstumszwangs durch das Zinseszins-System sind, meistens schweigen.
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    Verstehen Sie Spaß?

    Die meisten Menschen dürften es als unangenehm empfinden, wenn man sie demütigt oder sie Opfer beispielsweise von Mobbing-Angriffen werden. In einer zivilisierten Gesellschaft sollten solch primitive und menschenverachtende Handlungen dementsprechend keinen Platz haben. Stattdessen ist ein harmonisches, respektvolles und friedliches Zusammenleben erstrebenswert. Gemäß der goldenen Regel “Was du nicht willst, das man dir tut, das füg auch keinem andren zu” ist ein rücksichtsvolles Verhalten anzustreben.
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    Öffentlich-rechtliche Sender sind nicht kostenlos

    “Alternative Fakten” und “Fake News” nennt man heutzutage das, was früher schlicht als “Zeitungsente” bezeichnet wurde: Wenn absichtlich oder unabsichtlich Unwahrheiten verbreitet werden.

    Als Fake News könnte man auch die Aussage von Netflix-Gründer Reed Hastings verstehen, wie sie aktuell in verschiedenen Medien, wie etwa bei Heise publiziert wird:

    Laut Netflix-Gründer Reed Hastings sind die Deutschen keine eingefleischten Video-Piraten. Sie schauen eher wenige Inhalte illegal. Die öffentlich-rechtlichen Sender hätten sie aber auch mit einem “relativ” guten, kostenlosen Programm ein wenig verwöhnt.[1]

    Quelle: Heise

    Diese Aussage suggeriert, dass Deutsche die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender kostenlos ansehen dürfen. Das ist nicht korrekt. Das Programm der Öffentlich-Rechtlichen ist sehr wohl mit Kosten für die Deutschen verbunden. Durch die sogenannte Haushaltsabgabe müssen deutsche Bürger die Öffentlich-Rechtlichen finanzieren, selbst dann wenn sie das Angebot nicht in Anspruch nehmen.
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    GEZ will kein Geld … zumindest nicht in bar

    Norbert Häring startete ein interessantes Experiment.[1] Er entzog dem ARD, ZDF, Deutschlandradio Beitragsservice die Einzugsermächtigung und erkundigte sich in Folge einer Mahnung mit Verweis auf das Bundesbankgesetz, dass auf Euro lautende Banknoten „das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“ sind, wo er den Rundfunkbeitrag zukünftig in Bar bezahlen könne. [Anmerkung: Bei einem Vertragsabschluss kann die Barzahlung ausgeschlossen werden. Der Gebührenservice handelt also durchaus eventuell rechtmäßig. Es ist höchstens moralisch verwerflich, dass jeder Mensch in Deutschland gezwungen werden kann, das Programm der öffentlich rechtlichen Sender zu finanzieren und dann nicht einmal mit Geldmünzen und Geldscheinen bezahlen darf.]
    Nachdem die ehemalige GEZ auf die Anfrage nicht reagierte, weder mit einer Antwort noch mit weiteren Mahnungen, und auch eine Presseanfrage im Zuge einer Handelsblatt-Berichterstattung zu den um sich greifenden Einschränkungen für die Bargeldnutzung, verbreitete er das Experiment im Internet. Die Anfragen beim Beitragsservice nahmen zu und so wurde der Beitragsservice zum Handeln gezwungen. Endlich erhielt Norbert Häring eine überraschende Antwort:
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    Hallo ihr Sklaven

    Wenn jemand meint, in Deutschland sind die Menschen in ihrem tun frei und können sich selbst nach ihren Wünschen und Fähigkeiten entfalten, sofern sie dabei anderen keinen (unerlaubten) Schaden zufügen, dann wird er sehr bald eines besseren belehrt, sollte er versuchen, diese vermutete Freiheit auszutesten. Im Allgemeinen sind wir Lohnsklaven, die den Vorgaben entsprechend ihren Dienst zu verrichten haben.
    Ganz wenige Menschen besitzen nahezu nahezu alles auf dieser Welt. Sie besitzen fast den gesamten Grund und Boden (was eigentlich widersinnig ist, denn die Erde ist Naturgegeben und kann daher eigentlich kein Privatbesitz sein). Sie besitzen die Gebäude die darauf von anderen Menschen errichtet wurden. Sie besitzen die Produktionsmittel und sie besitzen die Energieversorgung und in weiten Teilen die Infrastruktur.
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    Weltmeister statt Weltpolitik„Tagesthemen“: 17 Minuten für WM-Selfies und Gegröhle

    Dass die öffentlich-rechtlichen Sender jeden dazu zwingen können, Rundfunkgebühren zu bezahlen, wird gerne damit begründet, dass nur so ein hochwertiges Programm als Gegengewicht zum “Unterschichtenfernsehen” der auf Werbeeinnahmen angewiesenen Privatsendern angeboten werden kann. Leider begeben sich die Öffentlich-Rechtlichen dann aber ganz dreist doch auf das primitives Niveau der nach Quote strebenden Privatsender und beschäftigen sich mit belanglosen Dingen, die in einem Gebührenfinanzierten Rundfunk nichts verloren haben. Sinn- und Niveaulose Talkshows, Kochsendungen und schier endlos lange Berichte über Sportveranstaltungen nehmen viel Raum ein. Das Interesse an der Berichterstattung über Großereignisse wie der Fußball-WM ist nachvollziehbar, denn diese schauen sich sehr viele Menschen an. Aber genau deshalb müssen die öffentlich-rechtlichen Sender sich dieser Thematik nicht annehmen. Aufgrund der vielen Zuschauer lassen sich beachtliche Werbeeinahnen erzielen und deshalb können die auf Werbeeinnahmen angewiesenen Privatsender die Übertragung der Ereignisse, die zwar viele Menschen interessieren, aber eigentlich völlig belanglos und bald vergessen sind, übernehmen. Die öffentlich-rechtlichen müssen nicht in den Wettstreit mit den Privatsendern gehen, da ihre Finanzierung ohnehin durch die Gebühren sichergestellt ist. Sie können derweil das hochwertige Programm senden, mit dem sie schließlich den Anspruch auf die Gebühren begründen.
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    Skandal beim ZDF um die Sendung “Deutschlands Beste”

    An der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender muss sich jeder beteiligen, unabhängig davon, ob er das Angebot nutzt oder für unterstützenswert hält. Das hat den Vorteil, dass eine gewisse Unabhängigkeit bei der Programmgestaltung besteht, da theoretisch nicht darauf geachtet werden muss, das Programm so zu gestalten, dass dadurch Einnahmen generiert werden können. Unglücklicherweise wird in Deutschland jedoch ein duales System angewendet, bei dem die öffentlich-rechtlichen Sender nicht nur durch Rundfunkgebühren finanziert werden, sondern auch Einnahmen aus Werbung erzielen.

    Die gesetzlich festgelegten und verfassungsrechtlich überprüften Rahmenbedingungen des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks erlauben ausdrücklich auch eine aufgabenorientierte bzw. der Aufgabenerfüllung dienende wirtschaftliche Betätigung der Sender. In einem dualen System muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk funktionstüchtig und wettbewerbsfähig sein.[1]

    Quelle: WDR

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    Die Rundfunkurteile sind ein Witz

    Von Seiten der Drogeriekette Rossmann wurde die Rechtmäßigkeit der aktuellen Form der Rundfunkbeiträge angezweifelt, da sie beispielsweise Unternehmen mit vielen Filialen höher belastet, als ein Unternehmen mit identischer Mitarbeiterzahl aber weniger Filialen. Wieso überhaupt für Arbeitsplätze eine Rundfunkgebühr zu entrichten ist, erschließt sich vermutlich nur den Menschen, die mit viel Fantasie gesegnet sind. Schließlich werden die meisten Angestellten nicht dafür bezahlt, dass sie während der Arbeitszeit Fernsehen schauen. Und wenn sie doch am Arbeitsplatz Fernseher oder Radio einschalten, haben sie dafür ja bereits in Form der Haushaltsabgabe bezahlt (die wenigsten Angestellten und Arbeiter werden Obdachlos sein und müssen dann keine Haushaltsabgabe zahlen) und dürften damit rund um die Uhr durchs öffentlich-rechtliche Fernsehprogramm zappen oder Radiosendungen anhören. Es ist also schwer einzusehen, warum noch einmal dafür bezahlt werden muss, nur weil das Programm an einem anderen Ort als dem Wohnsitz konsumiert wird. Im Zeitalter des Mobilfunks passen ortsgebundene Dienste ohnehin nicht so recht ins Bild einer modernen Kommunikationsgesellschaft.
    Obwohl also einiges gegen diese Form der Rundfunkgebührenerhebung spricht, haben die Verfassungsgerichtshöfe von Bayern und Rheinland-Pfalz (wenig überraschend) entschieden, dass der Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß ist. Nun gibt es in Deutschland keine Verfassung, man kann also strengenommen auch nicht entscheiden ob etwas verfassungsgemäß ist oder nicht, aber vermutlich ist mit dieser Aussage einfach gemeint, dass die Gebühren dem aktuellen Rechtsverständnis entsprechen und keine Gesetze brechen. Diese Beurteilung der Richter war zu erwarten, denn es würde wohl kein Richter wagen, das Finanzierungskonzept der mächtigen öffentlich-rechtlichen Sender in Frage zu stellen.
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    Die dunkle Seite von Red Bull

    Ich übe viel Kritik an den öffentlich-rechtlichen Sendern, da dort einiges passiert, das ich nicht gut heiße. Hin und wieder werden aber durchaus sehenswerte Reportagen im Fernsehen gesendet und auch übers Internet bereitgestellt, die über Sachverhalte aufklären, die wir sonst nicht zu Gesicht bekommen. Hierfür zahle ich die Zwangsgebühren gerne.
    Unglücklicherweise ist nicht sichergestellt, dass die Berichte auch nach langer Zeit noch abrufbar sind. Das hat leider rechtliche Gründe, aber vermutlich hält sich das Interesse der Verantwortlichen auch in engen Grenzen, die Beiträge über Jahre oder gar Jahrzehnte bereitzustellen. Das ist deshalb problematisch, weil man Reportagen der Öffentlich-Rechtlichen dadurch nicht zitieren kann. Wenn man ein Buch zitiert und die Quelle angibt, kann der geneigte Leser auch nach Jahren noch ein Exemplar im Buchhandel oder einer Bücherei finden und die Aussagen nachlesen. Die Beiträge der Öffentlich-Rechtlichen verschwinden irgendwann hinter verschlossenen Türen und sind nur schwer einsehbar. Dank des Internets klappt dieses für ein sogenanntes “Informationszeitalter” rückständige Verhalten nicht mehr so recht und viele Reportagen sind über andere Kanäle, wie etwa YouTube längere Zeit verfügbar.

    Einer der lobenswerten Reportagen, die ich mit meinen Gebühren finanziert habe, ist ein Bericht über das Marketing-Unternehmen “Red Bull”, das in erster Linie für das Brausegetränk bekannt ist. Der Konzern wirbt für seine Produkte mit den Aktionen von Extremsportlern. Höher, schneller, weiter ist die Devise und dabei kommt immer wieder ein Protagonist ums Leben. Im Prinzip ist das nicht schlimm. Diese Menschen gehen das Risiko aus freien Stücken ein und gefährden nur sich selbst.
    Was aber seitens Red Bull nicht in Ordnung ist, ist die Tatsache, dass nur die erfolgreichen Stunts publiziert werden. Wenn man mit gefährlichen Aktionen wirbt und vom Erfolg profitiert, dann sollte man auch so ehrlich sein und auch den Misserfolg kommunizieren. Das heißt, dass auch die Todesfälle nicht verschwiegen werden dürfen. Hierzu schweigen sich die Verantwortlichen aber aus. Red Bull verleiht also nicht nur (manchmal) Flügel, sondern macht auch feige.
    Damit aber nicht genug.
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