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Wurde bei ihnen in der Vergangenheit eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) sicher nachgewiesen?

Wurde bei ihnen in der Vergangenheit eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) sicher nachgewiesen?

Diese Frage wird im Anamnesebogen vor einer Corona-Impfung gestellt. Diese Frage sollte eigentlich unnötig sein. Wenn die Frage relevant ist, dann kann man sich auf die Aussage des Patienten nicht verlassen.

  • Vielleicht antwortet der Patient nicht die wahrheitsgemäß. Ein Arzt wird sich ja auch vor einer Bluttransfusion nicht auf die Aussage des Patienten bezüglich seiner Blutgruppe verlassen und stattdessen die Blutgruppe selbst testen.
  • Außerdem besteht die Möglichkeit, dass eine Corona-Infektionen fast oder völlig symptomlos verlaufen ist und daher unerkannt geblieben ist. Da vielleicht in dem Zeitraum auch kein Anlass zu einem Test bestand, wird mangels eines Tests dann möglicherweise keine Nachweis erfolgt sein und somit von einem irrtümlich negativen Fall ausgegangen.
  • Und wie sieht es mit einem Selbsttest aus? Zählt dieser als sicherer Nachweis? Oder würde man bei einem positiven Selbsttest, nachdem der Patient aus irgend welchen Gründen keinen offizielle Test durchführen ließ, trotz der Warnung durch den Test das Ergebnis ignorieren und wie bei einem negativen Selbsttest den Patienten als “bislang ohne Infektion” einstufen? Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit wäre diese Annahme dann falsch und würde möglicherweise zu einer falschen Behandlung führen. Selbst wenn ein Selbsttest einen gewissen Erkenntnisgewinn bringen kann, wird er ja gewöhnlich beispielsweise für einen Restaurantbesuch aus guten Gründen auch nicht anerkannt, schließlich könnte er unsachgemäß durchgeführt worden sein.
  • Bei einem PCR-Test ist der CT-Wert relevant, um qualifizierte Aussagen zu einer mögliche Infektion machen zu können. Wie wird sichergestellt, dass ein Nachweis der bereits nach zwei Replikationszyklen ein positives Ergebnis liefert anders gewertet wird, als ein Test, bei dem 30 oder 40 Zyklen notwendig waren, um das Virus nachzuweisen? Im ersten Fall lag immerhin eine hohe Viruslast vor, die entsprechend schnell nachgewiesnen werden konnte. Im zweiten Fall könnte es sein, dass überhaupt keine nennenswerte Viruslast vorhanden, um von einer Infektion sprechen zu können, während des Test aber aus den wenigen Viren durch häufige Vervielfältigung eine nachweisbare Menge erzeugt wurde.

Wenn die Frage nach einer Corona-Erkrankung in der Vergangenheit also relevant ist, ist es aus den oben genannten Gründen die Pflicht und Schuldigkeit des Arztest, die entsprechende Erkenntnis eigenständig zu ermitteln. Wenn die Frage unrelevant ist, dann braucht sie auch nicht in einem Befragungsbogen gestellt werden.
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