Berichte

Pfandautomat kaputt, Penny wimmeln Kunden ab und schickt sie einfach zur Konkurrenz

Ich gehe beim Netto Marken-Discount in meiner Nähe nicht gerne einkaufen. Da es dort aber derzeit Blumenerde in relativ kleinen Säcken gibt, die ich von dort ohne Fahrzeug zurücktragen kann, war ich heute wiedereinmal in diesem gefühlt etwas heruntergekommenen Laden. Bei der Gelegenheit wollte ich auch gleich ein paar Pfandflaschen abgeben. Üblicherweise ist in dieser Filiale zumindest einer der beiden (häufig mehr oder weniger versifften) Automaten defekt oder voll. Der Automat teilt den Wartungsbedarf dann immer energisch mit, was das Personal üblicherweise aber nicht weiter interessiert. Der Kunde kann sich ja am anderen Automaten anstellen.

Heute waren leider beide Automaten außer Betrieb. An den Automaten hing lediglich ein handschriftlicher Zettel.

“Liebe Kunden, Leider ist unser Pfandautomat defekt. Flaschen können Sie bei Edeka oder Aldi abgeben. Danke!”

Man schickt die Kunden mit dem unliebsamen “Verlustgeschäft” der Pfandflaschenrücknahme also ganz frech zur Konkurrenz. Soll die doch die Kosten dafür bezahlen, dass man seine eigenen Automaten nicht pflegt. Dreister kann man Betriebskosten kaum externalisieren, also nach außen verlagern. Aber irgendwie ein cleveres Konzept. Die eigenen Kosten minimieren und die Kosten der Mitbewerber gleichzeitig maximieren.

An der Kasse hatte mir die Verkäuferin dann großzügig mitgeteilt, dass sie immerhin maximal vier Flaschen annehmen könne. Das sei die Regel. Nun sieht der Gesetzgeber das etwas anders, wie beispielsweise bei der Verbraucherzentrale Hamburg nachgelesen werden kann.

Verpackungen mit Einwegpfand können Sie überall dort abgegeben, wo diese auch verkauft werden. Ist die Pfandkennzeichnung auf Flasche oder Dose zu erkennen, muss der Einkaufsmarkt das Leergut annehmen und Sie müssen Ihr Pfand bekommen. Das gilt auch für Verpackungen, die beschädigt oder zerdrückt sind und vom Leergutautomaten wieder ausgespuckt werden.

Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg: Ärger mit dem Pfandautomaten: Händler wimmeln Kunden ab

Das Personal im Netto muss die Pfandflaschen als eigentlich zurücknehmen, Wenn ihnen dafür Automaten zur Erleichterung der Arbeit zur Verfügung steht, haben sie Glück. Wenn sie sich nicht um die Automaten kümmern und diese aufgrund mangelnder Pflege und Wartung kaputt gehen, haben sie Pech. Dann müssen die Verkäufer jede einzelne Flaschen eigenhändig Annahmen und das Pfand auszahlen. Der Focus schreibt hierzu: Ob ein Supermarkt Ihren Pfand annehmen muss oder nicht, ist ganz eindeutig in der Pfandverordnung geregelt. Es ist also mitnichten so, dass der Einzelhändler bezüglich des Pfandes selber frei entscheiden kann.

Der Gesetzestext ist diesbezüglich recht eindeutig und eine Ausnahmeregelung bei defekten Automaten ist im Gesetz offensichtlich nicht vorgesehen.

(2) Vertreiber von mit Getränken befüllten Einweggetränkeverpackungen sind verpflichtet, restentleerte Einweggetränkeverpackungen am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten unentgeltlich zurückzunehmen und das Pfand zu erstatten.

Quelle: Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz – VerpackG) § 31 Pfand- und Rücknahmepflichten für Einweggetränkeverpackungen

Die Rücknahme auf vier Flaschen zu beschränken ist somit eindeutig eine rechtswidrige interne Regelung. Auf meine Bitte, auch die restlichen Flaschen anzunehmen erklärte mir die Verkäuferin dennoch nur, dass sie pro Kunde nur maximal vier Flaschen annehmen könne. Sie kann doch nicht von allen Kunden alle Flaschen annehmen!
Dass die Gesetzeslage hier recht eindeutig ist, und sie auch die restlichen Flaschen annehmen müsste, interessierte sie nicht. Aber was soll sie auch tun, wenn sie scheinbar von ihren Vorgesetzten die offensichtlich rechtswidrige Anweisung hat, die Rücknahme zu verweigern und die Kunden mit der lästigen Pfanderstattung zur Konkurrenz zu schicken?

Als Kunde müsste man nun den Filialleiter einbestellen und ihn auf das Fehlverhalten in seinem Verantwortungsreich hinweisen. Was würde er wohl sagen, wenn man mit sieben Artikeln aus seinen Regalen zu Kasse spaziert und dort der Verkäuferin sagt, “Ich kann heute nur vier Artikel bezahlen, die restlichen nehmen ich ohne zu bezahlen mit. Was soll ich machen? Ich kann doch nicht immer alles bezahlen, was ich kaufe!”. Das würde der Filialleiter wohl kaum durchgehen lassen und darauf bestehen, dass Kunden jeden Artikel zu bezahlen haben. Alles andere wäre Diebstahl, so besagt es das Gesetz. Dass das Gesetzt aber auch besagt, dass der Laden alle Pfandflasche anzunehmen hat, müsste man als Kunde dem Filialleiter erst irgendwie vermitteln. Allerdings ist man als Bürger nicht dazu berechtigt, Gesetze durchzusetzen und für Recht und Ordnung zu sorgen. Als Bürger kann man bestenfalls hartnäckig bleiben und auf seine Rechte bestehen. Dies empfiehlt zumindest die Verbraucherzentrale Hamburg auf der oben zitierten Website. Das kostet Zeit und Nerven. Insbesondere dann, wenn es sich bei den Gesetzesübertretungen nicht um ein tollpatschiges Versehen handelt, sondern die Gesetze vielleicht sogar ganz bewusst ignoriert werden. Als Kunde muss man dann vielleicht sogar noch mit einem Hausverbot rechnen. Eine Begründung dafür wird sich immer finden lassen. Die Gesetze durchzusetzen wäre also eigentlich Aufgabe der Behörden. Diese haben die notwendige Befugnis und die Mittel. Leider werden sich die Behörden aber wohl kaum für einen defekten Pfandflaschenautomaten interessieren.

Eine Recherche nach “Verbraucherschutz” auf der Website der Stadt in der ich lebe, führte zu einer Seite der Stadtverwaltung, auf der erklärt wird, dass das “Ziel des Verbraucherschutzes ist es, Menschen in ihrer Rolle als Verbraucher vor schädlichen oder nachteiligen Auswirkungen von Konsumgütern und Dienstleistungen zu schützen”. Die wichtigste Frage, an wen man sich wenden kann, wird auch beantwortet: Beratung sowie individuelle Rechtsberatung finden Sie bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Nun ja, Beratung benötige ich eigentlich nicht. Ich möchte lediglich auf das fragwürdige Verhalten eines Discounters hinweisen, so dass sich die Behörden um den Sachverhalt kümmern und das Unternehmen zur Rechenschaft ziehen können. Das Verteilen von Strafzetteln beim Überschreiten der Parkdauer funktioniert ja auch recht gut, da solle es doch ebenfalls möglich sein, das potentiell rechtswidrige Verhalten eines Disounters in Augenschein zu nehmen, der damit ganz dreist sowohl die Kunden als auch die Konkurrenz schädigt. Aber wie meldet man den Fall jetzt? Bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz kann man Termine für (teilweise kostenpflichtige) Beratungen buchen. Verbraucherschutz muss man sich also leisten können. Ein einfaches Formular zur Meldung von möglichen Verstößen gegen Gesetze konnte ich nicht finden.

Nun gut, wegen 75 Cent Pfand für drei Flaschen, die ich wieder zurücktragen musste, lohnt es nicht, Himmel und Hölle in Bewegung zu setzen. Zumal ohnehin nicht damit zu rechnen ist, dass der Meldung an irgend eine Verbraucherschutzzentrale überhaupt ernsthaft nachgegangen werden würde. Auch hier zeigt sich, dass Gesetze in Deutschland mitunter eher als “Richtwerte” zu verstehen sind, an die man sich halte kann, wenn es gerade gelegen ist.
Ich habe die Flaschen also wieder mit zurück genommen und weniger eingekauft, schließlich fehlte mir ja jetzt der Platz im Rucksack für neue Waren. Der Vorfall bestätigte lediglich darin, die Pfandflaschen besser bei der Konkurrenz an den gepflegten Automaten abzugeben und dort dann auch die neuen Waren einzukaufen … oder in zivilem Ungehorsam die Getränke und andere Produkte bei der Konkurrenz zu kaufen und die leeren Flaschen bei Netto abzugeben, wenn die Automaten wieder funktionieren, schließlich darf man Pfandflaschen überall abgeben und nicht nur dort, wo man sie gekauft hat *muahaha*!
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