Berichte

Gesetzentwurf zum Hochwasserschutz als trojanisches Pferd für Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Der Deutsche Bundestag ist das Parlament und somit das gesetzgebende Organ der Bundesrepublik Deutschland. Ein wesnetlicher Teil der Arbeit der Parlamentarier ist somit die Abstimmung über Gesetze.

FDP-Mitglied Ralph Lorenz weist in einem Interview darauf hin, dass es bei Parlamentsabstimmungen unüblich ist, dass über verschiedene Gesetze gleichzeitig abgestimmt wird. So bezeichnet er es als “glaube ich einmaligen Skandal” dass man nicht einzelne Punkte und Gesetze einzeln beschließt, sondern dass am 07.09.2021 im Rahmen der Abstimmung eines Fluthilfegesetzes gleichzeitig noch Änderungen der Gesetze zur Coronavirus-Einreiseverodnung, zum Datenschutzgesetz, dem Bundeseisenbahngesetz und dem Bundesfernstraßengesetz beschlossen wurden. Über die Gesetze wurde zunächst namentlich abgestimmt. Bei der namentlichen Abstimmung gab es zunächst Widerstände und Ablehnungen. Im Nachhinein wurde das Gesamtpaket aber nicht namentlich beschlossen, wie Ralph Lorenz berichtete.

Die Änderung am Eisenbahngesetz stehen in einem nachvollziehbaren Zusammenhang mit der Flut. Es geht nun darum, die beschädigte Verkehrsinfrastruktur wieder aufzubauen.

Die Änderungen zum Infektionsschutz, stehen jedoch in keinem erkennbaren Zusammenhang zur Flutkatastrophe. Worum geht es bei den Änderungen zum Infektionsschutzgesetz? Es erscheint nicht mehr angemessen, die Sieben-Tage-Inzidenz weiterhin als maßgeblichen Indikator für Schutzmaßnahmen vorzusehen. Künftig soll wesentlicher Maßstab für die weitergehenden Schutzmaßnahmen insbesondere die Anzahl der Hospitalisierungen sein. Änderungen soll es auch hinsichtlich der Datenschutz-Grundverordnung geben. Arbeitgeber in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen sollen zukünftig personenbezogene Daten eines Beschäftigten über dessen Impf- und Serostatus in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) verarbeiten dürfen.

Parlamentarier die eigentlich nur der Fluthilfe zustimmen möchten, müssen das Gesamtpaket wählen. Ganz oder garnicht. Ex oder hopp. Wer eine Waschmaschine kauft, muss auch einen Arzneimittelschrank kaufen, auch wenn er überhaupt keinen benötigt und ihn auch nicht haben möchte. In der Politik scheint es zuweilen so zu laufen.

Da war doch schon mal so etwas …


Auch wenn dieses fragwürdige Vorgehen wohl selten und ungewöhnlich ist, so wurde es doch bereits am 24.06.2021 angewendet. Hierüber habe ich bereits berichtet:

Gesetzentwurf zum Stiftungsrecht als trojanisches Pferd für Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Wie am 24.06.2021 wurde auch am 07.09.20201 wieder ein wohlklingendes Gesetze als trojanisches Pferd für Änderungen der Pandemie-Maßnahmen genutzt. Die Details können auf der Website des Deutschen Bundestages nachgelesen werden. Der Gesetzentwurf “Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze” kann ebenfalls eingesehen werden.

Ob es sich dabei um Absicht oder Inkompetenz handelt, lässt sich ohne die notwendigen Hintergrundinformationen natürlich nicht sicher sagen. Die Zukunft wird zeigen ob es bei konfliktträchtigen Gesetzen, welche die Pandemie betreffen, weiterhin zu Auffälligkeiten in Form von Kombinationen mit weniger streitbaren Gesetzen kommt. Beim stichprobenartigen Durchsuchen der Beiträge der letzten Jahre, sind mir – abgesehen von diesen beiden Fällen – keine derartigen Vermischungen unterschiedlicher Gesetze zur gleichzeitigen Abstimmung aufgefallen.
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