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Bin ich ein guter Autofahrer?
Laut einer Umfrage bei Statista von 2015 sehen sich 96 Prozent der Autofahrer als “sehr gute” oder “ziemlich gute” Autofahrer. Allerdings ist man automatisch als “schlecht” eingestuft, wenn man sich nicht als sehr gut oder ziemlich gut einschätzt. “Mittelmäßig” ist nicht vorgesehen. Außerdem umfasst das Autofahren viele Teilbereiche, in denen man eventuell unterschiedlich gut ist. Der eine kennt vielleicht die Straßenverkehrsordnung in- und auswendig. Der andere hat ein gutes räumliches Abstraktionsvermögen. Der nächste hat vielleicht mehr Übung bei winterlichen Fahrten im Schnee als andere. Solche (methodisch häufig schlecht gemachte) Umfragen können also nur einen völlig subjektiven Eindruck liefern. Ähnlich der Ergebnisse in der genannten Statistik sind aber auch die Ergebnisse bei einer Umfrage bei Fahrschule-Online. Die meisten Autofahrer sind von ihrem Können überzeugt.
Sind Raser gute Autofahrer?
Doch was macht einen guten Autofahrer eigentlich aus? Einige … nunja … manche Proleten scheinen zuweilen der Meinung zu sein, dass man ein guter Autofahrer ist, wenn man mit einem hochmotorisierten Sportwagen mit völlig überhöhter Geschwindigkeit und dröhnendem Auspuff durch eine Stadt rasen und sich illegale Straßenrennen liefern kann.
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GTR mit Straßenzulassung zu Unrecht stillgelegt
Wer die Straßenverkehrsordnung grob missachtet und andere Menschen dadurch unnötig gefährdet, sollte mit Fahrzeugen nicht auf öffentlichen Straßen unterwegs sein. Dementsprechend ist es zu befürworten, wenn die Polizei die Verkehrsteilnehmer im Blick hat und gefährliche Teilnehmer aus dem Verkehr zieht.
Wenn aber Autofahrer bestraft werden sollen, deren Fahrzeug zwar getunt sind, aber allen Regeln entspricht und legal zugelassen ist, dann fällt es schwer, den Glauben an den Rechtsstaat nicht zu verlieren. Insbesondere dann, wenn bereits geklärt ist, dass kein Verstoß gegen bestehende Gesetzt vorlag, der Fall dann dennoch vor Gericht landet und der Richter den Fahrer scheinbar nur dafür bestrafen möchte, weil er ein getuntes Auto fährt.
Ein solcher Fall ist in dem hier verlinkten Video geschildert: https://www.youtube.com/watch?v=fobdbhLcRoQ.
Man sagt zwar, “vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand”, reine Willkür wird man allerdings nur vor irdischen Gerichten erleben, nicht jedoch auf hoher See. Die Natur ist nicht willkürlich. Zumindest zeigt das Sprichwort die Hilflosigkeit, wenn man vor einem Richter steht, der mit dem Sachverhalt vielleicht nicht ausreichend vertraut ist und möglicherweise auch noch voreingenommen ist. Da ist man selbst mit einem guten Rechtsanwalt (wenn man ihn sich überhaupt leisten kann) so ausgeliefert, wie ein Schiffsbrüchiger im Sturm auf einem kleinen Rettungsboot. -
Intelligentes Geschwindigkeitsassistenzsystem
Ab Anfang Juli wird eine EU-Verordnung in Kraft treten, nach der neue Fahrzeugtypen mit dem intelligenten Geschwindigkeitsassistenzsystem (ISA) ausgestattet werden müssen. Gut wäre es natürlich, wenn Fahrzeuge hauptsächlich mit intelligenten Fahrern ausgestattet werden müssen. Dies ist aber nicht unbedingt der Fall. Einige Fahrer, die auf den Straßen unterwegs sind, scheinen selbst mit grundlegende Regeln der Straßenverkehrsordnung, welche für ein angenehmes Miteinander sorgen sollen, hoffnungslos überfordert zu sein. Basiskenntnisse in Physik sind für den ein oder anderen Autofahrer ebenfalls zu komplex. Da gibt man sich lieber der Annahme hin, dass man eine Masse von ein bis zwei Tonnen, deren Kontaktfläche zur Straße in etwa der Fläche eines DIN-A4-Blattes entspricht, auch bei hohen Geschwindigkeiten auf regennasser Fahrbahn mit Bremsen, die das letzte Mal vor knapp zwei Jahren bei der Hauptuntersuchung inspiziert wurden, jederzeit die absolute Kontrolle hat. Da wundert es dann nicht, dass Unfälle aufgrund von “nicht angepasste Geschwindigkeit” immer vorkommen und für die Beteiligten und die Betroffenen durchaus schlimm enden.
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StVO und andere Herausforderungen im Straßenverkehr
Die DEVK hat das Meinungsforschungsinstitut Civey beauftragt, 10.000 Bundesbürger repräsentativ zu befragen, ob sie sich im Straßenverkehr als vorbildliche Fahrer sehen. Etwa 70 Prozent der Befragten hielten sich für gute Autofahrer. Wenn man sich nun jedoch im Straßenverkehr umsieht, könnte man – etwas überspitzt formuliert – den Eindruck gewinnen, dass 70 Prozent der Autofahrer ihren Führerschein eher im Lotto gewonnen haben. Vorfahrtsegeln werden missachtet. Geschwindigkeitsbeschränkungen werden gerne ignoriert. Gegenseitige Rücksichtnahme ist ohnehin nicht angesagt.
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StVO – Überholen von Radfahrern
Wenn sich schnelle und langsame Verkehrsteilnehmer eine gemeinsame Fahrbahn teilen, kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Deswegen dürfen langsame Traktoren nicht auf Autobahnen fahren und Autofahrer dürfen nicht durch Ortschaften rasen. Leider müssen dennoch häufig unterschiedlich schnelle Verkehrsteilnehmer die gleiche Fahrbahn benutzen, da nicht genügend Platz für eigene Fahrbahnen vorhanden ist oder der Bau von beispielsweise zusätzlichen Radwegen oder Fahrbahnen für Elektrokleinstfahrzeug zu kostspielig wäre.
In Tempo-30-Zonen dürfen sogar keine benutzungspflichtigen Radwege ausgewiesen werden. Sie dürfen nur Straßen ohne Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) und Leitlinien (Zeichen 340) umfassen, weshalb auch die Anlage von Schutzstreifen unzulässig ist. Dies führt immer wieder zu Verwirrungen, wenn Markierungen auf dem Bürgersteig einen Radweg vermuten lassen, tatsächlich aber kein Radweg vorhanden ist.
Dass Radfahrer mit PKWs und LKWs gemeinsam unterwegs sind, gehört somit zum Straßenbild und damit leider auch immer wieder fürchterliche Unfälle bei denen Radfahrer verletzt oder gar getötet werden.