Fragwürdige Zusatzversicherungen bei MediaMarkt
Da es MediaMarkt mit Aussagen und Versprechungen nach meinen Erfahrungen in der Vergangenheit nicht so genau genommen hat, hatte ich das Unternehmen einige Jahre weitgehend gemieden. Nun bot sich die Möglichkeit, ein günstiges Notebook bei MediaMarkt zu erwerben. Und Prompt gab es wieder Versprechungen, die zu schön sind, um wahr zu sein: Für gerade einmal 69,90 € könne ich eine Zusatzversicherung abschließen. Wie der Verkäufer mir versicherte, wird das Notebook “ohne wenn-und-aber” durch ein neues Modell ersetzt, sollte das alte Gerät innerhalb der nächste vier Jahre einen Defekt haben. Und wenn die Akkuleistung innerhalb dieser Zeit auf unter 50 Prozent sinkt, dann würde ich ebenfalls ein gleiches oder sogar besseres Notebook im Austausch erhalten. Dies lohne sich auf jeden Fall, wie der Verkäufer mir weiter versicherte, da der Akku fest verbaut ist und auf jeden Fall innerhalb nach zwei Jahren kaputt gehen wird. Länger halten Akkus üblicherweise nicht, wie der Verkäufer weiter erläuterte. Und in zwei Jahren würde ich dann ein neues Notebook erhalten. Möglicherweise sogar ein neues und besseres Modell.
Da kommt man dann aus dem Staunen nicht mehr heraus. Zunächst einmal stellt sich die Frage, wieso die gleichen Regierungen, die Plastik-Trinkhalme verbieten wollen, weil die Umwelt dadurch unnötig belastet wird, es zulassen, dass komplexe Elektronik-Geräte mit eingebauter Selbstzerstörung ohne Wartungsmöglichkeiten legal verkauft werden dürfen.
Verwunderlich ist auch, dass hier eine Versicherung angeboten wird, die augenscheinlich für das Versicherungsunternehmen nicht so recht aufgeht. Versicherungen wollen üblicherweise einen Gewinn machen. Dies ist dann der Fall, wenn die Versicherungsnehmer mehr einbezahlen, als die Versicherung ausbezahlt. Im Durchschnitt bezahlen Versicherungskunden also mehr Beiträge, als sie ersetzt bekommen. Sogesehen lohnt sich für Kunden der Abschluss von Versicherungen also nur, wenn es darum geht, Risiken abzusichern, die existenzbedrohend sind. Solche Risiken treten üblicherweise eher selten auf. Dadurch, dass eine Versicherung viele Kunden hat, welche Geld einbezahlen, aber nur wenige Kunden den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen müssen, kann auch die Versicherung profitieren. Wenn die Versicherung eine hohe Summe an einen einzelnen Kunden ausbezahlen muss, dann macht sie mit diesem Kunden einen Verlust. Dieser Verlust wird aber durch den Gewinn von all den Kunden kompensiert, welche die Versicherung nicht in Anspruch nehmen müssen.
Es wird also kein Versicherungsunternehmen einen Schaden absichern, der mit fast 100-prozentiger Wahrscheinlichkeit eintritt und bei dem die Versicherung dann mehr bezahlen muss, als sie zuvor eingenommen hat. Für unter 70 Euro (Steuern und Kosten des Versicherungsunternehmens für Personal und Infrastruktur müssen von den Einnahmen ja auch noch abgezogen werden) wird man in zwei oder drei Jahren wohl kaum ein neues Notebook kaufen können. Für die Versicherung handelt es sich also offensichtlich um ein Verlustgeschäft.
Auf die Frage, wo der Haken sei, meinte der Verkäufer nur “dass es keinen Haken gibt”. Allerdings muss man die Versicherung sofort abschließen. Man hat also kaum Zeit, sich die Versicherungsbedingungen in Ruhe durchzulesen, oder sich über Erfahrungen anderer Kunden zu informieren. Immerhin kann die Zusatzversicherungen nach Abschluss innerhalb einer gewissen Frist wieder gekündigt werden. Darauf wies der verkäufer jedoch nicht hin, dies erfährt man erst, wenn man sich die Mühe macht, den Vertrag durchzulesen.
In der unverbindlichen Übersicht zur Versicherung ist dann auch tatsächlich zu lesen, dass “Abnutzung und Verschleiß der Original-Akkus, sofern diese weniger als 50 % der ursprünglichen Kapazität speichern können” versichert sind. Das klingt gut. Allerdings ist in der Rubrik, was nicht versichert ist, “Gewöhnlicher Verschleiß” aufgelistet. Hier müsste dann natürlich geklärt werden, ob der “gewöhnliche” Verschleiß von Original-Akkus möglicherweise doch nicht versichert ist und folglich nur der “ungewöhnliche” Verschleiß bei der Versicherung berücksichtigt wird. Und wie wird eigentlich gemessen, welche Leistung der Akku noch hat?
In den Verträgen ist zu lesen, dass “Versicherungsschutz außerdem besteht bei Beschädigung oder Zerstörung durch […] Unfall (plötzlich es und unvorhersehbares Ereignis) oder unsachgemäße Handhabung”. Weiter unten steht dann aber “Wir leisten keine Entschädigung für […] Schäden, die auf ein sonstiges grob fahrlässiges oder vorsätzliches Veralten des Kunden zurückzuführen sind.” Besteht bei unsachgemäßer Handhabung nun Versicherungsschutz oder wird dies als grob fahrlässiges verhalten eingestuft?
Außerdem ist zu lesen, dass “bei Totalschaden, Diebstahl oder unwirtschaftlicher Reparatur die Versicherungsleistung in Geldersatz für das betroffene Gerät besteht. Die Versicherungsleistung ist dabei auf den Wert des versicherten Gerätes nach Abschreibung gemäß nachstehender Tabelle begrenzt.” Folglich ist nicht damit zu rechnen, dass man ein neues Gerät erhält, wenn der Akku nach etwas über zwei Jahren tatsächlich über 50 Prozent Leistungsverlust hat. Gemäß der Tabelle wird man eine Geldzahlung von 60 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises erhalten. Zieht man davon noch die Kosten für die Versicherung ab, relativiert sich die Leistung durch die Versicherung stark. Hinzu kommt, dass der Kunde das alte Notebook abgeben muss und folglich gezwungen ist, ein neues Gerät zum Neupreis zu kaufen, wenn er weiterhin ein Notebook benötigt.
“Der Kunde hat nach Eintritt des Versicherungsfalles zur Geltendmachung seiner Ansprüche das schadhafte Gerät zusammen mit dem Originalkaufbeleg und diesen Versicherungsbedingungen an einen MediaMarkt auszuhändigen.” Bei Notebooks sind auf der Festplatte gegebenenfalls viele persönliche Daten gespeichert. Vor Abgabe des Gerätes sollten die Daten also zumindest durch ein Software-Tool auf eine Weise gelöscht werden, welche eine Wiederherstellung unmöglich macht. Sicherer ist es aber, den Speicher auszubauen und gegebenenfalls physisch zu zerstören. Dadurch wird aber der Versicherungsanspruch erlöschen. Vor Vertragsabschluss sollte also geklärt werden, wie in diesem Fall vorzugehen ist.
“Versichert sind ausschließlich privat genutzte Geräte,die durch einen MediaMarkt-Kaufbeleg näher bezeichnet sein müssen.” Wie sieht es aus, wenn das Gerät zur Pflege des Webshops oder für Marketing-Aktionen im Rahmen eines Kleinunternehmens eingesetzt wird? Erlischt dann der Versicherungsschutz?
Auf mein Zögern hin meinte der Verkäufer: “Die Versicherung kostet doch nur 70 Euro. Was gibts denn da zu überlegen?” Nun, viele Seiten Vertragstext müssten durchgelesen und verstanden werden. und die vielen enttäuschten Meinungen zu Media Markt Plus Garantie inkl. Plus Schutz deuten darauf hin, dass viele Kunden sich die Bedingungen nicht ausreichend genau durchgelesen haben.
Weiterführende Informationen:
PlusGarantie – Extra Sicherheit für Ihr neues Gerät
PlusGarantie – Einmalprämie -Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Produktinformationsblatt gemäß §4 der Verordnung über Informationspflichen bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) zur Media Markt PlusGarantie inkl. PlusSchutz für MobileNavigation, NeueMedien (Computer), Bürokom, Spielekonsolen
Produktinformationsblatt gemäß §4 der Verordnung über Informationspflichen bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) zur Media Markt PlusGarantie inkl. PlusSchutz 4 Jahre für Mobile Audiogeräte, Foto/Camcorder
Da kommt man dann aus dem Staunen nicht mehr heraus. Zunächst einmal stellt sich die Frage, wieso die gleichen Regierungen, die Plastik-Trinkhalme verbieten wollen, weil die Umwelt dadurch unnötig belastet wird, es zulassen, dass komplexe Elektronik-Geräte mit eingebauter Selbstzerstörung ohne Wartungsmöglichkeiten legal verkauft werden dürfen.
Verwunderlich ist auch, dass hier eine Versicherung angeboten wird, die augenscheinlich für das Versicherungsunternehmen nicht so recht aufgeht. Versicherungen wollen üblicherweise einen Gewinn machen. Dies ist dann der Fall, wenn die Versicherungsnehmer mehr einbezahlen, als die Versicherung ausbezahlt. Im Durchschnitt bezahlen Versicherungskunden also mehr Beiträge, als sie ersetzt bekommen. Sogesehen lohnt sich für Kunden der Abschluss von Versicherungen also nur, wenn es darum geht, Risiken abzusichern, die existenzbedrohend sind. Solche Risiken treten üblicherweise eher selten auf. Dadurch, dass eine Versicherung viele Kunden hat, welche Geld einbezahlen, aber nur wenige Kunden den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen müssen, kann auch die Versicherung profitieren. Wenn die Versicherung eine hohe Summe an einen einzelnen Kunden ausbezahlen muss, dann macht sie mit diesem Kunden einen Verlust. Dieser Verlust wird aber durch den Gewinn von all den Kunden kompensiert, welche die Versicherung nicht in Anspruch nehmen müssen.
Es wird also kein Versicherungsunternehmen einen Schaden absichern, der mit fast 100-prozentiger Wahrscheinlichkeit eintritt und bei dem die Versicherung dann mehr bezahlen muss, als sie zuvor eingenommen hat. Für unter 70 Euro (Steuern und Kosten des Versicherungsunternehmens für Personal und Infrastruktur müssen von den Einnahmen ja auch noch abgezogen werden) wird man in zwei oder drei Jahren wohl kaum ein neues Notebook kaufen können. Für die Versicherung handelt es sich also offensichtlich um ein Verlustgeschäft.
Auf die Frage, wo der Haken sei, meinte der Verkäufer nur “dass es keinen Haken gibt”. Allerdings muss man die Versicherung sofort abschließen. Man hat also kaum Zeit, sich die Versicherungsbedingungen in Ruhe durchzulesen, oder sich über Erfahrungen anderer Kunden zu informieren. Immerhin kann die Zusatzversicherungen nach Abschluss innerhalb einer gewissen Frist wieder gekündigt werden. Darauf wies der verkäufer jedoch nicht hin, dies erfährt man erst, wenn man sich die Mühe macht, den Vertrag durchzulesen.
In der unverbindlichen Übersicht zur Versicherung ist dann auch tatsächlich zu lesen, dass “Abnutzung und Verschleiß der Original-Akkus, sofern diese weniger als 50 % der ursprünglichen Kapazität speichern können” versichert sind. Das klingt gut. Allerdings ist in der Rubrik, was nicht versichert ist, “Gewöhnlicher Verschleiß” aufgelistet. Hier müsste dann natürlich geklärt werden, ob der “gewöhnliche” Verschleiß von Original-Akkus möglicherweise doch nicht versichert ist und folglich nur der “ungewöhnliche” Verschleiß bei der Versicherung berücksichtigt wird. Und wie wird eigentlich gemessen, welche Leistung der Akku noch hat?
In den Verträgen ist zu lesen, dass “Versicherungsschutz außerdem besteht bei Beschädigung oder Zerstörung durch […] Unfall (plötzlich es und unvorhersehbares Ereignis) oder unsachgemäße Handhabung”. Weiter unten steht dann aber “Wir leisten keine Entschädigung für […] Schäden, die auf ein sonstiges grob fahrlässiges oder vorsätzliches Veralten des Kunden zurückzuführen sind.” Besteht bei unsachgemäßer Handhabung nun Versicherungsschutz oder wird dies als grob fahrlässiges verhalten eingestuft?
Außerdem ist zu lesen, dass “bei Totalschaden, Diebstahl oder unwirtschaftlicher Reparatur die Versicherungsleistung in Geldersatz für das betroffene Gerät besteht. Die Versicherungsleistung ist dabei auf den Wert des versicherten Gerätes nach Abschreibung gemäß nachstehender Tabelle begrenzt.” Folglich ist nicht damit zu rechnen, dass man ein neues Gerät erhält, wenn der Akku nach etwas über zwei Jahren tatsächlich über 50 Prozent Leistungsverlust hat. Gemäß der Tabelle wird man eine Geldzahlung von 60 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises erhalten. Zieht man davon noch die Kosten für die Versicherung ab, relativiert sich die Leistung durch die Versicherung stark. Hinzu kommt, dass der Kunde das alte Notebook abgeben muss und folglich gezwungen ist, ein neues Gerät zum Neupreis zu kaufen, wenn er weiterhin ein Notebook benötigt.
“Der Kunde hat nach Eintritt des Versicherungsfalles zur Geltendmachung seiner Ansprüche das schadhafte Gerät zusammen mit dem Originalkaufbeleg und diesen Versicherungsbedingungen an einen MediaMarkt auszuhändigen.” Bei Notebooks sind auf der Festplatte gegebenenfalls viele persönliche Daten gespeichert. Vor Abgabe des Gerätes sollten die Daten also zumindest durch ein Software-Tool auf eine Weise gelöscht werden, welche eine Wiederherstellung unmöglich macht. Sicherer ist es aber, den Speicher auszubauen und gegebenenfalls physisch zu zerstören. Dadurch wird aber der Versicherungsanspruch erlöschen. Vor Vertragsabschluss sollte also geklärt werden, wie in diesem Fall vorzugehen ist.
“Versichert sind ausschließlich privat genutzte Geräte,die durch einen MediaMarkt-Kaufbeleg näher bezeichnet sein müssen.” Wie sieht es aus, wenn das Gerät zur Pflege des Webshops oder für Marketing-Aktionen im Rahmen eines Kleinunternehmens eingesetzt wird? Erlischt dann der Versicherungsschutz?
Auf mein Zögern hin meinte der Verkäufer: “Die Versicherung kostet doch nur 70 Euro. Was gibts denn da zu überlegen?” Nun, viele Seiten Vertragstext müssten durchgelesen und verstanden werden. und die vielen enttäuschten Meinungen zu Media Markt Plus Garantie inkl. Plus Schutz deuten darauf hin, dass viele Kunden sich die Bedingungen nicht ausreichend genau durchgelesen haben.
Weiterführende Informationen:
PlusGarantie – Extra Sicherheit für Ihr neues Gerät
PlusGarantie – Einmalprämie -Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Produktinformationsblatt gemäß §4 der Verordnung über Informationspflichen bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) zur Media Markt PlusGarantie inkl. PlusSchutz für MobileNavigation, NeueMedien (Computer), Bürokom, Spielekonsolen
Produktinformationsblatt gemäß §4 der Verordnung über Informationspflichen bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) zur Media Markt PlusGarantie inkl. PlusSchutz 4 Jahre für Mobile Audiogeräte, Foto/Camcorder