Berichte

Dafür zahlt man doch gerne

Der Rundfunkbeitrag steigt für die Haushalte um monatlich 86 Cent auf 18,36 Euro, wie die Welt berichtete. Und die tatsächlichen Kosten sind noch höher, denn auch Unternehmen und Behörden müssen den Beitrag bezahlen. Diese Kosten werden dann über Steuern und Preise für Dienstleistungen und Produkte an die Bürger weitergeben. Das ist eine durchaus raffinierte Taktik, um die tatsächlichen Kosten zu verschleiern.
Abgesehen davon, wie die Verantwortlichen für zweifelhafte Gegenleistungen ungeniert in die Taschen der Menschen greifen, sind die Umstände der Preiserhöhung interessant. Damit der ausgehandelte Staatsvertrag zur Erhöhung des Beitrages in Kraft treten kann, ist die Zustimmung aller Bundesländer notwendig. Von Seiten Sachsen-Anhalts wurde diese jedoch verweigert. Das Bundesverfassungsgericht hat die Erhöhung nun jedoch in Kraft gesetzt. Die Begründung des Karlsruher Gerichts: Das Bundesland habe die im Grundgesetz gesicherte Rundfunkfreiheit verletzt, weil es dem vereinbarten Staatsvertrag nicht zugestimmt habe.

Zur Abstimmung standen also zwei Optionen:

  • Zustimmung
  • Verweigerung

Die zweite Option ist jedoch laut Bundesverfassungsgericht rechtswidrig. Folglich stehen die folgenden Optionen zur Auswahl:

  • Zustimmung
  • Zustimmung

Die Erhöhung des Beitrages handelt sich also im Prinzip um ein Angebot, das man nicht ablehnen kann, um es mit den Worten Don Vito Corleones aus dem Film “Der Pate” zu sagen.

Oder anders formuliert:
§ 1: Ich hab immer Recht. § 2: Sollte Ich einmal nicht Recht haben, tritt automatisch § 1 in Kraft.

Wie zu erwarten trifft die Entscheidung bei den Öffentlich-Rechtlichen natürlich auf Zustimmung.

Der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow hat die Entscheidung begrüßt. „Die Entscheidung versetzt uns in die Lage, in den kommenden Jahren weiter das bestmögliche Programm für die Menschen zu machen“, sagte Buhrow am Donnerstag.

Quelle: Die Welt: Haseloff klagt nach Rundfunkentscheidung über „Demokratieproblem, das nicht aufgelöst ist“

Vermutlich meint Herr Buhrow mit dem bestmöglichen Programm Beiträge wie

Rote Rosen

Jens hat wegen seines Junggesellenabschieds kein Ohr für Monas Problem mit Tatjana, will aber für Mona da sein. Doch als er bei Tatjana vermitteln will, überfallen ihn die Erinnerungen an den Flugzeugunfall. In einer Angst-Attacke stößt er Mona von sich.

oder

Sturm der Liebe

Maja gibt Hannes gegenüber offen zu, dass Florian ihr noch immer etwas bedeutet. Aber er ist für sie Vergangenheit und eine Zukunft kann sie sich ausschließlich mit Hannes vorstellen. Hannes gibt sich damit zufrieden, schiebt allerdings seinen Plan, Maja bald einen Heiratsantrag zu machen, weiter von sich.

oder

Gefragt – Gejagt

In dieser Ausgabe wollen Nadine Reck, Marcel Könemann, Andrea Merk und Christian Gey den Jäger vom Rätsel-Thron stürzen.

Die drei Zitate stammen aus dem Fernsehprogramm der ARD vom 05.08.2021.

Perlen der medialen Kultur gibt es auch beim ZDF:

Ein Mops zum Verlieben

Lehrerin Sarah steht immer noch im Schatten ihrer großen Schwester. Als Sarahs Oma stirbt, erbt sie Omas größten Schatz: Patrick, einen eigenwilligen Mops.

Die ganze Beschreibung zur “Free-TV-Premiere” gibt es hier.

Anstelle solcher seichten Unterhaltung hätte ich eher kritische Reportagen erwartet. Das Thema mit dem Mops würde sich gut hierfür anbieten. Leider erwartet den Beitragszahler beim öffentlich rechtlichen Rundfunk aber keine hochwertige Reportage über die Verfehlungen der Zucht auf optische Extreme, die den Hunde immer stärker gesundheitlich beeinträchtigen. Stattdessen werden die Qualzuchten eher beschönigt und verharmlost. Während viele Möpse kurz vor dem qualvollen Erstickungstod röchelnd dahinvegetieren, zeigen die Öffentlich Rechtlichen das “bestmögliche Programm für die Menschen” mit glücklichen Möpsen.

Dafür zahlt man doch gerne!


Update 06.08.2021:

Die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer (SPD), lobte das Urteil: Das Bundesverfassungsgericht habe damit den Anspruch der Bürgerinnen und Bürger »auf eine hochwertige, faktenbasierte Information unterstrichen.«

Quelle: Spiegel: Haseloff moniert »Demokratieproblem«

Als es die GEZ noch GEZ hieß und nicht “ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice”, wurde mir von einem Mitarbeiter sinngemäß mitgeteilt, dass ich zwar bezahlen muss, im Gegenzug jedoch keine Rechte erhalte oder Ansprüche dadurch geltend machen kann. Ich muss bezahlen und das hinnehmen, was geliefert wird. Ein Anspruch auf ein hochwertiges Programm, habe ich also laut diesem Mitarbeiter nicht. Scheinbar hat sich die Situation mittlerweile geändert. Das Programm mag zwar in weiten Teilen noch immer so primitiv wie damals sein (von wenigen Perlen abgesehen), aber zumindest haben die Beitragszahler nun laut Malu Dreyer einen Anspruch auf “hochwertige, faktenbasierte Informationen”. Jetzt stellt sich die Frage: Wie kann man den Anspruch geltend machen und wer haftet, wenn das geforderte hohe Niveau nicht geliefert wird?
Und wenn ich 100 Prozent des Beitrages bezahlen soll, dann erwarte ich, dass auch 100 Prozent des Programms hochwertig ist. Wenn nur 10 Prozent des Programms anspruchsvolle sauber recherchierte Reportagen sind und der Rest minderwertige seichte Unterhaltung ist, dann möchte ich auch nur 10 Prozent des Beitragssumme zahlen. Andernfalls könnten die Sender jeden Preis mit einer einzigen hochwertigen Sendung rechtfertigen, die vielleicht auch noch um drei Uhr morgens ausgestrahlt wird, wenn sie eh kaum jemand schauen kann. Die Regel darf also nicht lauten “wir zeigen auch hochwertige Beiträge”, sondern “wir zeigen NUR hochwertige Beiträge”! Propaganda, Falschinformationen und Stimmungsmache haben dann keinen Platz im Programm (es sei denn die Beiträge sind ausdrücklich als solche gekennzeichnet. Werbung und Product-Placement dürfen zu Gunsten der Unabhängikeit überhaupt nicht sein. Bei Interviews ist nicht nur der (möglicherweise manipulative) Zusammenschnitt zu zeigen. Es muss auch das komplette Interview ungekürzt verfügbar sein. Die Inhalte müssen zudem (online) auch über lange Zeit bereitgestellt werden, damit man auf die Quellen verweisen und darüber diskutieren kann. Zudem müssen alle durch Beiträge finanzierte Inhalte von den Beitragszahlern privat gespeichert und archiviert werden dürfen.

Über das Demokratieverständis von so manch einem Volksvertreter, wie dem Vorsitzende der Linken-Bundestagsfraktion Dietmar Bartsch, kann man nur verwundert den Kopf schütteln. So sagt der Politiker:

Die Entscheidung mache deutlich, »dass hier sehenden Auges Verfassungsbruch (durch den Ministerpräsidenten initiiert) begangen wurde, um den Leuten vorzugaukeln, dass eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags von 86 Cent verhindert werden könnte«, so Bartsch.

Quelle: Spiegel: Haseloff moniert »Demokratieproblem«

Aus der Aussage von Herrn Bartsch, könnte man ableiten, dass das Ergebnis bereits vor der Abstimmung feststand: der Beitrag wird erhöht. Jeglicher Widerspruch stellt einen Verfassungsbruch. Folglich kann die Abstimmung auf das Ergebnis keinen Einfluss nehmen und daher nur Symbolcharakter haben. (Dass es in Deutschland keine Verfassung gibt und “Verfassungsbruch” demnach eine fragwürdige Bezeichnung ist, soll an dieser Stelle nicht das Thema sein. Wir tun einfach so, als sei das Grundgesetzt eine Verfassung. Wir sind es ja mittlerweile gewohnt, dass die Begriffe häufig nicht sauber definiert und klar und deutlich genutzt werden.)
Wenn es aber so ist, dass Widerspruch nicht rechtmäßig möglich ist, dann wurde nicht “vorgegaukelt, dass die Erhöhung durch eine Abstimmung verhindert werden könnte”, sondern es wurde vorgegaukelt, dass eine demokratische Abstimmung durch gewählte Volksvertreter in den Landesparlamenten einen Einfluss haben würde. Man könnte es etwas sarkastisch so formulieren, dass die Abstimmung nur eine Show zur Simulation von Demokratie war. Wie die Die SPD in der Entscheidung eine Stärkung der Demokratie sehen kann, ist mir daher ein Rätsel. Aber die Entmachtung der Länder und damit die Einschränkung des föderalen Prinzips, scheint ja mittlerweile in Mode zu kommen.
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