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Zweite und dritte Lesung zur geplanten Impfpflicht stehen an

Vor dem Hintergrund der sich regelrecht überschlagenden dramatischen Ereignisse, wie Krieg, drohende Versorgungsengpässe und eine immer unsicher werdende Energieversorgung stehen demnächst relativ unbemerkt von der Öffentlichkeit weitere Abstimmungen hinsichtlich der Corona-Impfpflicht an. Die zweite und dritte Lesung – und damit die Abstimmung über eine Impfpflicht – könnte im Bundestag im März stattfinden wie die Zeitung “vorwärts” berichtet.
Auch wenn Corona in Anbetracht der katastrophalen politischen und wirtschaftlichen Lage mittlerweile schon fast in Vergessenheit geraten ist, dürfte seitens der Politik darauf hingearbeitet werden, alle Menschen in Deutschland gegen Corona zu impfen. Gegebenenfalls wird ein Gesetz “auf Vorrat” beschlossen so dass eine beschlossene Impfpflicht Ende des Jahres ohne weitere Diskussion einfach “aktiviert” werden kann.


Weiterführende Informationen:

Impfpflicht: Warum jetzt noch unnötig Verwirrung stiften?
Der neue Gesetzentwurf zur Corona-Impfpflicht ab 18 ist da – und öffnet Spekulationen Tür und Tor. Ohne jede Not.

Gesetzentwurf für allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren
Gesundheit/Gesetzentwurf – 03.03.2022 (hib 89/2022)
Berlin: (hib/PK) Abgeordnete aus verschiedenen Fraktionen haben einen Gesetzentwurf zur Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht ab 18 Jahren vorgelegt. Zur Prävention gegen Sars-Cov-2 stünden gut verträgliche, sichere und hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung, heißt es in dem Gesetzentwurf (20/899) zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen.
Anmerkung: Von “gut verträglichen, sicheren und hochwirksamen Impfstoffen” ist im Gesetzentwurf die Rede. Glaubwürdig wirken diese Behauptungen nicht, wenn einfach jemand, der an diesen Aussagen zweifelt, wie der ehemalige BKK-Vorstand Andreas Schöfbeck, sofort entlassen wird, anstatt die Zweifel durch sachliche Untersuchungen gut und nachvollziehbar begründet zu zerstreuen. Anstatt sich mit seinen Befürchtungen näher zu befassen, wird er der Schwurbelei bezichtigt. Möglicherweise hat der BKK-Vorstand unsauber argumentiert. In dem Fall kann man seine Thesen dann ja widerlegen. Aber ihn deshalb gleich fristlos zu entlassen soll angemessen sein? Das Signal ist damit klar: Besser keine kritischen Erkenntnisse äußern, denn bei dem leisesten Verdacht eines Fehlers drohen massive Konsequenzen. In die andere Richtung gelten gilt dies nicht unbedingt. Die Impfung wird als “kleiner harmloser Piks” beworben, im Falle von schweren Schäden in Folge des aus den ersten Blick so unscheinbaren “kleinen Pikses” müssen aber weder Ärzte noch die Pharmaindustrie noch die Politiker schwere Konsequenzen fürchten. Da gilt dann einfach: Ein bisschen Verlust ist immer.
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