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    Der Einzelhandel muss nicht mehr schließen … bis er schließen muss

    02.09.2020

    „Man würde mit dem Wissen von heute, das kann ich ihnen sagen, keine Friseure mehr schließen und keinen Einzelhandel mehr schließen. Das wird nicht noch einmal passieren. Wir werden nicht noch einmal Besuchsverbote in den Pflegeeinrichtungen brauchen. Wir haben doch etwas dazugelernt in den letzten Monaten, wie wir uns schützen können, ohne dass es diese Maßnahmen braucht. Dafür braucht es aber vor allem eben zum Beispiel die Maske.“

    Jens Spahn, Gesundheitsminister

    Quelle: Diese Verbote würde Jens Spahn im Nachhinein nicht mehr aussprechen


    13.12.2020

    Der Einzelhandel wird in weiten Teilen vom 16. Dezember bis zum 10. Januar geschlossen.

    Quelle: Lockdown ab Mittwoch – das haben Bund und Länder heute beschlossen


    So viel dazu, was die Aussagen von Politikern wert sind.
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    Coronarium – Kuriositäten aus der Corona-Politik

    Wenn ein Gesetz wirklich gerecht ist, müsste es sich dann nicht alleine durch Nachdenken erschließen?

    Assassin’s Creed Odyssey, Sokrates

    Von Anfang der Corona-Pandemie an war keine wissenschaftlich geprägte Auseinandersetzung mit der Thematik zu erkennen. Stattdessen wurden durch Politiker und Medien Behauptungen in den Raum geworfen und den Menschen Maßnahmen aufgezwungen, die mehr als fragwürdig sind. Gefahren durch die Maßnahmen wurde ignoriert und Wissenschaftler, die nicht der offiziell veröffentlichten Meinung folgten wurden ignoriert oder diskreditiert. Und auch Monate später werden sachliche Auseinandersetzung mit unliebsamen Meinungen konsequent vermieden. Man gewinnt den Eindruck, dass sich die Verantwortlichen in der Regierung nicht die Mühe machen, ihre Ansichten zu begründen oder ihre Erkenntnisse zu beweisen. Ebenso machen sich diese Politiker nicht die Mühe, sich mit den Bedenken des niederen Volkes oder auch den Anmerkungen vieler Wissenschaftler auseinanderzusetzen und alternative Therorien und Erkenntnisse auf Korrektheit zu prüfen oder gegebenenfalls zu widerlegen.
    Dementsprechend ist auch nicht mit vernünftigen Entscheidungen und Vorschriften zu rechen. Vielmehr werden den Menschen immer absurdere Regeln aufgezwungen, die bedingungslos zu befolgen sind. Bedenklich ist, dass die Daumenschrauben mit der Zeit fast unmerklich immer weiter angezogen werden und Vorschriften und Strafen, die vor einem Jahr noch undenkbar schienen sind mittlerweile selbstverständlich. Es gab einmal eine Zeit, da durfte man sich noch mit Freunden treffen oder ein Eis auf einer Parkbank in der Nähe einer Eisdiele essen. Kurios? Mittlerweile Alltag!
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    Absurde Regeln zum Schutz der Gesundheit

    Seit Ausbruch der Corona-Massenhysterie habe ich es weitgehend vermieden, Gaststätten oder ähnliche Lokalitäten zu besuchen. Nun hat sich doch ein Besuch eines Lokals ergeben. Auf einer größeren Rasenfläche waren Bierbänke aufgestellt. Die Tische waren aber nicht über die gesamte verfügbare Fläche verteilt, sondern standen (unter Einhaltung der aktuell geltenden Mindestabstände) in direkter Nähe zum Gebäude. Der hintere Bereich der Rasenfläche war ungenutzt, man hätte die Abstände somit noch weiter erhöhen können.
    Und dann gab es noch einen einzelnen freien Tisch an einer anderen Seite des Gebäudes. Ein Tisch mit einem größeren Sicherheitsabstand gab es auf dem gesamten Gelände nicht. Wir hatten uns an diesem Tisch niedergelassen. Da in dem Lokal Selbstbedienung vorgesehen ist, hatten wir und etwas zu trinken geholt. Kaum dass wir die Gläser auf dem Tisch abgestellt hatten, kam auch schon eine Kellnerin und teilte uns mit, dass dieser Tisch nicht bewirtet wird. Wir waren zunächst etwas verdutzt, da es sich ja um ein Selbstbedienungs-Lokal handelt und somit eigentlich ohnehin kein Tisch bewirtet wird. Auf den Einwand, dass wir uns ja bereits selbst bedienten und keine Bewirtung benötigen, meinte sie nur, dass wir hier überhaupt nicht sitzen dürfen. Begründen konnte sie die Regel nicht.
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    Lasst die Musiker verhungern, sonst müssen wir auch die Schulden der anderen Länder bezahlen

    Das das zinsbasierte Finanzsystem zwangsläufig dazu führt, dass wenige Menschen immer reicher werden, während der Rest der Menschheit in Schulden ertrinkt, wird offensichtlich, wenn man die Zusammenhänge betrachtet. Nun gibt es von den Schuldnern Menschen, Gemeinden oder auch ganze Länder die schlecht dastehen und solche, die noch schlechter dastehen. Wenn die “schlecht Dastehenden” denjenigen finanziell unter die Arme greifen, die noch schlechter dastehen, kann das Spiel noch etwas länger fortgesetzt werden, bevor die ersten Schuldner endgültig kollabieren. Dies ist auch die Idee, die hinter den sogenannten Eurobonds, den europäischen Staatsanleihen steckt.
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    Corona-Regeln missachtet? Strafen!

    Die Corona-Regeln sind streng und wer sie nicht einhält, muss mit hohen Strafen rechnen. Zumindest, wenn er nicht zur “richtigen Familie” gehört.

    Ein Eis auf einer Parkbank essen, die zu nahe an der Eisdiele steht? 200 Euro Bußgeld pro Person, wie hierzu lesen ist: Paar muss für Eis 400 Euro Strafe zahlen – Eishändler reagiert. 50 Meter Abstand von der Verkaufsstelle sind vorgeschrieben.

    Mindestabstand bei einer Beerdigung mit 500 Familienmitgliedern nicht eingehalten? Keine Strafen, es war eine Roma-Beerdigung, da drücken die Behörden schon mal ein oder zwei Augen zu: Roma-Beerdigung mit 500 Gästen ohne Abstand – keine Strafen.
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    Mit der Zigarette in der Hand gegen eine Lungenkrankheit

    Dass Schadstoffe in der Luft die Lungen schädigen und dadurch Krankheiten der Atmungsorgane bei Menschen mit vorbelasteter Lunge tendenziell einen schwereren Verlauf haben, dürfte nicht überraschend sein. Ein Artikel hierzu kann beispielsweise unter dem Titel Warum Luftverschmutzung Covid-19 tödlicher macht bei Spektrum der Wissenschaft nachgelesen werden.
    Am Rande des Pfälzer Waldes ist man in der glücklichen Lage, in einer Gegend mit sehr frischer Luft zu leben. Gute Voraussetzungen also für ein gesundes Leben. Hin und wieder lässt es sich jedoch nicht vermeiden, einen Einkaufsladen aufzusuchen und dort ist die Luft manchmal weniger gesund.
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    Ressourcen- und Energieverbrauch reduzieren

    Durch Maßnahmen wie CO2-Steuer oder -Zertifkikate, eine Kerosinsteuer und andere Maßnahmen, die das Leben verteuern, soll der übermäßige Ressourcenverbrauch eingeschränkt werden. Es gäbe aber auch viele andere Möglichkeiten der Ressourceneinsparung, die nicht zwangsläufig mit Preiserhöhungen einhergehen müssten. Beispielsweise würden geschlossene Kühltruhen in den Supermärkten für die Kunden keine Nachteile bringen und die Kosten könnten auch sinken, wenn die Supermärkte die Stromersparnis an die Kunden weitergeben würden.
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    Vegane Milch

    Die Produktion von Fleisch, Milch und anderen Erzeugnissen tierischen Ursprungs ist mit einem hohen Ressourcen- und Energieverbrauch verbunden. Zudem müssen Krankheitserreger, die sich in der dichte Stallhaltung leicht ausbreiten, mit großen Mengen Antibiotika eingedämmt werden, was die Resistenzbildung der Erreger gegen die Medikamente fördert. Darüber hinaus sind die erheblichen Mengen an Gülle, die auf den Feldern “entsorgt” werden, eine Gefahr für die Qualität des Grundwassers. Abgesehen davon ist die Tierhaltung (vor allem in der heutigen hocheffizienten auf maximalen Profit ausgerichtete) Tierhaltung mit enormen Stress, Qualen und einem gewaltsamen Tod für die Tiere verbunden.
    Jede Möglichkeit, tierische Produkte durch vegane Produkte zu ersetzen, solle also besondere in einer modernen und fortschrittlichen Gesellschaft Beachtung finden und angestrebt und gefördert werden. Jeder mag dafür andere Gründe haben. Umweltschutz, Vermeidung von Leid oder auch die Erhaltung der eigenen Gesundheit spielen eine Rolle. Es mag einen Zeit gegeben haben, in der das Überleben der Menschheit vom Verzehr tierischer Produkte abhing. Mittlerweile ist es jedoch möglich, immer mehr Bestandteile des täglichen Speiseplanes auf tierfreie Zutaten umzustellen, ohne Mangelerscheinungen zu riskieren.
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    Bankgeheimnis? Abgeschafft!

    Mit dem Erlassen des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes und Abschaffung des §30a der Abgabenordnung, brauchen die Finanzbehörden, Arbeitsagenturen, Sozialämter und andere Behörden auf das Vertrauensverhältnis zwischen den Kreditinstituten und deren Kunden keinerlei Rücksicht mehr zu nehmen. Zum Zweck der allgemeinen Überwachung dürfen diese nun alle Auskünfte von den Banken erhalten. Hierbei spielen Indizien oder Beweise für mögliche Steuerdelikte oder andere Delikte keine Rolle mehr, sondern zukünftig sind so z.B. auch Rasterfahndungen über Konten aller Bürger möglich.

    Weiterlesen: Bankgeheimnis? Abgeschafft!
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    Netzwerkdurchsetzungsgesetz

    Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein. Mit dieser Aussage verteidigt Heiko Maas das umstrittene “Netzwerkdurchsetzungsgesetzt”, das der Bundestag beschlossen hat. Nach diesem Gesetz drohen Plattformbetreibern künftig bis zu 50 Millionen Euro Strafe, wenn sie “Hasskriminalität” nicht richtig bekämpfen.[1][2]
    Dabei ist das Internet ohnehin kein rechtsfreier Raum. Wer beispielsweise in Deutschland eine Website betreibt und sich näher damit befasst hat, welche gesetzlichen Regelungen einzuhalten sind, der hat eine Vorstellung davon, wie penibel die möglichen Spielräume im Internet rechtlich bereits festgelegt sind. Ein falsches Wort im Impressum kann zu teuren Abmahnungen führen. Datenschutzerklärungen müssen sauber formuliert sein und bei Verwendung von Cookies, die nicht unbedingt für den Betrieb der Seite notwendig sind, muss der Besucher der Seite darauf mit einer nervigen Meldung hingewiesen werden.
    Woran es jedoch mangelt, ist die Verfolgung schwerer Straftaten durch Behörden. Und dies wird sich mit dem neuen Gesetzt auch nicht ändern. Ganz im Gegenteil. Stellt ein Plattformbetreiber einen Gesetzesverstoß fest, ist er verpflichtet, die entsprechenden Inhalte zu löschen und damit die Beweise zu vernichten. Abgesehen davon, dass eine echte juristische Verfolgung dadurch zumindest erschwert wird, stellt sich die Frage, wie ein Plattformbetreiber entscheiden soll, welche Inhalte rechtswidrig und welche noch durch die Meinungsfreiheit gedeckt sind. Selbst Gerichtet dürften für die Bearbeitung manch eines Falles Wochen oder gar Monate benötigen. Die Plattformbetreiber sollen diese Entscheidungen hingegen in höchstens zwei Tagen fällen und reagieren.
    Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz sorgt also nicht dafür, dass echte Gesetzesverstöße ordnungsgemäß nach rechtsstaatlichen Prinzipien durch Polizei und Justiz verfolgt und geahndet werden. Stattdessen werden normale Bürger dazu gezwungen, über andere Menschen zu richten. Das ist besonders in Hinblick darauf erstaunlich, dass sonst üblicherweise betont wird, dass Selbstjustiz ausdrücklich nicht gestattet ist. Das Gewaltmonopol liegt ausschließlich beim Staat.
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    Räum- und Streupflicht bei Eis und Schnee

    Auf dem Markt sind unterschiedliche Streumittel erhältlich – Granulat und Salz sind die gebräuchlichsten. Fraglich ist, welches Mittel zu benutzen ist. Viele Kommunen verbieten nämlich durch Satzungen den privaten Gebrauch von Salz oder schränken ihn ein.
    Hintergrund ist, dass der übermäßige Gebrauch von Salz das Grundwasser verschmutzt und Tieren und Pflanzen schadet. An dieser Stelle tut sich ein Spannungsfeld zwischen der Verkehrssicherungspflicht und den kommunalen Satzungen auf, die Salz verbieten. Denn kommt es zu einem Schaden, der durch Streuen mit Salz verhindert worden wäre, kann eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorliegen. Dies kann wie dargestellt zu einem Schadensersatzanspruch führen. So entschied es das Amtsgericht München (Az.: 261 C 11411/98). In einem solchen Fall wäre unter Umständen die Kommune in Regress zu nehmen.[1]

    Quelle: Focus

    Kommune verpflichte die Bürger zum Winterdienst auf Gehwegen. Die Bürger haben hierfür üblicherweise keine fachliche und juristische Ausbildung und werden auch nicht für die Arbeit bezahlt. Das Streuen mit Salz wird von vielen Kommunen darüber hinaus verboten, während die Kommunen selbst die Straßen und Radwege ungeachtet der negativen Auswirkungen mit Salz abstreuen. Wenn es zu einem Unfall auf einem von einem Bürger zu sichernden Gehweg kommt, der durch das Streuen von Salz zu verhindern gewesen wäre, haftet der Bürger. Er ist schließlich seiner Verkehrssicherungspflicht nicht ausreichend nachgekommen.
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    Roaming in einer globalisierten Welt

    Gigabyte große Downloads für Betriebssystem-Updates und Spiele-Patches gehören mittlerweile zur Normalität. Das Streaming von Musik und Filmen über das Internet ist bei vielen Menschen im Alltag angekommen. Wo die Server stehen, von denen die Daten kommen, wissen wir normalerweise nicht und es ist auch kaum von Bedeutung. Die Kosten für die Übertragung der Daten um den halben Planeten sind verschwindend gering. Dennoch verlangen Mobilfunkanbieter horrende Gebühren für Datenübertragungen und Telefonate, wenn man sein Smartphone im Ausland benutzt. Paradoxerweise kostet ein Telefonat über eine Strecke von 150 Kilometer von Salzburg nach München dabei mehr, als ein Telefonat von München ins 1000 Kilometer entfernte Flensburg, nur weil im ersten Fall eine Ländergrenze zwischen den Orten liegt. Natürlich möchte auch der Anbieter im Ausland an den Umsätzen beteiligt werden. Die Verhältnismäßigkeit der Zusatzkosten darf jedoch in Frage gestellt werden.
    Wenn ein Benutzer in Deutschland über einen deutschen Mobilfunkanbieter beispielsweise auf einen Server zugreift, der in den USA steht, anstatt in Deutschland, hat dies keinen Einfluss auf die für ihn anfallenden Kosten. Lädt er aber mit seinem Smartphone bei einem Aufenthalt in den USA Daten von einem amerikanischen Server, der vielleicht sogar in der gleichen Stadt steht, dann ist mit hohen Kosten zu rechnen. Diese Beispiele zeigen die absurde Situation der Nutzung von Datenverbindungen über Ländergrenzen hinweg. Die Entfernung spielt kaum eine Rolle. Und auch die Tatsache, dass die Daten auf ihrem Weg über die Netze verschiedener Dienstleister geleitet werden, bevor sie ihr Ziel erreichen, ist kaum von Belang. Sobald jedoch Mobilfunkanbieter ins Spiel kommen, steigen die Preise schnell beachtlich an.

    Immerhin sollen die Roaming-Gebühren für Mobilfunkdienstleistungen innerhalb der EU nun abgeschafft werden. Dies ist eine erfreuliche Nachricht für die Nutzer und die Anbieter werden deshalb vermutlich nicht am Hungertuch nagen müssen. In einer globalisierten Welt ist dieser erste Schritt längst überfällig. Die Vorzüge der Globalisierung enden jedoch für den Endkunden sehr schnell wieder:

    “Wir haben entschieden, dass es keine täglichen Begrenzungen geben soll”, sagte der zuständige EU-Kommissar Andrus Ansip in Brüssel. Stattdessen solle jeder Nutzer “wie daheim” Roaming nutzen können. Allerdings müsse Missbrauch verhindert werden können. Anbietern solle dafür eine Reihe von Möglichkeiten an die Hand gegeben werden.

    [..]

    Anbieter von Telekommunikationsdiensten sollen daher einschreiten können, wenn ein Nutzer sich in seinem Heimatland aufhält – aber dennoch dauerhaft auf günstigere Roaming-Tarife aus dem Ausland zurückgreift. Die Telekom-Konzerne sollen solche Nutzer darauf ansprechen und für sie einen Aufpreis einführen können.[1]

    Quelle: Spiegel Online

    Konzerne können dank der Globalisierung Waren problemlos dort produzieren, wo die Herstellung am billigsten ist, die Waren dann dort verkaufen, wo die höchsten Einnahmen erzielt werden und die Steuern können sie in dem Land zahlen, in dem der Steuersatz am niedrigsten ist. Dadurch konkurriert jeder Arbeiter mit den Arbeitern in weit entfernten Ländern. Wenn die Schneider in Bangladesch billiger nähen, als die Schneider in Deutschland, werden die Waren für den deutschen Markt in Bangladesch produziert. Und wenn der Steuersatz in den Niederlanden niedriger ist, wird dort ein Firmensitz angemeldet, um die Einnahmen zum niedrigen Satz zu versteuern.
    Sollte aber ein Endkunde auf die Idee kommen, den günstigsten Anbieter zu wählen, wird ihm schnell ein Riegel vorgeschoben, falls der Anbieter im Ausland ansässig ist. Nicht dass noch ein Endkunde einen günstigen Tarif im Ausland nutzt. Nur die Konzerne sollen schließlich auf günstige Ressourcen im Ausland zurückgreifen können.
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  • Literaturempfehlungen

    Das nächste Geld

    Das nächste Geld
    Wenn Banken einen Kredit vergeben, schöpfen sie das dafür notwendige Geld zum Zeitpunkt der Kreditvergabe. Die Geldmenge steigt an. Wenn der Kredit nach einiger Zeit wieder getilgt wird, wird das Geld wieder dem Kreislauf entzogen und die Geldmenge sinkt. Allerdings muss üblicherweise nicht nur das geliehene Geld zurück gezahlt werden. Zusätzlich sind auch Zinsen zu bezahlen. Das Geld für die Zinsen wurde bei der Kreditvergabe nicht geschöpft und existiert somit nicht. Die Forderungen der Banken sind also zu jedem Zeitpunkt höher, als die verfügbaren Vermögen. Somit ist es nicht möglich, alle Schulden zu begleichen. Wie Christoph Pfluger in seinem Buch „Das nächste Geld“ anschaulich erläutert, gibt es nun zwei Wege. Eine lange und eine kurze Sackgasse.
    Die kurze Sackgasse: Der Kreditnehmer verdient sich das Geld von den übrigen Wirtschaftssubjekten, die dadurch um den entsprechenden Betrag ärmer werden. Da ihr Geld jedoch ebenfalls auf Kredit basiert, werden sie gezwungen, entsprechend mehr zu verdienen. Entsteht dieses zusätzliche Geld nicht (durch neue Kreditvergabe mit entsprechender Verschuldung), ist das Ende der kurzen Sackgasse bald erreicht.
    Die lange Sackgasse: Die Bank vergibt einen weiteren Kredit an einen Wirtschaftsteilnehmer und damit ist das Geld nun vorhanden, damit es der erste Kreditnehmer nutzen kann, um seine Zinsschulden zurückzubezahlen. Natürlich hat dann der zweite Kreditnehmer ein Problem und es ist nicht kleiner geworden, denn irgendwann muss ja auch der zweite Kreditnehmer seinen Kredit samt Zinsen zurückbezahlen. Das Geld ist aus dem großen Topf aber bereits wieder verschwunden, als der erste Kreditnehmer seine Schulden beglichen hat. Beim Weg der „langen Sackgasse“ sieht die Lösung nun so aus, dass die Banken einfach noch einen weiteren Kredit an einen Wirtschaftsteilnehmer vergeben, wodurch die vorhandene Geldmenge im großen Volkswirtschaftlichen Topf wieder steigt, so dass das nötige Geld für die Rückzahlung der zuvor bestehenden Schulden im System vorhanden ist. Und dann muss noch ein Kredit vergeben werden und noch einer und so weiter. Es besteht also ein Zwang zur ständig wachsenden Verschuldung.
    Die zweite Sackgasse lässt sich noch ein wenig verlängern: man lässt einige Schulden einfach stehen und erzwingt nicht die Rückzahlung der Kreditsumme. So müssen die Schuldner immer nur das Geld für die Zinsen aufbringen. Kurzfristig gesehen ist die Last dann natürlich geringer. Langfristig bedeutet dies aber auch, dass natürlich so lange Zinsen bezahlt werden müssen, wie der Kredit besteht. Dadurch können die Zinslasten leicht auf ein Vielfaches der eigentlichen Kreditsumme anwachsen und theoretisch sogar unendlich hoch werden.
    Dass ein solches Geldsystem, welches grenzenloses exponentielles Wachstum mit grenzenlos wachsendem Ressourcenverbrauch und der damit ein hergehenden Zerstörung der Umwelt erzwingt und die Menschen in einen ständigen zerstörerischen Wettbewerb zwingt, nicht die Grundlage für eine friedliche Gesellschaft sein kann, dürfte einleuchten. Christoph Pfluger beschreibt die Problematik sehr verständlich und stellt Überlegungen an, wie das Geldsystem beschaffen sein müsste, damit es nicht die fatalen Wirkungen hat, wie wir sie immer stärker erleben.


    Titel: Das nächste Geld
    Untertitel: Die zehn Fallgruben des Geldsystems und wie wir sie überwinden
    Autor: Christoph Pfluger
    Verlag: edition ZE!TPUNKT
    Veröffentlichung: 24.08.2015
    Sprache: Deutsch
    Seiten: 246
    ISBN-13: 978-3-9523955-3-0
    Preis: 21,00 Euro
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    Illusion der schwarzen Null

    “Die schwarze Null” ist ein Werbeslogan der CDU mit der sie betonen möchte, dass im Jahr 2015 im Bundeshaushalt erstmals seit 1969 keine neuen Schulden aufgenommen wurden. Und dies soll möglichst auch in den nächsten Jahren so bleiben. Aufgrund des Zinseszinssystemes, das ein ständiges exponentielles Wachstum erfordert, um durch die Vergabe von Krediten das Geld für die Zinsen zu erschaffen (ja, bei der Kreditvergabe durch Banken entsteht neues Geld; Stichwort “Geldschöpfung”), kann es jedoch für die Gesellschaft im Gesamten und auf Dauer natürlich nicht möglich sein, ohne die Anhäufung neuer Schulden auszukommen (die [Zins-]Gewinne des einen sind die Schulden des anderen). Wenn sich “der Bund” nicht verschuldet, dann muss es jemand anderes sein, der den schwarzen Peter hat. Privatpersonen oder Firmen etwa. Am Ende muss also immer der Konsument und Steuerzahler, also der normale arbeitende Bürger für die Kosten dieses irrsinnigen Finanzsystems aufkommen und sich mindestens in dem Maße verschulden, wie die Zins- und Zinseszinsgewinne für die Banken und Kapitaleigner wachsen.
    Seitens der Politik wird nur die “schwarze Null” im Bundeshaushalt beworben, aber mit keinem Wort erwähnt, über welchen Weg die Bürger stattdessen verschuldet werden. Es wird nichteinmal erwähnt, dass die Schulden überhaupt wachsen müssen und stattdessen wird suggeriert, dass keine neuen Schulden mehr hinzukommen.
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