Skandal beim ZDF um die Sendung “Deutschlands Beste”
An der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender muss sich jeder beteiligen, unabhängig davon, ob er das Angebot nutzt oder für unterstützenswert hält. Das hat den Vorteil, dass eine gewisse Unabhängigkeit bei der Programmgestaltung besteht, da theoretisch nicht darauf geachtet werden muss, das Programm so zu gestalten, dass dadurch Einnahmen generiert werden können. Unglücklicherweise wird in Deutschland jedoch ein duales System angewendet, bei dem die öffentlich-rechtlichen Sender nicht nur durch Rundfunkgebühren finanziert werden, sondern auch Einnahmen aus Werbung erzielen.
Dies macht es dann aber doch wieder nötig, die Inhalte der Sendungen an die Wünsche der Werbepartner anzupassen. Zudem sind in den Rundfunkräten viele Politiker und andere Menschen mit besonderen Eigeninteressen anzutreffen, so dass auch hier die Unabhängigkeit der Programmgestaltung kaum gewährleistet werden kann. Bei diesem System zahlen wir viel Geld für fragwürdige Sendungen, die nicht unabhängig sind und müssen auch noch Werbung anschauen. Bei diesem Modell werden wenige Beteiligte sehr reich, aber den zahlenden Zuschauer kann kein wirklich hochwertiges Programm geboten werden.
Dies zeigt sich auch jüngst wieder. Bei der ohnehin fragwürdigen Sendung “Deutschlands Beste” im ZDF wurde zwecks Eigenwerbung[2] und aus Bange um die Einschaltquote[3] systematisch die Reihenfolge der Kandidaten manipuliert. Dies ist kein Kavaliersdelikt. Hier handelt es sich möglicherweise um eine Vorspiegelung falscher Tatsachen, um sich oder Dritten letzten Endes finanzielle Vorteile zu verschaffen. Wenn dies tatsächlich der Fall sein sollte, handelt es sich laut Strafgesetzbuch, Paragraph 263 um Betrug, gegebenenfalls sogar gewerbsmäßigen Betrug. Das Strafgesetz sieht hierfür bis zu zehn Jahre Gefängnisaufenthalt vor.
Eine öffentlich-rechtliche Anstalt wie das ZDF, die von allen zwangsweise bezahlt wird, einen Auftrag zur “Grundversorgung” hat und deren Existenz von Verfassungsrichtern zuletzt wieder als höchste Form des Qualitätsjournalismus und kultureller Bildung gepriesen wurde – als monumentale Stütze der Demokratie[2], sollte sich soetwas nicht erlauben können.
Wenn bei den öffentlich-rechtlichen Sendern schon belanglose Unterhaltungssendungen manipuliert werden, kann man sich überlegen, wie es wohl bei der Berichterstattung über politisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich relevante Themen zugehen mag. Vermutlich werden die Verantwortlichen aber nicht mit ernsthaften Konsequenzen rechnen müssen und die Menschen im Land werden auch weiterhin gezwungen sein, diese wiederwärtigen Machenschaften mit ihren Rundfunkgebühren zu finanzieren.
Die Einstellung dieser selbstherrlichen Menschen bei den öffentlich-rechtlichen Sendern kann man an ihren Aussagen erkennen:
Zuerst kassiert man Zwangsgebühren mit der Begründung, dass diese für eine hochwertige Programmgestaltung als Beitrag zur demokratischen Ordnung notwendig sei. Dann finanziert man mit dem Geld die Gestaltung belangloser Unterhaltungssendungen und versucht dabei auch noch durch Manipulation der Inhalte die Gebührenzahler unzulässig zu beeinflussen. Wenn der Schwindel auffliegt, versuchen die Verantwortlichen sich selbst zu entschuldigen. Mann kann sich nicht selbst ent-schuldigen, also der Schuld entledigen. Wenn man das könnte, wäre es möglich, ein beliebiges Verbrechen zu begehen und sich dann selbst von jeder Schuld freisprechen und gänzlich unantastbar weiterzumachen, wie bisher, ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen. Das wäre ein Paradies für Kriminelle jeglicher Art.
Nein, so kann und darf es nicht sein. Wenn man anderen Schaden zugefügt und damit eine Schuld auf sich geladen hat, kann man sich nicht einfach in grenzenloser Selbstherrlichkeit selbstständig entschuldigen. Man kann bestenfalls die Geschädigten bitten von der Verhängung von Sanktionen abzusehen. In diesem Fall müssten die Verantwortlichen bei den Rundfunkgebührenzahlern um Vergebung bitten. Falls Ihnen diese Vergebung nicht zuteil wird, müssten sie die Konsequenzen für ihr Handeln tragen und persönlich haften. Es wäre dann Aufgabe eines Richters über ein angemessenes Strafmaß zu entscheiden.
Weiterführende Informationen:
ZDF-Manipulationsskandal Wer hat davon wann was gewusst?
Die gesetzlich festgelegten und verfassungsrechtlich überprüften Rahmenbedingungen des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks erlauben ausdrücklich auch eine aufgabenorientierte bzw. der Aufgabenerfüllung dienende wirtschaftliche Betätigung der Sender. In einem dualen System muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk funktionstüchtig und wettbewerbsfähig sein.[1]
Quelle: WDR
Dies macht es dann aber doch wieder nötig, die Inhalte der Sendungen an die Wünsche der Werbepartner anzupassen. Zudem sind in den Rundfunkräten viele Politiker und andere Menschen mit besonderen Eigeninteressen anzutreffen, so dass auch hier die Unabhängigkeit der Programmgestaltung kaum gewährleistet werden kann. Bei diesem System zahlen wir viel Geld für fragwürdige Sendungen, die nicht unabhängig sind und müssen auch noch Werbung anschauen. Bei diesem Modell werden wenige Beteiligte sehr reich, aber den zahlenden Zuschauer kann kein wirklich hochwertiges Programm geboten werden.
Dies zeigt sich auch jüngst wieder. Bei der ohnehin fragwürdigen Sendung “Deutschlands Beste” im ZDF wurde zwecks Eigenwerbung[2] und aus Bange um die Einschaltquote[3] systematisch die Reihenfolge der Kandidaten manipuliert. Dies ist kein Kavaliersdelikt. Hier handelt es sich möglicherweise um eine Vorspiegelung falscher Tatsachen, um sich oder Dritten letzten Endes finanzielle Vorteile zu verschaffen. Wenn dies tatsächlich der Fall sein sollte, handelt es sich laut Strafgesetzbuch, Paragraph 263 um Betrug, gegebenenfalls sogar gewerbsmäßigen Betrug. Das Strafgesetz sieht hierfür bis zu zehn Jahre Gefängnisaufenthalt vor.
Eine öffentlich-rechtliche Anstalt wie das ZDF, die von allen zwangsweise bezahlt wird, einen Auftrag zur “Grundversorgung” hat und deren Existenz von Verfassungsrichtern zuletzt wieder als höchste Form des Qualitätsjournalismus und kultureller Bildung gepriesen wurde – als monumentale Stütze der Demokratie[2], sollte sich soetwas nicht erlauben können.
Wenn bei den öffentlich-rechtlichen Sendern schon belanglose Unterhaltungssendungen manipuliert werden, kann man sich überlegen, wie es wohl bei der Berichterstattung über politisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich relevante Themen zugehen mag. Vermutlich werden die Verantwortlichen aber nicht mit ernsthaften Konsequenzen rechnen müssen und die Menschen im Land werden auch weiterhin gezwungen sein, diese wiederwärtigen Machenschaften mit ihren Rundfunkgebühren zu finanzieren.
Die Einstellung dieser selbstherrlichen Menschen bei den öffentlich-rechtlichen Sendern kann man an ihren Aussagen erkennen:
Er [der Programmchef Norbert Himmler] entschuldige sich „bei allen Zuschauern, bei allen, die an den Abstimmungen teilgenommen haben, wie auch bei den betroffenen Prominenten“.[2]
Quelle: FAZ
Zuerst kassiert man Zwangsgebühren mit der Begründung, dass diese für eine hochwertige Programmgestaltung als Beitrag zur demokratischen Ordnung notwendig sei. Dann finanziert man mit dem Geld die Gestaltung belangloser Unterhaltungssendungen und versucht dabei auch noch durch Manipulation der Inhalte die Gebührenzahler unzulässig zu beeinflussen. Wenn der Schwindel auffliegt, versuchen die Verantwortlichen sich selbst zu entschuldigen. Mann kann sich nicht selbst ent-schuldigen, also der Schuld entledigen. Wenn man das könnte, wäre es möglich, ein beliebiges Verbrechen zu begehen und sich dann selbst von jeder Schuld freisprechen und gänzlich unantastbar weiterzumachen, wie bisher, ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen. Das wäre ein Paradies für Kriminelle jeglicher Art.
Nein, so kann und darf es nicht sein. Wenn man anderen Schaden zugefügt und damit eine Schuld auf sich geladen hat, kann man sich nicht einfach in grenzenloser Selbstherrlichkeit selbstständig entschuldigen. Man kann bestenfalls die Geschädigten bitten von der Verhängung von Sanktionen abzusehen. In diesem Fall müssten die Verantwortlichen bei den Rundfunkgebührenzahlern um Vergebung bitten. Falls Ihnen diese Vergebung nicht zuteil wird, müssten sie die Konsequenzen für ihr Handeln tragen und persönlich haften. Es wäre dann Aufgabe eines Richters über ein angemessenes Strafmaß zu entscheiden.
Weiterführende Informationen:
ZDF-Manipulationsskandal Wer hat davon wann was gewusst?