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    Ein kleiner Piks und dann wird alles gut

    Wenn sich herausstellt, dass ein neu gekauftes Produkt mangelhaft ist, stellt sich gleich die Frage, wer dafür haftet. Die meisten Kunden werden nicht einfach mit den Schulter zucken und ein neues Gerät kaufen, wenn der gerade neu erworbene Fernseher nur ein halbes Bild anzeigt. Üblicherweise wird dann sofort der Händler im Rahmen der Gewährleistungspflicht in die Haftung genommen. Dieser muss den Mangel beheben oder das Gerät auf seine Kosten austauschen.
    Bei Impfungen jedoch scheinen Haftungsfragen keine nennenswerte Rolle zu spielen. Das ist erstaunlich, denn wenn ein Fremdstoff vorbei an allen Schutzmechanismen in den Körper direkt in die Muskeln oder den Blutkreislauf injiziert wird, dann besteht immer ein gewisses Risiko, dass der Stoff Schäden hervorruft, die über Unwohlsein, schwere bleibende Behinderungen bis hin zum Tod reichen können. Auch wenn das selten, ist, so müsste man sich sich dennoch damit befassen und darüber informieren, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die schädliche Wirkung zu stoppen oder abzumildern. Zu klären ist auch, wer für die Folgekosten und mögliche Entschädigungen etwa für Verdienstausfälle aufkommt. Ebenso werden viele Menschen, die sich impfen lassen, überhaupt nicht vorab klären, wer im Zweifelsfall welche Nachweise erbringen muss. Wenn sich ein oder zwei Jahre nach einer Impfung beispielsweise Allergien einstellen, wie kann man dann herausfinden, ob diese möglicherweise eine Folge der Impfung oder einer Kombination von Impfungen sind? Und wer ist dafür verantwortlich? Der Nachweis einer Kausalität kann schon bei unerwünschten Reaktionen schwierig sein, welche in direktem zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung stehen und ist für Laien ohnehin kaum zu erbringen.
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