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    Nächtliche Ausgangsbeschränkungen

    Wenn bei einem einsamen nächtlichen Spaziergang im Park keine besondere Gefahr einer Corona-Infektion besteht, dann können nächtliche Ausgangssperren nicht direkt mit der Gefahrenabwehr begründet werden. Die Intention solcher Ausgangssperren könnte bestenfalls sein, dass verhindert werden soll, dass sich die Menschen zu Parties treffen. Dies bedeutet aber, dass jedem Bürger, der während einer Ausgangssperre nachts alleine im Park erwischt wird, automatisch unterstellt wird, er habe an einer illegalen Party teilgenommen und die Menschheit damit in Gefahr gebracht. Andernfalls ließen sich die damit einhergehenden Strafen kaum begründen. Das Prinzip, dass einem Verdächtigen die Schuld nachgewiesen werden muss, ist damit aufgehoben. Stattdessen ist jeder schuldig und hat nicht einmal die Chance das Gegenteil zu beweisen. Mit rechtsstaatlichen Prinzipien ist es kaum vereinbar, wenn einem polizeibekannten Intensivtäter aufwendig die Schuld an einem Vergehen nachgewiesen werden muss, während ein Spaziergänger ohne Prozess bestraft werden kann.