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Bankgeheimnis? Abgeschafft!

Mit dem Erlassen des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes und Abschaffung des §30a der Abgabenordnung, brauchen die Finanzbehörden, Arbeitsagenturen, Sozialämter und andere Behörden auf das Vertrauensverhältnis zwischen den Kreditinstituten und deren Kunden keinerlei Rücksicht mehr zu nehmen. Zum Zweck der allgemeinen Überwachung dürfen diese nun alle Auskünfte von den Banken erhalten. Hierbei spielen Indizien oder Beweise für mögliche Steuerdelikte oder andere Delikte keine Rolle mehr, sondern zukünftig sind so z.B. auch Rasterfahndungen über Konten aller Bürger möglich.

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