Berichte

Cum-Ex, Cum-Cum und die BaFin

Sich mit zwei Freunden zusammentun, 25.000 Euro Steuern auf Kapitalerträge von 100.000 Euro zahlen und dann vom Finanzamt eine Rückerstattung von 50.000 Euro erhalten. Das ist leicht “verdientes” Geld. Andere müssen dafür monatelang hart arbeiten. Gut, solche Geschäfte mit dem Finanzamt mögen vielleicht etwas unmoralisch sein, aber in Anbetracht der gewinne kann man schon mal in einen Moment der Schwäche eine gewisse moralische Flexibilität zeigen.
Die ehrlich arbeitenden Menschen werden mit Blick auf ihre Steuererklärung jetzt vielleicht sagen, dass das Finanzamt mit klebrigen Handschuhen in die Geldbeutel der Menschen greift und mit Adleraugen darüber wacht, dass jeder Cent der fälligen Steuern auch wirklich bezahlt wird. Eine solche Institution zahlt doch nicht freiwillig Geld zurück und erst recht nicht mehr, als man an Steuern abgeführt hat! Steuerrückerstattungen des doppelten Betrages der gezahlten Steuern? Wo gibt es denn sowas? Zumindest bei Kleinverdienern und mittelständischen Unternehmern schaut das Finanzamt sehr genau hin und nimmt eher Geld ein und zahlt weniger Geld aus. Lupen und Mikroskope dürften beim Finanzamt zur Grundausstattung gehören, um ja keinen Cent in irgend einer staubigen Ecke des Geldbeutels eines “normalen” Steuerzahlers zu übersehen. Bei Großkonzernen und an den Börsen werden dann aber schon mal die Augenbinden angelegt.

Wie funktioniert das nun, heute 25.000 Euro Steuern zu zahlen und morgen 50.000 Euro vom Finanzamt zu erhalten? Nehmen wir eine Kiste Äpfel. Diese kann man an eine anderen Person verkaufen, wenn man die Kiste besitzt. Man könnte die Kiste aber auch heute verkaufen ohne sie zu besitzen und dabei einfach versprechen, dass man sie morgen liefern wird. Bis dahin muss man die Kiste Äpfel dann aber natürlich irgendwie selbst bekommen, um sie tatsächlich ausliefern zu können. Doch wo ist der Sinn dabei? Wenn die Kiste Äpfel heute 10 Euro Kostet und der Verkäufer die Kiste, die er nicht besitzt, für 10 Euro an einen Kunden verkauft und verspricht, sie morgen zu liefern, macht der Verkäufer einen Gewinn von 2 Euro, wenn der Preis fällt und er die Kiste morgen für 8 Euro selbst kaufen und dann an seinen Kunden liefern kann. Ähnliche Geschäfte, bei denen Produkte verkauft werden, die der Verkäufer zum Zeitpunkt des Verkaufes noch nicht besitzt gibt es auch an den Börsen. Hierbei spricht man von sogenannten Leerverkäufen. Es werden lediglich nicht direkt Äpfel gehandelt, sondern beispielsweise Aktien eines Apfel-Produzenten. So kann man in größerem Volumen als mit echten Äpfeln handeln und macht sich zudem die Hände nicht schmutzig und muss keine schweren Kisten heben.
Leerverkäufe können aber auch noch anderweitig zur bequemen leistungslosen persönlichen Bereicherung genutzt werden. Beispielsweise im Rahmen von Cum-Ex-Geschäften. Aktien, bei denen Anteile am Unternehmensgewinn in Form von Dividenden an Aktieninhaber ausgeschüttet werden, werden unterschiedlich gehandelt. Mit („cum“) Dividendenanspruch, also vor dem Auszahlungstag, wenn die Dividende noch nicht ausgezahlt ist, und ohne („ex“) Dividendenanspruch nach dem Auszahlungstag, wenn die Dividende gerade ausgezahlt worden ist. Im Rahmen der Dividendenauszahlung fallen dann Kapitalertragssteuern an, die natürlich niemand zahlen möchte. Also wurden Geschäftsmodelle entwickelt, die darauf abzielen, die Aktien um den Stichtag herum so zu handeln, dass am Schluss jeder sagen kann, er habe die Aktien überhaupt nicht besessen so dass er keine Steuern zahlen muss. Bei einem Teilnehmer des Handels werden die Steuern zwar einbezogen. Wenn der dann aber beteuert, dass zu dem Zeitpunkt ein anderer die Aktien besaß und somit die zu versteuernde Dividende erhalten hat, dann wird ihm die Steuer erstattet. Auf diese Weise konnte die Dividende einkassiert und die bezahlte Steuer wieder zurückerhalten werden. Eine steuerfreie Dividende. Es kommt aber noch besser. Ein anderer Teilnehmer des Geschäftes, von dem überhaupt keine Steuer eingezogen wurde, kann ebenfalls eine Steuerrückerstattung vom Finanzamt erhalten.
Die Abgeltungssteuer beziehungsweise Dividendensteuer beträgt in Deutschland pauschal 25%. Weitere Steuern werden in diesem Zusammenhang nicht weiter betrachtet. Auf Dividendeneinnahmen von 100.000 Euro entfallen also 25.000 Euro steuern, die sich mittels Cum-Ex-Geschäfte doppelt zurückzahlen lassen, was neben den Dividendengewinnen von 100.000 Euro zu einem Steuergewinn von 25.000 Euro führt. Für den Trick sind drei Teilnehmer notwendig, die sich absprechen und zusammenarbeiten. Genauere Erklärungen zum Ablauf gibt es bereits viele, weshalb ich einfach auf zwei Quellen verweise:

Wie funktionierten die CumEx-Geschäfte?

Cum-Ex-Geschäfte — einfach erklärt

Cum-Ex-Geschäfte: Steuertricks mit Aktien kosten den Fiskus Milliarden

Wie das Verwirrspiel mit Aktien funktioniert

Das System ist skalierbar. Größere Einsätze ermöglichen größere Gewinne und das Geschäftsmodell konnte über Jahre wiederholt werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin) ist eine rechtsfähige deutsche Anstalt des öffentlichen Rechts des Bundes mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Die BaFin beaufsichtigt und kontrolliert als Finanzmarktaufsichtsbehörde im Rahmen der Finanzaufsicht alle Bereiche des Finanzwesens in Deutschland. Die BaFin ist jedoch immer wieder durch ein umfassendes Versagen aufgefallen. Die BaFin spielte nicht nur im Skandal um die Finanzfirma Wirecard eine bedeutende Rolle, sondern hat auch beim Cum-Ex-Skandal weggeschaut.

Die Bankenaufsicht BaFin erfuhr schon 2007 von mutmaßlichen Cum-Ex-Steuerbetrügereien. Das zeigen Recherchen von WDR und SZ. Doch sie gab Hinweise nicht weiter. Der Staat verlor in den Folgejahren Milliarden an Steuergeldern.

Quelle: Tagesschau: Verschleppte die BaFin die Aufdeckung?

Der Schaden durch Cum-Ex-Geschäfte ist für den Staat und damit für die Bürger immens.

Der Schaden für die Staatskasse durch dubiose «Cum-Ex»-Steuergeschäfte ist Medieninformationen zufolge deutlich höher als angenommen. Der Schaden beläuft sich demnach auf mindestens 55,2 Milliarden Euro.

Quelle: Zeit: Medien: Schaden durch “Cum-Ex” bei 55 Milliarden Euro

Die Politik, die während der Corona-Krise gezeigt hat, dass sie mit neuen Regelungen, Vorschriften, Gesetzen und der Verfolgung von unerlaubtem Verhalten sehr schnell sein kann, handelte bei der Aufklärung der Cum-Ex-Geschäfte träge wie ein nasser Waschlappen. Während die Ansicht gilt, dass die Testkosten für Ungeimpfte nicht der Allgemeinheit aufbürdet werden können, haben die Damen und Herren Politiker kein Problem damit, entgangene Steuereinnahmen in Millionenhöhe zurückzuholen. Da wartet man dann seelenruhig, bis der Fall verjährt ist.

Der SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz ist der Ansicht, dass Ungeimpfte Corona-Tests selbst bezahlen sollen. Die Kosten könne man nicht der Allgemeinheit aufbürden, schließlich gäbe es für fast jeden Bürger die Möglichkeit, die Kosten durch eine Impfung zu umgehen. Wenn es um das große Geld geht, dann hat Herr Scholz weniger Probleme damit, das Geld der Steuerzahler in zwielichtigen Kanälen zu versenken.

Es geht um die Frage, warum die Hamburger Finanzverwaltung der traditionsreichen Privatbank 2016 zunächst 47 Millionen Euro an fälligen Steuerrückzahlungen nach mutmaßlichen Cum-Ex-Geschäften erließ und 2017 erst per Weisung vom Bundesfinanzministerium daran gehindert wurde, weitere 43 Millionen Euro verjähren zu lassen. Erster Bürgermeister der Hansestadt war damals Olaf Scholz, der heutige Bundesfinanzminister, Vizekanzler und Kanzlerkandidat der SPD.

Quelle: Süddeutsche: Finanzbeamtin sagt zum Cum-Ex-Skandal aus

Olaf Scholz und die Steuermillionen

Das Finanzamt Hamburg ließ Forderungen in Millionenhöhe verjähren. Holt der Skandal den Ex-Bürgermeister noch ein?

Quelle: TAZ: Olaf Scholz und die Steuermillionen

Cum-Ex-Geschäfte sind mittlerweile deutlich erschwert. Immerhin hat die Politik nach vielen Jahren ein bisschen reagiert. Es gibt aber noch weitere Steuersparmodelle, wie das Dividendensripping bei dem Aktien vor der Dividendenausschüttung teuer verkauft und danach Ex-Dividende billiger zurückgekauft werden. Dabei macht man sich zunutze, dass der Aktienwert nach einer Dividendenausschüttung üblicherweise um den entsprechenden Betrag fällt. Sinn der Dividendenstripping-Strategie ist, dass der Investor auf die Dividende verzichtet und somit auf Steuerzahlungen auf die Dividende. Dafür hat er die Kursgewinne steuerfrei vereinnahmt, sobald er die derzeitige Spekulationsfrist von 12 Monaten eingehalten hat. Näheres hierzu kann beispielsweise bei GeVestor nachgelesen werden.
Und dann gibt es ja auch noch die Cum-Cum-Geschäfte. Hierbei macht man sich zunutze, dass Besitzer deutsche Aktien im Inland steuerrechtlich anders behandelt werden, als Besitzer deutscher Aktien im Ausland. Durch geschicktes Länderübergreifendes Handeln um den Stichtag einer Dividenden-Ausschüttung können die Kapitalertragssteuern vom Finanzamt zurückerhalten werden. Näheres hierzu ist im Beitrag “Wie Banken den Fiskus mit Dividenden-Geschäften austricksen” auf der Seite des Manager Magazins beschrieben.

Und während mit wilden Spekulationen absurd große Mengen an Buchgeld umverteilt und Steuern umgangen oder gar Steuergeld in wenigen Jahren in Milliardenhöhe mehrfach zurückbezahlt wird, geht die Politik gegen Geldwäsche von Bargeld so hart vor, dass normale Bürger Probleme erhalten, wenn sie irgendwann die Ersparnisse unterm Kopfkissen hervorkramen und zur Bank bringen möchten.

Geldwäsche ist in Deutschland ein großes Problem. Um sie zu bekämpfen, hat die Finanzaufsicht die Banken angewiesen, nun bei hohen Summen genauer hinzusehen. Auch für ehrliche Kunden und Kundinnen könnte das zum Problem werden.

Quelle: Nordbayern: Strengere Regeln für Bargeldeinzahlungen: Das müssen Bankkunden jetzt wissen

Um Hohe Summen kann es sich je nach Fall schon bei 2.500 Euro handeln.


Weiterführende Informationen:

BaFin-Chef räumt Versäumnisse ein
Voll besteuert!

Cum-ex-Strafprozess: „Halten Sie uns nicht für naiv!“
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