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    Die KI-Falle

    Immer mehr Unternehmen setzen künstliche Intelligenz (KI) ein, um ihre Abläufe und Prozesse zu optimieren oder um den Personaleinsatz zu reduzieren. „Künstliche Intelligenz“ ist ein Teilgebiet der Informatik, das sich mit der Automatisierung intelligenten Verhaltens und dem maschinellen Lernen befasst. Es ist sehr verlockend und häufig auch zwingend notwendig, diesem Trend zu folgen. Wer abgehängt wird, dürfte sich auf dem Markt nicht mehr lange behaupten können. Es gibt jedoch einige Schattenseiten, welche in Zukunft immer mehr zum Tragen kommen werden.
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    Die fatalen Tücken der Selbstbedienungskassen

    In diesem Video „Beim Klauen erwischt! – 1 Tag als Ladendetektiv“ zeigt der YouTuber tomatolix, wie Ladendetektive arbeiten. Ab etwa Minute 16 ertappen die Ladendetektive einen Kunden, der einen Artikel nicht ordnungsgemäß gescannt hat. Der Kunde hat den Artikel allerdings über den Scanner gezogen und der Vorgang wurde laut dem Kunden durch ein Piepsen bestätigt, so dass er annahm, dass der Vorgang erfolgreich war. Der Ladendetektiv einer EDEKA-Filiale reagiert sehr ungehalten und warf dem Kunden vor, dass er sich über die Anzeige auf dem Display zu versichern hat, dass die Waren ordnungsgemäß gescannt wurden. Abgesehen von dem wenig professionellen Verhalten des Ladendetektivs, stellt sich hier die Frage, wie weitreichend die Verpflichtungen der Kunden sind. Kunden sind für die Tätigkeit nicht ausgebildet und werden für ihre Arbeit auch nicht bezahlt. Wenn der Signalton nicht genügt, um einen Erfolg des Scans zu signalisieren, und der Kunde auch unbezahlt für jeden einzelnen Artikel die Anzeige auf dem Display kontrollieren muss, muss der Kunde dann vielleicht auch prüfen, ob der beim Scan erzeugte Datensatz ordnungsgemäß in die Datenbank geschrieben wurde und ob diese Daten zuverlässig gesichert und vor Datenverlust geschützt sind?

    Und müsste nicht der Ladenbetreiber dafür sorgen, dass Fehler auch von Kunden ohne Ausbildung an den Geräten leicht und zuverlässig erkannt und dann behoben werden können?
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    Das Internet ist Neuland, (k)ein rechtsfreier Raum

    Dass in diesem Blog die Kommentarfunktion deaktiviert ist, hat hauptsächlich zwei Gründe. Eine solche Funktionalität kann von Kriminellen möglicherweise genutzt werden, um Schadcode auf dem Webserver einzuschleusen oder Werbung für fragwürdige Produkte zu verteilen. Außerdem ist es sehr schwierig, eine solche Funktionalität datenschutzkonform umzusetzen.

    Kriminelle und die Datenschutzgrundverordnung sind zwei wesentliche Gründe, die gegen eine Kommentarfunktion sprechen. Besonders ärgerlich ist es, dass Polizei und Behörden sich für Cyberkriminalität kaum interessieren und dass gerade die Datenschutzgrundverordnung es besonders schwierig macht, sich selbst gegen Angreifer zu schützen. Bereits das Speichern einer IP-Adresse kann zu rechtlichen Problemen führen. Während die Kriminellen sich ungeachtet von deutschen Regeln und Gesetzen im Internet austoben können, steht ein aufrichtiger Blogbetreiber in Deutschland fast mit einem Bein im Gefängnis. Wenn Politiker betonen, dass das Internet kein „rechtsfreier Raum“ ist, werden sich die Cyberkriminellen aus fernen Ländern vor lachen auf dem Boden kugeln. Solche Aussagen können nur aus einem Land stammen, in dem das ominöse Internet „Neuland“ ist. Selbst wenn die deutschen Strafverfolgungsbehörden die notwendigen Kompetenzen besitzen, die Gefahren im Internet richtig einzuschätzen und den Ernst der Lage erkennen, haben sie überhaupt keine Chance einen Kriminellen zu fassen, der auf der anderen Seite des Planeten an einem Computer sitzt.

    Auf Behörden ist also kein Verlass, wenn es darum geht, den Blog zu schützen. Aufgrund der strengen und zuweilen weltfremden Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung ist es auch eine Herkulesaufgabe, den Schutz selbst zu bewältigen ohne sich zu allem Überfluss auch noch juristisch angreifbar zu machen. Die Datenschutzgrundverordnung ist wie ein lähmendes Gift, gegen das nur Cyberkriminelle immun sind, da sie sich an diese Regeln nicht halten müssen. Und große Konzerne besitzen auch eine gewisse Immunität. Anders ist es nicht zu erklären, warum diese hemmungslos sehr persönliche Daten sammeln, auswerten und vermarkten können.

    Ich werde weiter daran arbeiten, eine datenschutzkonforme Kommentarfunktion einzurichten, die möglichst keine Einladung für kriminelle Hacker und Spamversender darstellt.

    Bis dahin gibt es hier einen interessanten Artikel zu lesen, welch absurde Probleme die Datenschutzgrundverordnung aufwirft:

    Kann ein entlassener Mitarbeiter jede E-Mail von seinem früheren Arbeitgeber herausverlangen, in der er nur erwähnt wird? Das Bundesarbeitsgericht muss erstmals darüber entscheiden.

    Wie eine Auskunft ganze Unternehmen lahmlegt
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    Wen interessiert schon die Wahrheit?

    Die Autofahrten zu filmen kann durchaus sinnvoll sein. So wie es im Luftverkehr üblich ist, möglichst viele Informationen zu protokollieren, um bei einem Zwischenfall den Hergang rekonstruieren zu können, können auch im Straßenverkehr Aufzeichnungen, etwa mit einer Kamera, hilfreich sein, um eine kritische Situation im Nachhinein zu analysieren. Es muss nicht gleich ein schwerer Unfall sein, bei dem die Aufnahmen als Beweismaterial herangezogen werden. Schon alltägliche unvorhergesehene Vorkommnisse erfordern eine Reaktion, wie etwa ein Ausweichmanöver. In der Hektik reagiert man möglicherweise nicht optimal. Die Kameraaufzeichnungen ermöglicht es dann aber, die Situation später noch einmal mit etwas Abstand anzuschauen und zu überlegen, wie man hätte besser reagieren können. Auch Sportler nehmen beispielsweise ihre Bewegungsabläufe auf und können so Optimierungsvorschläge mit dem Trainer durchgehen.
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    Dashcam – zulässig oder nicht?

    Der Datenschutz ist ein heikles Thema. Entsprechend kontrovers wird derzeit der Einsatz sogenannter Dashcams diskutiert. Jüngst erklärte das Verwaltungsgericht in Ansbach (Franken) den Einsatz der Videokameras, die während der Fahrt permanent das Verkehrsgeschehen aufzeichnen, unter bestimmten Bedingungen für unzulässig.SuedwestPresse_AnsbachKameraInAutoVerstoesstGegenDatenschutz
    Dass man nicht einfach alles filmen und die Aufnahmen dann im Internet verbreiten sollte, gebietet schon der Anstand und auch nach dem Gesetzt verletzt man hiermit schnell Persönlichkeitsrechte, wenn Menschen oder personenbeziehbare Dinge, wie etwa Nummernschilder, abgelichtet werden. Allerdings bietet Kameras im Fahrzeug auch die Möglichkeit, einen Unfallhergang zu dokumentieren, so dass die Schuldfrage sich im Nachhinein leichter klären lässt. Ob eine Videodokumentation jedoch als Beweis anerkannt wird, entscheidet im Zweifelsfall ein Richter.
    Im Aktuellen Urteil geht es jedoch nicht um die Schuldfrage nach einem Unfall. In diesem Fall hatte ein Autofahrer 22 andere Verkehrsteilnehmer wegen Verkehrsdelikten angezeigt und die Videoaufnahmen als Beweise eingereicht.Spiegel_GerichtsurteilZuVideokamerasImAutoDashcamsVerstossenGegenDatenschutzgesetz
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    Bayerische Datenschützer wollen Dashcams verbieten

    Kommunikationsunternehmen, Supermarktbetreiber, Geheimdienste, Behörden, Auskunftsunternehmen und viele andere sammeln unzählige Daten über uns und wir können uns diesem System nicht entziehen. Die Daten werden in umfassenden Datenbanken gespeichert, ausgewertet und verknüpft und anschließend häufig gewinnbringend verwendet.
    Wenn man aber als Autofahrer eine Kamera im Fahrzeug anbringt, um die Fahrt zu protokollieren, macht man sich zukünftig damit möglicherweise strafbar. Dabei stellen Aufnahmen mit einer sogenannten Dashcam (Armaturenbrett-Kamera) eine gute Möglichkeit dar, nach einem Unfall den Hergang zu klären. Gutachter sind dann nicht mehr darauf angewiesen auf Basis von Indizien den Ablauf zu rekonstruieren.
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