Berichte

Coronarium – Kuriositäten aus der Corona-Politik

Wenn ein Gesetz wirklich gerecht ist, müsste es sich dann nicht alleine durch Nachdenken erschließen?

Assassin’s Creed Odyssey, Sokrates

Von Anfang der Corona-Pandemie an war keine wissenschaftlich geprägte Auseinandersetzung mit der Thematik zu erkennen. Stattdessen wurden durch Politiker und Medien Behauptungen in den Raum geworfen und den Menschen Maßnahmen aufgezwungen, die mehr als fragwürdig sind. Gefahren durch die Maßnahmen wurde ignoriert und Wissenschaftler, die nicht der offiziell veröffentlichten Meinung folgten wurden ignoriert oder diskreditiert. Und auch Monate später werden sachliche Auseinandersetzung mit unliebsamen Meinungen konsequent vermieden. Man gewinnt den Eindruck, dass sich die Verantwortlichen in der Regierung nicht die Mühe machen, ihre Ansichten zu begründen oder ihre Erkenntnisse zu beweisen. Ebenso machen sich diese Politiker nicht die Mühe, sich mit den Bedenken des niederen Volkes oder auch den Anmerkungen vieler Wissenschaftler auseinanderzusetzen und alternative Therorien und Erkenntnisse auf Korrektheit zu prüfen oder gegebenenfalls zu widerlegen.
Dementsprechend ist auch nicht mit vernünftigen Entscheidungen und Vorschriften zu rechen. Vielmehr werden den Menschen immer absurdere Regeln aufgezwungen, die bedingungslos zu befolgen sind. Bedenklich ist, dass die Daumenschrauben mit der Zeit fast unmerklich immer weiter angezogen werden und Vorschriften und Strafen, die vor einem Jahr noch undenkbar schienen sind mittlerweile selbstverständlich. Es gab einmal eine Zeit, da durfte man sich noch mit Freunden treffen oder ein Eis auf einer Parkbank in der Nähe einer Eisdiele essen. Kurios? Mittlerweile Alltag!

Zusammen im Auto: Strafe! Zusammen im Bus: keine Strafe!


Weil sie gemeinsam im Auto saßen, bat die Polizei am Mittwoch vier junge Männer in Bremervörde zur Kasse.
Die Polizei betonten, dass für die Zusammenkunft von Personen, die nicht in einem Haushalt leben, immer noch gilt, dass sie nicht mit mehr als zwei Personen in einem Fahrzeug fahren dürfen. Für ein voller besetztes Fahrzeug muss entsprechend eine gute Begründung angegeben werden. Das ist der unterschied zu den Politikern. Das Volk muss Entscheidungen begründen, Politiker müssen dies wohl eher nicht. Die Jugendlichen konnten keine akzeptable Begründung vortragen, als sie gestoppt wurden. Die (Corona-)Ordnungshüter leiteten somit ein Bußgeldverfahren nach dem Infektionsschutzgesetz ein.
Deutlich wird die Absurdität der Situation, wenn man sich ins Bewusstsein ruft, dass die vier Jugendlichen sich problemlos im Bus zusammen auf eine Vierer-Sitzgruppe setzen und mit einem Dutzend weiteren fremden Personen durch die Stadt fahren dürfen. Im Auto dürfen sie jedoch nicht zusammen sitzen. Kurios? Mittlerweile Alltag!

Massentierhaltung


Dass Krankheiten sich in Massentierhaltungen schnell ausbreiten ist kein Geheimnis. Dem wird mit der umfangreichen Gabe von Medikamenten entgegengewirkt, was jedoch zur Bildung von Resistenzen der Krankheitserreger führt. Nach den Berechnungen erkranken in der EU jährlich ca. 670.000 Menschen an Infektionen durch antibiotika­resistente Erreger und es versterben ca. 33.000 Menschen pro Jahr daran. Ebenso ist die Belastung für die Umwelt extrem hoch. Wenn nun also wegen Corona sogar Airlines lahmgelegt und die Hotels und Gastronomie geschlossen werden, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, dann könnte man meinen, dass nun endlich auch die Massentierhaltung untersagt wird.
Wie wir aber sehen, zählen nur noch Corona-Tote. Während Antibiotikaresistente Keime tausende Menschen jedes Jahr dahinraffen können, ohne dass dies eine Schlagzeile in den Medien wert wäre, werden die Corona-Toten in den Zeitungen gezählt. Das geht sogar so weit, dass man versucht, möglichst jeden Toten als Corona-Toten zu zählen. Zwischen “an Corona gestorben” und “mit Corona gestorben” wird teilweise nicht unterschieden, wie beispielsweise hier erläutert wird. Sicher ist dies jedoch auch nicht. Die Einordnung ist jeweils eine Einzelfallentscheidung. Sowohl in dem zitierten Bericht, als auch bei Radio Bremen wird beispielsweise erläutert, dass nicht jeder, der in Zusammenhang mit Corona gestorben ist, in die Statistik der Corona-Toten eingeht. Die Entscheidung liegt bei den jeweils zuständigen Gesundheitsämtern, wie der Bayerische Rundfunk berichtete.
Spätestens jetzt, wo es in einer Nerzfarm zu Problemen mit Corona-Infektionen kam, wäre zu erwarten, dass solche Unternehmen nun wenn schon nicht zum Schutz vor der Bildung von antibiotikaresistenten Keimen, dann zumindest zum Schutz vor Corona konsequent geschlossen werden. So wie auch Hotels und Gaststätten geschlossen werden, um Corona einzudämmen. Während Reise-, Beherbergungs- und Freizeitunternehmen gnadenlos zerstört werden, werden die Massentierhaltungskonzernen weiterhin mit Samthandschuhen angefasst. Die Einrichtungen dürfen weiter betrieben werden. Es werden “lediglich” Millionen Nerze sinnlos getötet und die Betreiber machen einfach mit neuen Populationen weiter wie bisher. Man könnte meinen, dass wir in einer Zeit leben, in der das Leben, die Sicherheit und die Zukunft von Menschen und anderen Tieren nicht mehr heilig ist. Heilig ist nur noch das Töten von Lebewesen. Während unzählige Existenzen zerstört werden, kann die Tötung-Industrie weitgehend unbehelligt weitermachen. Kurios? Mittlerweile Alltag!

Ausgangssperre


In Mannheim ist schon in der Nacht zum Samstag eine nächtliche Ausgangssperre in Kraft. Bürger dürfen zwischen 21 und 5 Uhr ohne triftigen Grund nicht mehr die Wohnung verlassen.

Wer um 04:59 Uhr auf der Straße erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechen. Zwei Minuten später kann man durch die Straßen flanieren. Derjenige, der also um 4 Uhr morgens alleine durch einen Park spaziert, kann mit einem Bußgeld rechnen. Wenn er sich dann zwei Stunden später auf dem Weg zur Arbeit in einen überfüllten Zug quetscht, ist alles in Ordnung. Kurios? Mittlerweile Alltag!

Maskenpflicht an der frischen Luft


Maskenpflicht auf Parkplatz
Maskenpflicht auf Parkplatz
Die App erfasst, welche Smartphones einander über längere Zeit näher als etwa zwei Meter gekommen sind. Sie zeichnet auf, wann und wie lange man sich mit einem anderen App-Nutzer getroffen hat. Das höchste Risiko gilt ab einer Dauer von 30 Minuten.
Man könnte hier natürlich diskutieren, warum exakt 30 Minuten ein Problem sind und nicht 24 oder 27 Minuten. Die Zahl dürfte weitgehend willkürlich festgelegt sein, aber das kennt man ja mittlerweile. Und bei der Berechnung des Risikos wird zwar die Entfernung herangezogen aber ignoriert, ob sich eine Wand oder eine Scheiben zwischen den Personen befand.
Immerhin: Begegnungen unter zehn Minuten gelten als unbedenklich.

Kurioses am Rande: Robert von Loewenstern hat sich Gedanken darüber gemacht, wie hoch die Wahrscheinlichkeit für eine Warnung ist: “In 125 Jahren eine korrekte Warnung per Corona-App“.

Die Corona-App warnt also naheliegenderweise nur, wenn der Kontakt lange und nah genug war. Weniger als 10 Minuten sind offensichtlich unbedenklich. Kontakte (zwischen Fremden) auf einem Parkplatz vor einem Laden sind üblicherweise eher kürzer als 10 Minuten, schließlich läuft man meistens einfach nur an den anderen Menschen vorbei. Die kurzen Kontakte im Vorbeigehen an der frischen Luft dürften also völlig belanglos für das Infektionsgeschehen sein. Der Weg zwischen Auto und Ladeneingang könnte somit ohne Maske zurückgelegt werden. Eine der wenigen Gelegenheiten, noch mal etwa frische Luft zu tanken, die wir zum Leben benötigen. Dennoch gibt es jetzt auf immer mehr Parkplätzen eine Maskenpflicht.
Mann darf sich als Alltagsmaske einen Stofflappen oder einen beliebigen Schal umbinden. Diese “Maske” muss keine nachgewiesen Wirkung bezüglich des Schutzes vor Viren haben. Wichtig ist nur, dass der Stofffetzen getragen wird. Nachdem nun über Monate keine nennenswerte Wirkung zu beobachten war und sich die Lage nicht entspannt, scheint eine Wirkung der Alltagsmasken tatsächlich nicht gegeben zu sein. Man könnte der Zwang zum Tragen der Maske aufheben oder höchstens auf wenige Kernbereiche beschränken. Stattdessen weitet man den Zwang immer mehr aus und zwingt die Menschen mittlerweile dazu, die Maske nicht nur in geschlossenen Räumen, sondern auch an der frischen Luft zu tragen. Der Nutzen ist im Freien offensichtlich noch fragwürdiger, als in den Gebäuden selbst und dennoch zieht man das Programm einfach durch.
Offensichtlich muss die Maske keinen gesundheitlichen Sinn erfüllen, sondern einfach nur als Symbol der Pandemie getragen werden. Kurios? Mittlerweile Alltag!

Mit dem Taxi statt dem privaten PKW fahren


Auf die Frage, ob man nach der Ausgangssperre in Baden-Württemberg abends noch jemanden vom Bahnhof abholen darf, schreibt der Südkurier, dass es darauf ankommt. Die minderjährige Kinder dürfen abgeholt werden, Personen, die gehbehindert sind ebenfalls. Der gesunden Partner hingegen, der keine Unterstützung braucht, darf nur abgeholt werden, wenn es keine Taxis gibt oder der öffentliche Nahverkehr streikt.
Im Sinne des Infektionsschutzes ist es gemäß der Verantwortlichen für diese Regelungen also, wenn man sich zu einem fremden Menschen, der berufsmäßig viel nahen Kontakt zu anderen Personen und damit zu möglichen Infizierten hat, in ein PKW zu setzen und gemeinsam durch die Gegend fährt. Man darf jedoch nicht mit der Person nach Hause fahren, mit der man dann den restlichen Abend am Küchentisch sitzt. Inwiefern diese Regelung zur Eindämmung einer Pandemie beitragen soll, ist mir ein Rätsel. Vermutlich dürfte hier das Motto “Krieg ist Frieden und Freiheit ist Sklaverei” aus George Orwells Roman 1984 zutreffen. Man muss schon sehr geübt darin sein, gegensätzliche Aussagen gleichzeitig als Wahr zu akzeptieren, um in Anbetracht solcher immensen Widersprüche die auftretende kognitive Dissonanz mit Strategien zur Dissonanzreduktion in den Griff zu bekommen.

Transit durch Bundesland bei Ausgangssperre nach 20 Uhr?


Der Transit, also die Durchreise beispielsweise durch Baden-Württemberg ist zur nächtlichen Ausgangssperre im Prinzip weitgehend verboten da hierfür nur triftigen Gründen eine Durchreise rechtfertigen. Dies kann der Fall sein, wenn beispielsweise wenn ein Schichtarbeiter von seiner Arbeit zurückkehrt oder ein medizinischer Notfall vorliegt. Dies muss man im Zweifelsfall nachweisen und sich rechtfertigen.
Für den gestressten Autofahrer kann dies bedeuten, dass er möglicherweise völlig übermüdet zusätzlich große Umwege fahren muss, um betroffene Bundesländer auf der Heimreise zu meiden. Der Sinn der Vorgabe erschließt sich kaum, schließlich wird man um zwei Uhr morgens alleine im Auto auf der Autobahn keine anderen Menschen mit einer tödlichen Seuche infizieren. Vielmehr besteht die Gefahr, dass Polizisten, die viel Kontakt zu fremden Menschen haben, bei einer Kontrolle zur Einhaltung der Ausgangssperre möglicherweise den Autofahrer in Gefahr bringen.
Und wie sieht es bei Fernzügen aus, die durch ein betroffenes Bundesland fahren? Müssen die Fahrgäste an der Grenze des Bundeslandes aussteigen, um das Bundesland herumrennen und danach wieder zusteigen?

Baumärkte geschlossen


Sich in einem Baumarkt zu infizieren dürfte eher unwahrscheinlich sein. Baumärkte sind groß und der Kontakt zwischen Menschen eher nur kurzzeitig und mit Distanz. Dementsprechend nennt das Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Kundenansammlungen auch nicht als Begründung für die Baumarktschließungen. Stattdessen verweist eine Sprecherin auf eine „prinzipielle Gleichbehandlung mit anderen Teilen des Handels“, die es einzuhalten gelte, wie die Welt berichtete.
Mit der Begründung der Gleichbehandlung müsste man dann konsequenterweise aber auch Lebensmittelläden und Apotheken schließen. Wenn man einzelne Läden (mit welchen Gründen auch immer) anders behandeln kann, dann wird man für jeden Laden einen Grund finden können, der es rechtfertigt, ihn von der Gleichbehandlung auszunehmen.

Panikmache statt sachlicher Suche nach Lösungen


Stress kann die Immunabwehr schwächen und damit das Infektionsrisiko erhöhen. Krisen sollten daher mit Ruhe und Bedacht gemeistert werden. Anstatt den Menschen jedoch Stabilität und Zuversicht zu geben, wird ausdrücklich versucht, die Bevölkerung zu schockieren und in Panik zu versetzen. Anstatt sachlich über die Situation zu berichten, werden Horror-Geschichten verbreitet. So steht im Kommunikations-Strategiepapier, “Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen” des Bundesministerium des Inneren für Bau und Heimat die Aussage “Um die gewünschte Schockwirkung zu erzielen, müssen die konkreten Auswirkungen einer Durchseuchung auf die menschliche Gesellschaft verdeutlicht werden”.
Man fragt sich schon, inwiefern Angst und Panik der Gesundheit zuträglich ist. Wäre es nicht besser, den Menschen zu sagen, sie sollen umsichtig sein, sich gesund ernähren und sich möglichst viel sportlich betätigen? Dafür ist nichts zu hören. Und während man problemlos weiterhin Zigaretten und Alkohol kaufen kann, sind die Sportläden geschlossen, so dass man nichteinmal nur noch schwer neue Turnschuhe für die nächste Laufrunde kaufen kann. und die Krise wird auch nicht zum Anlass genommen, verstärkt gesunde Lebensmittel zu fördern oder mehr (schöne und gepflegte!) Grünanlagen mit Trim-Dich-Pfaden einzurichten, die der individuellen Erholung an der frischen Luft dienen könnten.
Da verwundert es dann nicht, dass auch im Bereich der Medizin nicht die Forschung nach Möglichkeiten zur Heilung von Kranken intensiv finanziell gefördert wird, sondern die überstürzte Suche nach Möglichkeiten zur Impfung von Gesunden mit fragwürdigen Stoffen, bei denen niemand sagen kann, welche unerwünschten Auswirkungen die Impfung hat. Schon die Frage nach dem Beipakzettel (Packungsbeilage) bringt so manch einen Arzt in Verlegenheit. Und welcher Arzt nimmt sich dann stundenlag Zeit, im Rahmen der Aufklärungspflicht jede Frage des Patienten und jeden Punkt im Beipackzettel durchzugehen und in Hinblick auf die allgemein erwartete Wirkung und die abzusehende Wirkungen auf den konkreten zu impfenden Patienten sorgfältig mit dem Patienten durchzusprechen? Ärzte werden einfach darauf Hinweisen, dass es zu unerwünschten Wirkungen kommen kann und sich die Floskeln quittieren lassen. Da sich eine Impfung nicht mehr rückgängig machen lässt, muss der Patient dann sehen, wie er mit den Folgen klar kommt. Der Arzt ist hingegen durch die Unterschrift des Patienten auf der sicheren Seite und unantastbar.
Wenn Komplikationen auftreten, werden Ärzte im Zweifelsfall aber gegebenenfalls einfach behaupten, dass diese nichts mit der Impfung zu tun haben. Der Patient müsste dann das Gegenteil beweisen, was nahezu unmöglich ist.
Auch wenn die Aufklärung mündlich zu erfolgen hat, wird man also nicht umhinkommen, die besprochenen Themen und Ergebnisse zu protokollieren, so dass bei Komplikationen geklärt werden kann, ob der Arzt auf dieses Risiko hingewiesen hat und wie der Patient die Situation zuvor einschätzt. Mit einer einfachen Unterschrift zur allgemeinen Bestätigung, dass man aufgeklärt wurde, ist nur der Arzt abgesichert, nicht jedoch der Patient.

Krankenhäuser stoßen durch die Pandemie an ihre Belastungsgrenze … es fehlen nur die Patienten


Die Fallzahlen steigen trotz der angeblich so nützlichen Maßnahmen zur Entlastung der Krankenhäuser (Lockdown, Abstandspflicht, Ausgehverbote, Geschäftsschließungen, Maskenpflicht, Hygieneregeln, …) im besorgniserregendem Maße immer weiter an, wie uns die Medien täglich versichern. Sind die Maßnahmen dann wirklich so wirksam? Das wird kaum hinterfragt. Die Einschränkungen werden dennoch ohne Rücksicht auf Verluste einfach immer weiter verschärft und auf unbestimmte Zeit verlängert. Auch nach fast einem Jahr vermeiden Politiker es, öffentlich zumindest über die Schäden zu sprechen, welche durch die Maßnahmen angerichtet werden. Während dessen werden die Krankenhäuser für Corona-Patienten freigehalten, welche die Kliniken mittlerweile überfluten sollten, wenn die Pandemie tatsächlich die Ausmaße angenommen hat, welche in den Medien dargestellt werden.
Wenn man dann in den gleichen Medien, welche ständig Panik vor der Pandemie schüren, ließt “Kliniken können bald Gehälter nicht mehr zahlen” wirkt die Situation etwas befremdlich. Wo sind denn nun die Corona-Patienten nach vielen Monaten der tödlichen Pandemie, welche auch durch die erzwungenen Maßnahmen nicht begrenzt werden kann? Werden deren Behandlungen aus Nächstenliebe nicht abgerechnet oder gibt es überhaupt nicht genug Patienten?

Einschränkung des Bewegungsradius


Nachdem die Maßnahmen bislang offensichtlich keine nennenswerte Wirkung hatte, sollen die Daumenschrauben nun weiter angezogen und be Bedarf auch der Bewegungsradius eingeschränkt werden, wie die Welt berichtete. Während eine Fahrt dann in einer überfüllten U-Bahn in die Innenstadt weiterhin völlig corona-konform ist, kann eine Fahrt alleine im Auto in eine zwanzig Kilometer entfernte Kleinstadt massiv sanktioniert werden. Eine Demütigung für jeden Betroffenen, die jeden Glaube an Rechtsstaatlichkeit auf die Probe stellt.
Man mag zwar anführen, dass die Einschränkung des Bewegungsradius dazu dient, Tagesausflüge zu stark frequentierten Orten zu verhindern. Nach dieser Logik kann man aber auch jedem Menschen verbieten das Haus zu verlassen, weil die theoretische Gefahr besteht, dass er sich auf den Weg mache könnte, eine Bank zu überfallen. Precrime lässt grüßen.

Passend dazu gibt es digitale Fußfessel-Apps für die Bürger der Anstalt: Geofence einstellen und Corona-Strafe vermeiden: Handywarnung beim Verlassen des Radius
Wem die digitale Fußfessel-App noch nicht genügt, der kann ja gleich noch eine digitale Peitsche zur Selbstgeißelung dazuerwerben.

Kinderbetreuung verboten


Im Artikel des Handelsblattes “Arbeitsrecht – Lockdown verlängert und verschärft – Was Chefs und Angestellte jetzt wissen müssen” wird zunächst erklärt, dass Eltern kein Recht auf Sonderurlaub zur Betreuung der Kinder haben, wenn ein Elternteil im Homeoffice arbeitet. Vermutlich ist der Gedanke dahinter, dass die Kinder dann ja ohnehin betreut werden können.
Etwas später wird im gleichen Beitrag erläutert, dass es während der Arbeitszeit nicht erlaubt ist, Kinder zu betreuen. Da kann kann man nur noch verwundert den Kopf schütteln.

Rechtsstaatlichkeit und Haftung?


Laut der Bundeszentrale für Politische Bildung, einer nachgeordneten Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern mit Sitz in Bonn, ist “Rechtsstaat” die Bezeichnung für einen Staat, in dem Regierung und Verwaltung nur im Rahmen der bestehenden Gesetze handeln dürfen. Die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger müssen garantiert sein, staatliche Entscheidungen müssen von unabhängigen Gerichten überprüft werden können. Das Rechtsstaatsgebot gehört zu den grundlegenden Prinzipien der Bundesrepublik Deutschland.
Im Rahmen der Corona-Krise werden derzeit viele Freiheiten eingeschränkt. Inwiefern es sich um “Grundrechte” und nicht um “Zugeständnisse” handelt, wenn diese “Rechte” jederzeit beliebig entzogen werden können ist zu klären. Zumindest sollte man davon ausgehen können, dass die massiven Einschränkungen durch die Verantwortlichen zumindest gut und plausibel begründet werden können. Die obigen Beispiele zeigen jedoch, dass die Begründungen teilweise zumindest fragwürdig sind. Wie die Bundeszentrale für Politische Bildung schreibt, ist es in einem Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland möglich, dass die staatlichen Entscheidungen von unabhängigen Gerichten überprüft werden können. Sollte es sich tatsächlich um einen Rechtsstaat handeln, in dem die Bürger vor politischer Willkür geschützt sind, ist davon auszugehen, dass die Einschränkungen zumindest im Nachhinein durch Gerichte überprüft und aufgearbeitet werden. Sollte sich zeigen, dass Millionen Menschen unnötig und unrechtmäßig eingeschränkt wurden, werden die Verantwortlichen, vom Spitzenpolitiker bis zum Streifenpolizisten (oder dessen Dienstherr im Rahmen der sogenannten Amtshaftung), dann gewiss auch vor einem ordentlichen Gericht zur Rechenschaft gezogen.

Bezüglich des Verbots von Feuerwerken zu Silvester haben Richter des 13. Senats des Oberverwaltungsgerichtes befunden, dass mit Infektionsschutzmaßnahmen nur “infektionsschutzrechtlich legitime Ziele” verfolgt werden dürfen, also etwa die Bevölkerung vor einer Covid-Infektion zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Ein generelles Verbot sei somit nicht zulässig. Dies berichtete der NDR.
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