Literaturempfehlungen

Deutschland Verbrecherland?

Deutschland Verbrecherland?
Unser Leben ist umfassend durch Gesetze reglementiert. Diese Gesetze sind so umfangreich, komplex und mitunter widersprüchlich, dass selbst ein Anwalt oder ein Richter nicht mehr in der Lage ist, alle Gesetze zu kennen, zu verstehen und korrekt anzuwenden. Bei jeder Handlung, die wir unternehmen oder unterlassen, kann es sein, dass wir gegen Gesetze und Vorschriften verstoßen. Zum Glück fällt nicht jedes Vergehen auf, denn dann käme die Justiz nicht mehr mit dem Verhängen von Strafen nach.
Leider ist es aber so, dass ein Online-Händler, der einen vorgeschriebenen Hinweis im Impressum vergessen oder einen Hinweis zuviel in der Widerrufsbelehrung stehen hat, mit teuren Abmahnungen und unverschämten Unterlassenserklärungen rechnen muss, während manch ein Intensivtäter (laut Statistik sehr häufig mit Migrationshintergrund), der immer wieder von der Polizei wegen schwerer Verbrechen aufgegriffen wird, nur lächerliche Strafen erhält. Banden aus Osteuropa können hier erpressen, betrügen, rauben und brandschatzen, ohne mit ernsthaften Sanktionen rechnen zu müssen. So nehmen Trickdiebe ältere Menschen aus oder schicken Kinder auf Diebestouren in die Einkaufsstraßen, wohlwissend, dass sie nicht strafmündig sind.
In seinem Buch “Deutschland Verbrecherland?” gibt der ehemalige Staatsanwalt Egbert Bülles den geneigten Lesern Einblicke in die skurrile Welt der Justiz und zeigt, wie Mitglieder großer Verbrecherorganisationen in Deutschland mit Samthandschuhen angefasst werden. Der Autor macht aber auch darauf aufmerksam, mit welchen personellen, finanziellen und technischen Schwierigkeiten die Strafverfolgungsbehörden zu kämpfen haben und wie Anwälte der Kriminellen deren Taten decken, indem sie Gerichtsverhandlungen so lange torpedieren, bis die Richter bereit sind, den Verbrechnern beim Strafmaß entgegenzukommen.
Ein Thema, das im Buch immer wieder aufgegriffen wird, ist die Vorratsdatenspeicherung. Egbert Bülles legt dar, dass die Verbindungen zwischen den Mitgliedern krimineller Organisationen mit längerfristig gespeicherten Telekommunikationsdaten nachvollzogen werden kann und es so möglich wird, an die Hintermänner zu kommen. Er beklagt, dass diese für die Ermittlungen so wichtige Daten aus Datenschutzrechtlichen Gründen nur kurz gespeichert werden und häufig schon wieder gelöscht sind, wenn die Behörden einem Verbrecherring auf die Schliche gekommen sind und nachträglich die Verbindungen zwischen den Mitgliedern erforschen möchten, welche ihre Kommunikation zudem durch das schnelle Wechseln von Handys und SIM-Karten verschleiern.
Dem Leser stellt sich bald die Frage, ob es nicht vielleicht besser wäre, diese Daten aller Telefon- und Internetnutzer länger zu speichern, vielleicht sogar über Jahre. Leider wird im Buch aber auch deutlich, dass die Ganoven, die mit Hilfe dieser Daten von den Ermittlern ins Visier genommen werden können, dann häufig nicht festgenommen werden, weil sie längst wieder im Ausland sind. Und wenn die Täter doch einmal hinter Gitter landen, wird der Aufenthalt nicht sehr lange dauern. Manch ein Täter wird trotz schwerer Verbrechen am Ende der Verhandlungen mit einer Bewährungsstrafe frei gelassen und erhält sogar noch eine finanzielle Entschädigung, weil er zu lange in Untersuchungshaft festgehalten wurde.
Für eine solch lasche Verbrechensbekämpfung lohnt es wohl kaum, die Daten von Millionen Bürgern auf Verdacht zu speichern. Diese digitalen Vorratsdaten wecken zudem sogar ganz und gar unredliche Begehrlichkeiten, können sie doch finanziell lukrativ verwendet werden. Um einen potentiellen Missbrauch zu verhindern, gibt es zwar den sogenannten Richtervorbehalt, aber dieser erwies sich bislang als wenig zuverlässig. Der Richtervorbehalt soll sicherstellen, dass die Kommunikationsdaten nicht missbräuchlich verwendet werden. Es ist beispielsweise nicht einfach so erlaubt, die Postanschrift eines Anschlussinhabers zu ermitteln, der zu einer bestimmten Zeit mit einer ihm zugeordneten Internetadresse auf eine Webseite zugegriffen hat. Wie wenig aber dieser Richtervorbehalt als “Schutz” geeignet ist, zeigt ein aktueller Fall. So schickte jüngst ein Anwalt kurz vor Weihnachten 2013 im Auftrag windiger Geschäftsleute Abmahnungen an zehntausende Menschen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen für das anschauen von Pornofilmen im Internet. Ob es sich in diesen Fällen tatsächlich um Urheberrechtsverletzungen handelt, ist mehr als fragwürdig. Vielmehr dürfte es sich lediglich um das legale Zwischenspeichern von Videoströmen zum Abspielen handeln. Im schlimmsten Fall um eine legale Privatkopie. Zum Verständnis: Wenn dieses Verhalten illegal wäre, würden sich jeder Internetnutzer schon strafbar machen, wenn er irgend eine Internetseite auch nur aufruft. Für jeden Zeitungsartikel, den er im Internet ließt und jedes Video, dass er in der offiziellen und mit rundfunkgebühren finanzierten Mediathek der öffentlich-rechtlichen Sender anschaut, könnte er abgemahnt werden.
Das wussten wohl auch die Abmahner, weshalb sie ihr Anliegen etwas verschleierten. Was vorgefallen ist und wie die Abmahner vorgegangen sind, kann hier nachgelesen werden: Geldmaschine Streaming-Abmahnung – Anwaltsschreiben aus Regensburg schüchtern tausende Internet-Nutzer ein.
Da es (naheliegenderweise) legal ist, Videos auch nicht offensichtlich illegalen Quellen anzuschauen, besteht eigentlich kein Rechtsverstoß und damit auch kein Grund, die Postanschriften für die Zusendung von Abmahnungen freizugeben. Aus diesem Grund wurde zwar nicht behauptete, wohl aber suggeriert, dass es sich bei den Taten um illegales Filesharing handelt, bei dem die Benutzer die Videos selbst zum Tausch anboten. Wie die Firmen überhaupt an die Internetadressen kamen ist auch nach Veröffentlichung des Gutachtens der verwendeten Software nicht zuverlässig nachvollziehbar. Möglicherweise wurden die Internetadressen illegal ermittelt. Die Unstimmigkeiten und auch die Tatsache, dass die Anfrage für die Freigabe von zigtausend Adressen auf eine möglicherweise illegale Massenabmahnung hinweist (die Anfrage für die Freigabe von mehr als gerade einmal 100 oder 200 Adressen giltdurchaus schon als verdächtig), hinderten die betroffenen Richter nicht daran, die Abgabe der Adressen zu genehmigen.
Erst als Internetnutzer begannen die mysteriösen Hintergründe, Abläufe und Zusammenhänge in diesem Abmahnfall in Eigenarbeit zu ermitteln und die Zeitungen zumindest auf ihren Webseiten darüber berichteten, wurden die Behörden aufmerksam. Die Reaktionen hielten sich aber in Grenzen. Anstelle von schnellen Hausdurchsuchungen um Beweise zu sichern und dem Einfrieren der Konten schickte man erst einmal Warnungen in Richtung der Abmahner. Diese hatten mittlerweile genug Zeit, ihre Gewinne in Sicherheit zu bringen und weitgehend von der Bildfläche zu verschwinden. Die Opfer der Abmahnungen, die schon bezahlt haben, werden ihr Geld nicht wiedersehen und diejenigen, die ihrerseits einen Anwalt einschalteten, mussten auch dafür bezahlen.
Aus diesen Erfahrungen kann man schließen: Selbst wenn die Vorratsdaten genutzt werden sollten, um Kriminelle zu fassen, werden diese kaum mit ernsthaften Strafen rechnen müssen. Dafür kann die Vorratsdatenspeicherung für die normalen Bürger, die keine kriminellen Absichten haben, zur Falle werden. Zigtausend Menschen wurden mit der Herausgabe der Adressen an die Abmahner an den Pranger gestellt und sollten eine hohe Strafe zahlen und zudem eine Unterlassenserklärung unterzeichnen. Dabei haben diese Menschen nichts unrechtmäßiges getan. Es ist sogar nichteinmal sicher, dass die Betroffenen tatsächlich diese Videos sahen. Und wenn sie die entsprechende Internetseite kontaktierten, wurden sie möglicherweise sogar ohne deren Wissen dorthin geleitet.
Bei diesem Fall deutet alles auf einen großen Betrug hin, der nur funktionierte, weil die Verbindungsdaten gespeichert werden und weil Richter, denen es offensichtlich an Fachkompetenz mangelt, die Daten freigaben, während die wirklich Kriminellen noch immer frei herumlaufen. Da stellt sich schon die Frage, ob es wünschenswert ist, Verbindungsdaten über einen längeren Zeitraum zu speichern. Diese Informationen könnten zwar die Ermittlungen in verzwickten Fällen organisierter Kriminalität erleichtern oder sogar überhaupt erst ermöglichen, aber solange nicht sichergestellt ist, dass die Daten wirklich nur zur Verfolgung richtiger Straftaten verwendet werden und die Kriminellen dann auch einer gerechten Strafe zugeführt werden, sollte auf dieses Instrument verzichtet werden. Die Gefahr des Missbrauchs überwiegt möglicherweise dem Nutzen für die Gesellschaft.

Titel: Deutschland Verbrecherland?
Untertitel: Mein Einsatz gegen die organisierte Kriminalität
Autor: Egbert Bülles
Seiten: 297
Verlag: Econ
Veröffentlichung: 11.10.2013
Sprache: Deutsch
ISBN-13: 978-3-430-20159-9
Preis: 18,99 Euro
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