Berichte

Langer Weg bis zu einer Meldung von Verdachtsfällen nach Corona-Schutzimpfungen an das PEI

Impfschäden nach einer Corona-Impfung sind selten, aber es gibt sie. Wir haben Menschen getroffen, die wahrscheinlich einen Impfschaden erlitten haben. Der Weg zur Anerkennung und einer Entschädigung ist nicht leicht.

Video bei YouTube: Langer Weg: Entschädigung nach Corona-Schutzimpfung | Umschau | MDR


In dieser Reportage des MDR wird von eine Fall berichtet, bei dem eine betroffene Fraunach einer Corona-Impfungen an Polymyalgia rheumatica, eine Autoimmunerkrankung, erkrankte. Auf Fragen bezüglich eines Zusammenhangs mit der Impfung gaben Ärzte zunächst nur ausweichend Antworten und wiesen darauf hin, dass die Impfstoffe eigentlich sicher sind. Darüber hinaus wurde der entsprechende Verdachtsfall scheinbar nicht an das Paul-Ehrlich-Institut gemeldet, wie es eigentlich vorgeschrieben ist. Die Patientin und ihr Mann meldeten den Fall dann selbst dem Paul-Ehrlich-Institut.

Ein weiterer Betroffener erlitt nach der dritten Impfung schwere gesundheitliche Schäden. Die Ärzte diagnostizierten ein Perikarditis mit Perikarderguss, eine Herzbeutelentzündung mit Flüssigkeitsansammlung im Herzbeutel. Gemeldet wurde der Fall wohl nach Aussage des Betroffenen nicht. Er meldete den Fall ebenfalls selbst dem Paul-Ehrlich-Institut.

Die dritte Person, über die berichtet wird, eine 28 jährige zuvor gesunde Schauspielerin erlitt nach der Impfung eine Nesselsucht und klagt nun über einen sehr hohen Puls und extreme Erschöpfungszustände. Sie suchte Fachärzte auf und kontaktierte das Paul-Ehrlich-Institut und den Hersteller der Impfung. Ernst genommen wurde sie ihrem Eindruck nach nicht und keiner der Ärzte wollte die Symptome mit der Impfung in Verbindung bringen.

Wenn Ärzte jedoch schon die naheliegenden Verdachtsfälle nicht melden, werden sie erst recht keine Verdachtsfälle melden, bei denen der Zusammenhang mit der Impfung vielleicht noch weniger ersichtlich ist. Auf solche Meldungen ist das Paul-Ehrich-Institut aber angewiesen, um auch seltene unerwünschte Wirkungen erkennen zu können.

Da Ärzte für die zeitaufwändigen Meldungen kein Geld erhalten, ist zu vermuten, dass solche Meldungen nicht nur in Einzelfällen vergessen, sondern bewusst nicht durchgeführt werden. Es besteht also die Möglichkeit, einer massiven Untererfassung von Nebenwirkungen und Impfschäden.
In der Reportage wird daher darauf hingewiesen, dass ein Impfregister helfen könnte, die Verdachtsfälle effizient zu erfassen, wie es in den nordischen Ländern praktiziert wird. Dies ist jedoch kritisch zu sehen, da der Aufwand hoch ist und ein weiteres Instrument zur Überwachung und Kontrolle eingeführt wird. Darauf wird in der Reportage jedoch nicht eingegangen. Das Impfregister wird als Lösung für die Probleme der möglicherweise systematischen Untererfassung von unerwünschten Wirkungen nach einer Impfung angesehen.
Erste Anhaltspunkte auf Probleme könnte man vorerst auch ohne Impfregister erhalten, indem die Krankenkassen analysieren, wie viele Menschen nach einer Impfung mit Beschwerden zu einem Arzt gehen. Da Ärzte für solche Behandlungen im Gegensatz zur Meldung von Verdachtsfällen an das Paul-Ehrlich-Institut bezahlt werden, und die Arbeit demnach den Krankenkassen mitteilen, dürften dort die notwendigen Informationen für eine erste Analyse also vorliegen.
Andreas Schöfbeck, Vorstand der Krankenkasse BKK Provita, hat genau dies getan und Auffälligkeiten festgestellt, wie ich bereits im Beitrag “Politische Echokammer” beschrieben habe. Diese meldete er und regte an, dass auch andere Krankenkassen ihre Daten analysieren, um die Vermutung zu bestätigen oder zu widerlegen. Die BKK wurde daraufhin vom Virchowbund, der niedergelassene Ärztinnen und Ärzte vertritt, in ungewöhnlicher Schärfe als “Schwurbel-BKK” bezeichnet und Herr Schöfbeck in die Nähe von “Querdenkern” gerückt. Andreas Schöfbeck wurde von der BKK sofort entlassen.

Es besteht also in Deutschland offensichtlich kein Interesse an einer sauberen Erfassung von unerwünschten Wirkungen nach einer Corona-Impfung. Wie sonst ist zu erklären, dass nicht mit dem notwendigen Nachdruck sichergestellt wird, dass Ärzte sämtliche Verdachtsfälle – und mag der Zusammenhang auf den ersten Blick noch so unwahrscheinlich sein – melden? Es wird darüber diskutiert, 80 Millionen Menschen zu einer oder vielen Impfungen, also potentiell lebensgefährlichen medizinischen Behandlungen, zu zwingen. Warum kann man dann nicht den Ärzten verbindlich vorschreiben im leisesten Verdachtsfall ein Formular auszufüllen und sie im Gegenzug dafür entlohnen? Ärzte müssen ja auch viele andere Regeln, Gesetze und Vorschriften einhalten.
Wenn sich jetzt herausstellt, dass die bislang vorgesehenen Vorgehensweisen bei Meldungen zu keiner verlässlichen Datenbasis führen, dann ist es naheliegend, aus den weniger optimalen Daten das Beste zu machen. Wenn der Virchowbund Andreas Schöfbeck dem Vorstand der BKK, dann vorwirft er würde unsauber arbeiten und zwei völlig unterschiedliche Bereiche, die ärztliche Diagnose-Codierung und die Meldung an das PEI vermischen, dann ist das eine nicht sehr fairer Angriff. Wie soll er denn sauberer arbeiten, wenn die notwendige Datenbasis dafür offensichtlich aufgrund mangelndem politischen Willens fehlt? Andreas Schöfbeck hat wohl einfach das beste aus den Daten Daten gemacht, die verfügbar sind und ihm vorlagen. Sollten diese Auswertungen zu einem Anfangsverdacht führen, wäre der richtige nächste Schritt, die Datenbasis zu verbessern, um die erste Theorie zu bestätigen oder zu widerlegen. Dies ist nicht geschehen. Stattdessen wurde Andreas Schöfbeck vor die Tür gesetzt.

Wenn der Wille von Seiten der Politiker, Ärzte und der Pharmaindustrie zur Erfassung von möglichen Impfschäden tatsächlich fehlt, dann wird vermutlich auch ein Impfregister nicht viel helfen. Dieses Register wird dann vielleicht einfach so konstruiert, dass die Bürger hinsichtlich ihres Impfstatus (und möglicherweise auch weiterer Parameter) überprüft und überwacht werden können, aber eine Auswertung in Hinblick auf unerwünschte Nebenwirkungen wird dann nicht möglich sein. Im Zweifelsfall beruft man sich einfach auf den strengen Datenschutz, der einer Auswertung der persönlichen Gesundheitsdaten entgegensteht.

Es muss nun jeder selbst entscheiden, wie weit er persönlich unter Berücksichtigung der Datenlage den Meldungen zur Sicherheit von Impfungen traut.
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