J&J tanzt den Texas Two-Step
Wie ich bereits in einem früheren Beitrag geschrieben hatte, soll der Konzern Johnson & Johnson neben vielen weiteren fragwürdigen Aktivitäten wissentlich auch mit Asbest verseuchtes Babypuder verkauft haben. Zumindest sah dies 2015 ein Gericht in St. Louis als erwiesen an. Anstand und Moral scheinen den Verantwortlichen Fremdbegriffe zu sein. Um wissentlich asbestverseuchte, krebserregende Produkte an Mütter zu verkaufen, muss man schon ziemlich hemmungslos sein. Dass der Konzern nun eine Klagewelle erwarten kann, sollte nicht verwundern.
Zumindest haben die Verantwortlichen dadurch die Chance, für ihre skrupellosen Taten einzustehen und zumindest einen kleinen Teil ihrer Schuld abzutragen. Dies wird aber wohl nicht geschehen. Ums sich vor der Verantwortung zu drücken, greift der Konzern stattdessen nämlich auf einen raffinierten juristischen Trick zurück, der als Texas Two-Step bekannt ist, wie der Focus berichtet. Der Texas Two-Step ist nicht nur ein Tanz, sondern auch ein Trick, um ein verschuldetes Unternehmen zu entschulden. Dabei wird der Konzern in viele kleine Unternehmen aufgespalten und anschließend wieder zusammengefasst. Die meisten Teile werden davon wieder als Johnson & Johnson zusammengelegt, einige wenige hingegen bilden nun eine neue Firma namens LTL Management. Ihr einziges Geschäftsfeld: Die Gerichtsstreits gegen das Baby-Puder. Dieses “Unternehmen” hat natürlich nur Ausgaben und keine Chancen auf Gewinne, weshalb es direkt Insolvenz anmeldete.
Wenn dieser Trick gelingt, dann könnte sich der eigentliche Konzern durch ein kleines unbedeutendes Opfer aus der juristischen Verantwortung stehlen und die geschädigten Kunden wären ein zweites mal die Dummen.
Ein solches Verhalten gibt natürlich auch in Hinblick auf die Corona-Impfstoffe dieses Herstellers Anlass zur Sorge. Sollten sich hier in Zukunft Probleme zeigen, dann ist damit zu rechnen, dass die Anwälte von Johnson & Johnson erneut sehr kreativ werden, um den Konzern aus der Verantwortung zu ziehen. Vermutlich wird sich das Unternehmen hinsichtlich der Impfungen aber ohnehin bereits vertraglich abgesichert haben, so wie es wohl bei Pfizer der Fall ist. Laut geleakter Verträge hat Pfizer vertraglich mit den Abmahnern des Impfstoffes geregelt, dass sämtliche Kosten auch für noch nicht bekannte Wirkungen und Nebenwirkungen der Steuerzahler trägt.
Zumindest haben die Verantwortlichen dadurch die Chance, für ihre skrupellosen Taten einzustehen und zumindest einen kleinen Teil ihrer Schuld abzutragen. Dies wird aber wohl nicht geschehen. Ums sich vor der Verantwortung zu drücken, greift der Konzern stattdessen nämlich auf einen raffinierten juristischen Trick zurück, der als Texas Two-Step bekannt ist, wie der Focus berichtet. Der Texas Two-Step ist nicht nur ein Tanz, sondern auch ein Trick, um ein verschuldetes Unternehmen zu entschulden. Dabei wird der Konzern in viele kleine Unternehmen aufgespalten und anschließend wieder zusammengefasst. Die meisten Teile werden davon wieder als Johnson & Johnson zusammengelegt, einige wenige hingegen bilden nun eine neue Firma namens LTL Management. Ihr einziges Geschäftsfeld: Die Gerichtsstreits gegen das Baby-Puder. Dieses “Unternehmen” hat natürlich nur Ausgaben und keine Chancen auf Gewinne, weshalb es direkt Insolvenz anmeldete.
Wenn dieser Trick gelingt, dann könnte sich der eigentliche Konzern durch ein kleines unbedeutendes Opfer aus der juristischen Verantwortung stehlen und die geschädigten Kunden wären ein zweites mal die Dummen.
Ein solches Verhalten gibt natürlich auch in Hinblick auf die Corona-Impfstoffe dieses Herstellers Anlass zur Sorge. Sollten sich hier in Zukunft Probleme zeigen, dann ist damit zu rechnen, dass die Anwälte von Johnson & Johnson erneut sehr kreativ werden, um den Konzern aus der Verantwortung zu ziehen. Vermutlich wird sich das Unternehmen hinsichtlich der Impfungen aber ohnehin bereits vertraglich abgesichert haben, so wie es wohl bei Pfizer der Fall ist. Laut geleakter Verträge hat Pfizer vertraglich mit den Abmahnern des Impfstoffes geregelt, dass sämtliche Kosten auch für noch nicht bekannte Wirkungen und Nebenwirkungen der Steuerzahler trägt.