Berichte

Zur falschen Zeit am falschen Ort

Nach Aktenlage müsse davon ausgegangen werden, dass der junge Mann sich zeitgleich mit einer infizierten Person in der Diskothek aufgehalten habe, es sei “sehr voll und eng gewesen”, teilte das Gericht am Freitag zu dem Beschluss vom gleichen Tag mit (Az. 15 B 4604/21). [..] Der nach Kenntnis des Gerichts weder geimpfte noch genesene 18-Jährige war nach den Daten der Luca-App in der Nacht zum 10. Juli in der Diskothek. [..] Das potenzielle Infektionsgeschehen habe aber nicht eingegrenzt werden können, die infizierte Person sei an verschiedenen Stellen des Lokals unterwegs gewesen, hieß es. [..] Die Region Hannover ordnete nicht nur für den 18-Jährigen, sondern für weitere 1115 Besucherinnen und Besucher der Diskothek eine Quarantäne bis zum 24. Juli an.

Quelle: Süddeutsche Zeitung: Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag gegen Quarantäne ab

Anders formuliert: Jeder Mensch muss zukünftig damit rechnen, für längere Zeit “weggesperrt” zu werden. Als Begründung genügt es, zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen zu sein. Zur gleichen Zeit im gleichen Bus oder Zug gefahren, wie ein Infizierter? Quarantäne. Beim Bäcker einem Infizierten begegnet? Quarantäne.
Während schwerkriminelle Intensivtäter in Deutschland frei durch die Gegend spazieren, werden friedliche Menschen mit immer fragwürdigen Begründungen als Aussätzige behandelt und aus dem gesellschaftlichen Leben entfernt. Wir leben wahrlich in interessanten Zeiten.
 0