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    Mein Augenstern OLALA

    Wenn Bundeskanzlerin Merkel mit Blick auf Deutschland von einem Land spricht, “in dem wir gut und gerne leben” oder der Bundespräsident Steinmeier der Meinung ist, wir “leben im besten Deutschland, das es jemals gegeben hat“, dann gewinnt man den Eindruck, dass diese Menschen in eine Paralleluniversum leben.

    In diesem Deutschland hier kann ein Raser mit 167 Kilometern pro Stunde durch ein Wohngebiet brettern, in den Wagen einer Frau krachen, sie dadurch töten und wird dann von den Richtern mit Samthandschuhen angefasst, weil er “sich auf einer Vorfahrtsstraße befand“!

    Und auch ein 19-jähriger Raser, der statt der erlaubten 50 km/h mit 140 km/h durch Sinsheim gefahren ist und sich dann gegenüber der Polizei uneinsichtig zeigte, wird keine größeren Konsequenzen fürchten müssen. Obwohl der Mann damit gezeigt hat, dass er nicht fähig oder willens ist, die Konsequenzen und Gefahren seines Handels abzuschätzen, wird er auch in Zukunft gewiss nach einer kurzen “Pause” weiterhin Fahrzeuge führen dürfen.

    Da wundert es dann nicht, dass die Polizei es in einem Fall nichteinmal für nötig hielt, vorbeizukommen, nachdem ein Autofahrer mutmaßlich illegal über einen für den normalen Verkehr gesperrten Feldweg raste und einen Hund überfahren hat. Auch Rechtsanwälte interessierte der Fall nicht. Kriminelles Verhalten hat in Deutschland häufig keine Konsequenzen für die Täter, während die Opfer im Stich gelassen werden. Ich würde da nicht “vom besten Deutschland aller Zeiten, in dem wir gut und gerne leben” sprechen. In einem besten Deutschland könnten die aufrichtigen und anständigen Bürger frei und unbeschwert leben, während die Kriminellen für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden.

    Mein Augenstern OLALA
    ?18.01.2021 ?05.07.2021

    Sinnlos getötet von einem rücksichtslosen Autofahrer. Auf einem Feldweg. Als sie darauf wartete, von mir ins Auto gehoben zu werden. Nach einem wunderschönen, harmonischen Spaziergang.

    Was waren wir froh, sie zu bekommen! Nachdem ihre Mutter FLAUSCH im Vorjahr ihren EinzelWelpen im Kaiserschnitt verloren hatte. Auch dieses Jahr wieder ein Einzelkind. Dazu winzig klein. Aber unbeirrbar hat sie sich ins Leben gekämpft. Olala! sagten wir. Und so haben wir sie dann auch getauft. Klasse hat sie sich entwickelt! Munter, fröhlich und unbeschwert hat sie alle Lebensbereiche angepackt. Wunderschön noch dazu.

    Gerade mal ein halbes Jahr nur sollte sie haben. Bis ein ungeduldiger Autofahrer entschied, dass hier, zur Feierabendzeit, auf geradem, gut einsehbarem Gelände, zur Durchfahrt nur für landwirtschaftlichen Verkehr erlaubt, nicht genug Zeit war, der Frau die Chance zu geben, ihren Welpen auf den Arm zu nehmen.

    Der gesamte Beitrag kann hier gelesen werden:
    https://www.instagram.com/p/CS-m0jxC7G2/
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    Wohnturm statt Eigenheim mit Garten

    Viele Menschen, die ihr Leben lang hart arbeiten und Jahr für Jahr Steuern bezahlen, damit die Infrastruktur in Deutschland aufrecht erhalten werden kann und Bedürftige Menschen ernährt werden können, würden für sich privat gerne einen kleinen Platz der Ruhe und Sicherheit in Form eines Einfamilienhäuschens mit Garten schaffen. Ein Ort, an dem die Hunde ohne Leine toben und die Kinder spielen können. Die verdreckten ungepflegten Parkanlagen sind hierzulande ja eher den Drogendealern vorbehalten und auf den Straßen fahren zu viele Autos. Auch der Anbau von Obst und Gemüse ist nur möglich, wenn man einen Garten hat, in dem man vielleicht sogar ein Gewächshaus aufstellen und Regenwasser sammeln kann.
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    Das Internet ist Neuland, (k)ein rechtsfreier Raum

    Dass in diesem Blog die Kommentarfunktion deaktiviert ist, hat hauptsächlich zwei Gründe. Eine solche Funktionalität kann von Kriminellen möglicherweise genutzt werden, um Schadcode auf dem Webserver einzuschleusen oder Werbung für fragwürdige Produkte zu verteilen. Außerdem ist es sehr schwierig, eine solche Funktionalität datenschutzkonform umzusetzen.

    Kriminelle und die Datenschutzgrundverordnung sind zwei wesentliche Gründe, die gegen eine Kommentarfunktion sprechen. Besonders ärgerlich ist es, dass Polizei und Behörden sich für Cyberkriminalität kaum interessieren und dass gerade die Datenschutzgrundverordnung es besonders schwierig macht, sich selbst gegen Angreifer zu schützen. Bereits das Speichern einer IP-Adresse kann zu rechtlichen Problemen führen. Während die Kriminellen sich ungeachtet von deutschen Regeln und Gesetzen im Internet austoben können, steht ein aufrichtiger Blogbetreiber in Deutschland fast mit einem Bein im Gefängnis. Wenn Politiker betonen, dass das Internet kein “rechtsfreier Raum” ist, werden sich die Cyberkriminellen aus fernen Ländern vor lachen auf dem Boden kugeln. Solche Aussagen können nur aus einem Land stammen, in dem das ominöse Internet “Neuland” ist. Selbst wenn die deutschen Strafverfolgungsbehörden die notwendigen Kompetenzen besitzen, die Gefahren im Internet richtig einzuschätzen und den Ernst der Lage erkennen, haben sie überhaupt keine Chance einen Kriminellen zu fassen, der auf der anderen Seite des Planeten an einem Computer sitzt.

    Auf Behörden ist also kein Verlass, wenn es darum geht, den Blog zu schützen. Aufgrund der strengen und zuweilen weltfremden Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung ist es auch eine Herkulesaufgabe, den Schutz selbst zu bewältigen ohne sich zu allem Überfluss auch noch juristisch angreifbar zu machen. Die Datenschutzgrundverordnung ist wie ein lähmendes Gift, gegen das nur Cyberkriminelle immun sind, da sie sich an diese Regeln nicht halten müssen. Und große Konzerne besitzen auch eine gewisse Immunität. Anders ist es nicht zu erklären, warum diese hemmungslos sehr persönliche Daten sammeln, auswerten und vermarkten können.

    Ich werde weiter daran arbeiten, eine datenschutzkonforme Kommentarfunktion einzurichten, die möglichst keine Einladung für kriminelle Hacker und Spamversender darstellt.

    Bis dahin gibt es hier einen interessanten Artikel zu lesen, welch absurde Probleme die Datenschutzgrundverordnung aufwirft:

    Kann ein entlassener Mitarbeiter jede E-Mail von seinem früheren Arbeitgeber herausverlangen, in der er nur erwähnt wird? Das Bundesarbeitsgericht muss erstmals darüber entscheiden.

    Wie eine Auskunft ganze Unternehmen lahmlegt
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    Mit Vorratsdatenspeicherung und Samthandschuhen gegen Einbrecherbanden

    Mit dem Schengener Abkommen wurden die Grenzen in Europa geöffnet und kriminelle Banden können weitgehend ungehindert ins Nachbarland fahren, die Menschen dort beklauen und mit LKW-Ladungen an Beute wieder über die Grenzen verschwinden. Mitunter werden gleich ganze landwirtschaftliche Maschinen gestohlen. Die Betroffenen erhalten nicht genug Geld von den Versicherungen, um die Verluste ersetzen zu können und wer in Grenznähe lebt, der muss zudem auch noch mit steigenden Versicherungsbeiträgen rechnen.[1]
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    Burgen für Bürger

    Das Gewaltmonopol liegt in Deutschland ausdrücklich beim Staat. Ausschließlich staatlichen Organen ist die Legitimation vorbehalten, physische Gewalt auszuüben. Wer sein Hab und Gut oder seine Gesundheit geschützt wissen will, der muss sich auf den Staat verlassen. Sollte ein Bürger einen Einbrecher auf seinem Grundstück erschießen, wird er mit harten Strafen rechnen müssen. Dem bormalen Bürger wird häufig nichteinmal die Dokumentation von Zwischenfällen gestattet. Während die Konzerne die Bürger bis in ihre Wohn- und Schlafzimmer durch smarte Fernseher und sonstiger Gerätschaften überwachen und die Daten beliebig lange auf ausländischen Servern speichern und auswerten dürfen, ist es dem Autofahrer kaum gestattet, die Fahrten mit einer sogenannten DashCam zu filmen, um im Falle eines Unfalls den Hergang zurückverfolgen zu können. Auch wenn es eine grundsätzliche Panoramafreiheit gibt, die Foto- und Filmaufnahmen im öffentlichen Raum erlaubt und solche Aufnahmen weder zentral im großen Stil gesammelt noch lange Zeit gespeichert werden, wird immer wieder der sagenumwobene Datenschutz angeführt.
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  • Berichte

    Schließsicherheit durch 3D-Drucker gefährdet

    Die Funktionsweise eines gewöhnlichen Schlosses ist recht simpel. Um ein Schloss zu öffnen, muss ein Riegel durch die Drehung eines Schlüssels bewegt werden. Kleine Stifte verhindern jedoch, dass sich die Drehung einfach so ausführen lässt. Zunächst müssen die Stifte jeweils in eine bestimmte Position gebracht werden, damit sie den Mechnismus freigeben. Ein Schlüssel erfüllt an dieser Stelle zwei Aufgaben. Durch seine Form bringt er die Stifte in die korrekte Position. Anschließend kann man mit dem Schlüssel durch eine Drehbewegung den Riegel zurückziehen. Schon ist das Schloss geöffnet.
    Wenn man kein Schlüssel zur Hand hat, genügt theoretisch auch relativ einfaches Werkzeug, um die Stifte zu setzen und das Schloss zu drehen. Dies erfordert jedoch ein hohes Maß an Fingerspitzengefühl und Erfahrung. Erschwerend kommt hinzu, dass sich die Stifte ohne geeigneten Schlüssel aufgrund von Fertigungsungenauigkeiten und auch gezielt eingebauten Hürden nicht so leicht korrekt setzen lassen. Aus diesem Grund verhindern Schlösser recht zuverlässig, dass ungeübte Personen ein Schloss öffnen. Für Schlüsseldienste und Einbrecher, welche mit den richtigen Werkzeugen ausgestattet sind und die notwendige Erfahrung besitzen, stellt ein Schloss hingegen kein großes Hindernis dar.
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  • Literaturempfehlungen

    Deutschland Verbrecherland?

    Deutschland Verbrecherland?
    Unser Leben ist umfassend durch Gesetze reglementiert. Diese Gesetze sind so umfangreich, komplex und mitunter widersprüchlich, dass selbst ein Anwalt oder ein Richter nicht mehr in der Lage ist, alle Gesetze zu kennen, zu verstehen und korrekt anzuwenden. Bei jeder Handlung, die wir unternehmen oder unterlassen, kann es sein, dass wir gegen Gesetze und Vorschriften verstoßen. Zum Glück fällt nicht jedes Vergehen auf, denn dann käme die Justiz nicht mehr mit dem Verhängen von Strafen nach.
    Leider ist es aber so, dass ein Online-Händler, der einen vorgeschriebenen Hinweis im Impressum vergessen oder einen Hinweis zuviel in der Widerrufsbelehrung stehen hat, mit teuren Abmahnungen und unverschämten Unterlassenserklärungen rechnen muss, während manch ein Intensivtäter (laut Statistik sehr häufig mit Migrationshintergrund), der immer wieder von der Polizei wegen schwerer Verbrechen aufgegriffen wird, nur lächerliche Strafen erhält. Banden aus Osteuropa können hier erpressen, betrügen, rauben und brandschatzen, ohne mit ernsthaften Sanktionen rechnen zu müssen. So nehmen Trickdiebe ältere Menschen aus oder schicken Kinder auf Diebestouren in die Einkaufsstraßen, wohlwissend, dass sie nicht strafmündig sind.
    In seinem Buch “Deutschland Verbrecherland?” gibt der ehemalige Staatsanwalt Egbert Bülles den geneigten Lesern Einblicke in die skurrile Welt der Justiz und zeigt, wie Mitglieder großer Verbrecherorganisationen in Deutschland mit Samthandschuhen angefasst werden. Der Autor macht aber auch darauf aufmerksam, mit welchen personellen, finanziellen und technischen Schwierigkeiten die Strafverfolgungsbehörden zu kämpfen haben und wie Anwälte der Kriminellen deren Taten decken, indem sie Gerichtsverhandlungen so lange torpedieren, bis die Richter bereit sind, den Verbrechnern beim Strafmaß entgegenzukommen.
    Ein Thema, das im Buch immer wieder aufgegriffen wird, ist die Vorratsdatenspeicherung. Egbert Bülles legt dar, dass die Verbindungen zwischen den Mitgliedern krimineller Organisationen mit längerfristig gespeicherten Telekommunikationsdaten nachvollzogen werden kann und es so möglich wird, an die Hintermänner zu kommen. Er beklagt, dass diese für die Ermittlungen so wichtige Daten aus Datenschutzrechtlichen Gründen nur kurz gespeichert werden und häufig schon wieder gelöscht sind, wenn die Behörden einem Verbrecherring auf die Schliche gekommen sind und nachträglich die Verbindungen zwischen den Mitgliedern erforschen möchten, welche ihre Kommunikation zudem durch das schnelle Wechseln von Handys und SIM-Karten verschleiern.
    Dem Leser stellt sich bald die Frage, ob es nicht vielleicht besser wäre, diese Daten aller Telefon- und Internetnutzer länger zu speichern, vielleicht sogar über Jahre. Leider wird im Buch aber auch deutlich, dass die Ganoven, die mit Hilfe dieser Daten von den Ermittlern ins Visier genommen werden können, dann häufig nicht festgenommen werden, weil sie längst wieder im Ausland sind. Und wenn die Täter doch einmal hinter Gitter landen, wird der Aufenthalt nicht sehr lange dauern. Manch ein Täter wird trotz schwerer Verbrechen am Ende der Verhandlungen mit einer Bewährungsstrafe frei gelassen und erhält sogar noch eine finanzielle Entschädigung, weil er zu lange in Untersuchungshaft festgehalten wurde.
    Für eine solch lasche Verbrechensbekämpfung lohnt es wohl kaum, die Daten von Millionen Bürgern auf Verdacht zu speichern. Diese digitalen Vorratsdaten wecken zudem sogar ganz und gar unredliche Begehrlichkeiten, können sie doch finanziell lukrativ verwendet werden. Um einen potentiellen Missbrauch zu verhindern, gibt es zwar den sogenannten Richtervorbehalt, aber dieser erwies sich bislang als wenig zuverlässig. Der Richtervorbehalt soll sicherstellen, dass die Kommunikationsdaten nicht missbräuchlich verwendet werden. Es ist beispielsweise nicht einfach so erlaubt, die Postanschrift eines Anschlussinhabers zu ermitteln, der zu einer bestimmten Zeit mit einer ihm zugeordneten Internetadresse auf eine Webseite zugegriffen hat. Wie wenig aber dieser Richtervorbehalt als “Schutz” geeignet ist, zeigt ein aktueller Fall. So schickte jüngst ein Anwalt kurz vor Weihnachten 2013 im Auftrag windiger Geschäftsleute Abmahnungen an zehntausende Menschen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen für das anschauen von Pornofilmen im Internet. Ob es sich in diesen Fällen tatsächlich um Urheberrechtsverletzungen handelt, ist mehr als fragwürdig. Vielmehr dürfte es sich lediglich um das legale Zwischenspeichern von Videoströmen zum Abspielen handeln. Im schlimmsten Fall um eine legale Privatkopie. Zum Verständnis: Wenn dieses Verhalten illegal wäre, würden sich jeder Internetnutzer schon strafbar machen, wenn er irgend eine Internetseite auch nur aufruft. Für jeden Zeitungsartikel, den er im Internet ließt und jedes Video, dass er in der offiziellen und mit rundfunkgebühren finanzierten Mediathek der öffentlich-rechtlichen Sender anschaut, könnte er abgemahnt werden.
    Das wussten wohl auch die Abmahner, weshalb sie ihr Anliegen etwas verschleierten. Was vorgefallen ist und wie die Abmahner vorgegangen sind, kann hier nachgelesen werden: Geldmaschine Streaming-Abmahnung – Anwaltsschreiben aus Regensburg schüchtern tausende Internet-Nutzer ein.
    Da es (naheliegenderweise) legal ist, Videos auch nicht offensichtlich illegalen Quellen anzuschauen, besteht eigentlich kein Rechtsverstoß und damit auch kein Grund, die Postanschriften für die Zusendung von Abmahnungen freizugeben. Aus diesem Grund wurde zwar nicht behauptete, wohl aber suggeriert, dass es sich bei den Taten um illegales Filesharing handelt, bei dem die Benutzer die Videos selbst zum Tausch anboten. Wie die Firmen überhaupt an die Internetadressen kamen ist auch nach Veröffentlichung des Gutachtens der verwendeten Software nicht zuverlässig nachvollziehbar. Möglicherweise wurden die Internetadressen illegal ermittelt. Die Unstimmigkeiten und auch die Tatsache, dass die Anfrage für die Freigabe von zigtausend Adressen auf eine möglicherweise illegale Massenabmahnung hinweist (die Anfrage für die Freigabe von mehr als gerade einmal 100 oder 200 Adressen giltdurchaus schon als verdächtig), hinderten die betroffenen Richter nicht daran, die Abgabe der Adressen zu genehmigen.
    Erst als Internetnutzer begannen die mysteriösen Hintergründe, Abläufe und Zusammenhänge in diesem Abmahnfall in Eigenarbeit zu ermitteln und die Zeitungen zumindest auf ihren Webseiten darüber berichteten, wurden die Behörden aufmerksam. Die Reaktionen hielten sich aber in Grenzen. Anstelle von schnellen Hausdurchsuchungen um Beweise zu sichern und dem Einfrieren der Konten schickte man erst einmal Warnungen in Richtung der Abmahner. Diese hatten mittlerweile genug Zeit, ihre Gewinne in Sicherheit zu bringen und weitgehend von der Bildfläche zu verschwinden. Die Opfer der Abmahnungen, die schon bezahlt haben, werden ihr Geld nicht wiedersehen und diejenigen, die ihrerseits einen Anwalt einschalteten, mussten auch dafür bezahlen.
    Aus diesen Erfahrungen kann man schließen: Selbst wenn die Vorratsdaten genutzt werden sollten, um Kriminelle zu fassen, werden diese kaum mit ernsthaften Strafen rechnen müssen. Dafür kann die Vorratsdatenspeicherung für die normalen Bürger, die keine kriminellen Absichten haben, zur Falle werden. Zigtausend Menschen wurden mit der Herausgabe der Adressen an die Abmahner an den Pranger gestellt und sollten eine hohe Strafe zahlen und zudem eine Unterlassenserklärung unterzeichnen. Dabei haben diese Menschen nichts unrechtmäßiges getan. Es ist sogar nichteinmal sicher, dass die Betroffenen tatsächlich diese Videos sahen. Und wenn sie die entsprechende Internetseite kontaktierten, wurden sie möglicherweise sogar ohne deren Wissen dorthin geleitet.
    Bei diesem Fall deutet alles auf einen großen Betrug hin, der nur funktionierte, weil die Verbindungsdaten gespeichert werden und weil Richter, denen es offensichtlich an Fachkompetenz mangelt, die Daten freigaben, während die wirklich Kriminellen noch immer frei herumlaufen. Da stellt sich schon die Frage, ob es wünschenswert ist, Verbindungsdaten über einen längeren Zeitraum zu speichern. Diese Informationen könnten zwar die Ermittlungen in verzwickten Fällen organisierter Kriminalität erleichtern oder sogar überhaupt erst ermöglichen, aber solange nicht sichergestellt ist, dass die Daten wirklich nur zur Verfolgung richtiger Straftaten verwendet werden und die Kriminellen dann auch einer gerechten Strafe zugeführt werden, sollte auf dieses Instrument verzichtet werden. Die Gefahr des Missbrauchs überwiegt möglicherweise dem Nutzen für die Gesellschaft.

    Titel: Deutschland Verbrecherland?
    Untertitel: Mein Einsatz gegen die organisierte Kriminalität
    Autor: Egbert Bülles
    Seiten: 297
    Verlag: Econ
    Veröffentlichung: 11.10.2013
    Sprache: Deutsch
    ISBN-13: 978-3-430-20159-9
    Preis: 18,99 Euro
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    Werbung im Kampf gegen Werbung

    Leider gibt es kriminelle Menschen auf der Welt, die Computerprogramme schreiben, welche beispielsweise die Kommentarbereiche von Blogs oder Gästebüchern im Internet automatisiert mit Werbung für irgendwelche Produkte füllen. Die eigentlichen Mitteilungen von echten Menschen gehen in den computergenerierten Werbefluten unter. An der Stelle gibt es mindestens zwei Möglichkeiten. Man kann die Kommentarfunktion komplett sperren oder aber man legt sich mit den Kriminellen an und baut Mechanismen ein, die verhindern, dass Maschinen einen Eintrag vornehmen können. Da letzteres sehr zeitaufwändig und schwierig ist, habe ich die Kommentarfunktion in diesem Blog derzeit weitgehend außer Kraft gesetzt. Andere Blogbetreiber lassen die Kommentare noch zu, erzwingen aber vor dem Absenden der Nachricht eine Kontroll-Eingabe, die derzeit möglichst nur von Menschen vorgenommen werden kann, um zu überprüfen, ob tatsächlich ein Mensch das Formular ausfüllt.
    Ein bekanntes Verfahren ist CAPTCHA (Completely Automated Public Turing test to tell Computers and Humans Apart. Das bedeutet wörtlich: “Vollautomatischer öffentlicher Turing-Test zur Unterscheidung zwischen Computern und Menschen”). Hierbei muss der Befragte eine Aufgabe lösen, etwa ein schwer zu entziffernde Buchstaben- und Ziffernfolge erkennen oder Rechenaufgaben lösen. Da die Aufgaben so gestellt sind, dass sie von Computerprogrammen kaum gelöst werden können, ist es der Spam-Software nicht ohne weiteres möglich die nervige Werbung zu platzieren.
    Findige Geschäftsleute sind nun aber auf die Idee gekommen, die CAPTCHAs selbst als Werbefläche zu verwenden …

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