Berichte

GEZ will kein Geld … zumindest nicht in bar

Norbert Häring startete ein interessantes Experiment.[1] Er entzog dem ARD, ZDF, Deutschlandradio Beitragsservice die Einzugsermächtigung und erkundigte sich in Folge einer Mahnung mit Verweis auf das Bundesbankgesetz, dass auf Euro lautende Banknoten „das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“ sind, wo er den Rundfunkbeitrag zukünftig in Bar bezahlen könne. [Anmerkung: Bei einem Vertragsabschluss kann die Barzahlung ausgeschlossen werden. Der Gebührenservice handelt also durchaus eventuell rechtmäßig. Es ist höchstens moralisch verwerflich, dass jeder Mensch in Deutschland gezwungen werden kann, das Programm der öffentlich rechtlichen Sender zu finanzieren und dann nicht einmal mit Geldmünzen und Geldscheinen bezahlen darf.]
Nachdem die ehemalige GEZ auf die Anfrage nicht reagierte, weder mit einer Antwort noch mit weiteren Mahnungen, und auch eine Presseanfrage im Zuge einer Handelsblatt-Berichterstattung zu den um sich greifenden Einschränkungen für die Bargeldnutzung, verbreitete er das Experiment im Internet. Die Anfragen beim Beitragsservice nahmen zu und so wurde der Beitragsservice zum Handeln gezwungen. Endlich erhielt Norbert Häring eine überraschende Antwort:

„Der Beitragsservice von ARD ZDF und Deutschlandradio ist nicht verpflichtet, Bargeld als Zahlung zu akzeptieren. Der Rundfunkbeitrag ist bargeldlos zu zahlen. Dies ist ausdrücklich in § 9 Abs. 2 Satz 2 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags in Verbindung mit § 10 Abs. 2 der Satzungen der Rundfunkanstalten über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge geregelt. In § 10 Abs. 2 der Satzung heißt es: Der Beitragsschuldner kann die Rundfunkbeiträge nur bargeldlos mittels folgender Zahlungsformen entrichten:1. Ermächtigung zum Einzug mittels Lastschrift bzw. künftiger SEPA-Basislastschrift 2. Einzelüberweisung, 3. Dauerüberweisung.

Hintergrund dieser Regelung ist, dass die Bargeldzahlung bei über 40 Mio. Rundfunkteilnehmern einen Verwaltungsaufwand und damit Kosten verursachen würde, mit denen der Gesetzgeber die Beitragszahler bewusst nicht belasten wollte. Auf § 14 Bundesbankgesetz kommt es in diesem Zusammenhang hingegen nicht an, weil die Regelungen des Beitragsrechts die hierfür speziellen Vorschriften enthalten. Da der Rundfunkbeitrag bargeldlos zu bezahlen ist, sind die Bürgerinnen und Bürger nach wie vor gesetzlich verpflichtet den Rundfunkbeitrag zu leisten. Die Beitragspflicht besteht also fort.“[1]

Quelle: Handelsblatt

Mann könnte dem ARD, ZDF, Deutschlandradio Beitragsservice auch immer mal eine kleine Spende in Form einer Überweisung zukommen lassen, wenn die “Servicezentrale” Bargeld nicht so gerne haben möchte. Ein oder zwei Cent dürften angemessen sein.
Wer der GEZ kein Geld zusätzlich zu den zu bezahlenden Gebühren überweisen möchte, kann den Mitarbeitern bei der GEZ auch den Alltag spannender gestalten, indem er die Zwangsgebühren mit mehreren Überweisungen zahlt und sich ein paar weitere Finessen zunutze macht, wie hier beschrieben: http://www.europnews.org/2013-01-05-wie-man-die-gez-argern-kann.html


Weiterführende Informationen:
Gesetzliches Zahlungsmittel – Annahmepflicht
GEZ Trick: nur mit Bargeld bezahlen – klappt das wirklich? RA Solmecke klärt auf.
Plötzlich kleinlaut: Mächtige GEZ zittert vor Ansturm der Bargeld-Zahler
Neues zum GEZ-Bargeld-Trick: Hessischer Rundfunk, WDR und RBB verwickeln sich in Widersprüche


Literaturverzeichnis:
[1]
Das Barzahlungsexperiment – Mit Münzen und Scheinen gegen den Rundfunkbeitrag; Handelsblatt; Norbert Häring; http://www.handelsblatt.com/finanzen/maerkte/devisen-rohstoffe/das-barzahlungsexperiment-mit-muenzen-und-scheinen-gegen-den-rundfunkbeitrag/11877136.html; 05.06.2015
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