StVO

Regeln beim Überholen von Radfahrern

Eigentlich ist es ziemlich einfach, einen Fahrradfahrer zu überholen. Man tritt das Gaspedal ordentlich durch und rauscht ohne Rücksicht auf Verluste am Zeitradfahrer vorbei. Wenn die Reifen noch dabei quietschen, ist es besonders cool. Sicherheitsabstand ist was für Anfänger.
Meistens geht es gut aus. Nur manchmal bleibt der Radfahrer im wahrsten Sinne des Wortes auf der Strecke und der schöne Lack am Auto ist verkratzt, wenn man den Radler vielleicht aufgrund des zu geringen Abstandes doch erwischt hat. Nun ja, ein bisschen Verlust ist immer, werden sich viele Autofahrer jetzt denken.

Um das “bisschen Verlust” möglichst auf 0 zu reduzieren, hat sich der Gesetzgeber ein paar Regeln zum Überholen von Radfahrern, Fußgängern, E-Scooter-Fahrern und anderen schwächeren Verkehrsteilnehmern ausgedacht:

  • Gegenseitige Rücksichtnahme ist das oberste Gebot!
  • Innenorts ist zwingend ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Meter einzuhalten.
  • Außerorts ist zwingend ein Sicherheitsabstand von mindestens 2,0 Meter einzuhalten.
  • Durchgezogene Linien und Sperrflächen dürfen nicht überfahren werden.
  • Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden.
  • Der Abstand gilt auch bei Fahrradstreifen.
  • Andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht gefährdet werden.

„Das bedeutet, dass ein Auto auch mal eine Weile hinter einem Radfahrer herfahren muss, bis die komplette Gegenspur zum sicheren Überholen frei ist“, so Susanne Abel. „Der Abstand von 1,50 Meter innerorts muss immer eingehalten werden, auch wenn es sich um einen Fahrradstreifen handelt“, betont Arnold Merkel, Radverkehrsbeauftragter der Stadt Neustadt, der immer wieder beobachtet, dass Autofahrer „press an der gestrichelten Linie entlang fahren“.

Quelle: Abstandsregel von 1,5 Meter gilt nicht nur während der Pandemie

Wenn eine durchgezogene Linie dem Überholen einen Strich durch die Rechnung macht …


Vor einiger Zeit war ich mit dem Auto auf einer Strecke unterwegs, die viele Kilometer weit einen Berg hinaufführte. Es war nicht viel Verkehr und die Strecke war in weiten Teilen gut einsehbar, so dass es problemlos möglich gewesen wäre, den langsamen Radfahrer, der vor mir war, zu überholen. Leider waren die Fahrtrichtungen mit einer durchgezogenen Linie abgetrennt. Diese darf beim Überholen nicht überfahren werden. Da die Fahrbahn aber nicht breit genug war, um den Radfahrer mit dem nötigen Sicherheitsabstand zu überholen ohne die Mittellinie zu überfahren, musste ich die Strecke mit heulendem Motor im ersten Gang hinter dem Radfahrer herfahren.

Nun sagt die Straßenverkehrsordnung nicht nur etwas darüber aus, wie sich schnelle Verkehrsteilnehmer zu verhalten haben, die andere Verkehrsteilnehmer überholen wollen. Die Straßenverkehrsordnung erläutert auch, wie sich langsamere Verkehrsteilnehmer zu verhalten haben:

Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.

Quelle: StVO, § 5 Überholen

An Teilnehmern des Fahrbahnverkehrs, die sich in der gleichen Richtung weiterbewegen wollen, aber warten müssen, wird nicht vorbeigefahren; sie werden überholt. Wer durch die Verkehrslage oder durch eine Anordnung aufgehalten ist, der wartet.

Quelle: StVO, VwV-StVO zu § 5 Überholen und § 6 Vorbeifahren

Wer also ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Wenn sich also mehrere Autofahrer hinter dem Radfahrer gesammelt hätten, dann hätte der Radfahrer den Autofahrern das überholen ermöglichen müssen. Allerdings hat sich keiner der anderen Autofahrer an die Verkehrsregeln gehalten und stattdessen einfach sowohl mich als auch den Radfahrer überholt. Dabei haben die Autofahrer natürlich unerlaubt die durchgezogenen Mittellinie überfahren.
Ich muss zugeben, dass dies eine durchaus vernünftige und nachvollziehbare Entscheidung ist. Dadurch haben sich aber nicht mehrere Fahrzeuge hinter dem Radfahrer angesammelt, so dass dieser den Autofahrern gemäß Straßenverkehrsordnung das überholen ermöglichen müsste. Aber sich bezweifle, dass der Radfahrer überhaupt von dieser speziellen Regel Kenntnis hatte. Denn gemäß der Vorschrift, dass ein langsamerer Verkehrsteilnehmer den schnelleren Fahrzeugen das überholen ermöglichen muss, wenn mehrere Fahrzeuge unmittelbar folgenden und § 1 der StVO, die besagt, dass die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht erfordert, hätte der Radfahrer auch kurz in eine der vielen einmündenden Forstwege ausweichen können, um den einen Autofahrer vorbei zulassen, der die Straßenverkehrsordnung einhält und die gebotene Rücksicht auf den Radfahrer nimmt. Leider ist der Radfahrer stur weitergefahren und hat nur den Kopf über das aus seiner Sicht gewiss sonderbar anmutende Verhalten des verrückten Autofahrers geschüttelt, der ohne ersichtlichen Grund hinter dem Radfahrer hergeschlichen ist.

Die gut gemeinten Vorschriften der StVO berücksichtigen oft nicht den Alltag und die Praxis im Straßenverkehr. Ebensowenig die menschliche Psyche. Dies kann dann absurderweise dazu führen, dass die Einhaltung der StVO der Verkehrsteilnehmer in eine besonders gefährliche Lage bringt.

So gesehen sollten nicht nur Autofahrer lernen, wie man sich beim Überholen zu verhalten hat. Auch Radfahrer dürfen gerne etwa mehr Rücksicht nehmen um den Autofahrern das Überholen zu ermöglichen, wenn die Straßenverkehrsordnung die Autofahrer zu einem völlig absurden Verhalten zwingt. Andernfalls müssen sich Radfahrer nicht wundern, wenn Autofahrer sich animiert fühlen, einfach ohne Rücksicht auf Verluste am Radfahrer vorbeizurauschen, weil sie sonst damit rechnen müssen das Auto viele Kilometer im ersten Gang in Schrittgeschwindigkeit den Berg hoch zu quälen, bis sich endlich eine legale Möglichkeit zum Überholen bietet. Hätte ich den Radfahrer auch rechtswidrig überholt, dann wären die Überholvorgänge der anderen Verkehrsteilnehmer nicht legaler, dafür aber deutlich ungefährlicher geworden. Es ist leichter und schneller, ein Fahrrad zu überholen, als ein Fahrrad und ein Auto.


Weiterführende Informationen:

Durchgezogene Linie wird oft ignoriert

Sicherheit im Radverkehr: Eng überholt statt ernst genommen

Frankfurt: Dichtes Überholen auf der Schloßstraße
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