Berichte

Tierrecht und Tierrechte: Über den Umgang mit Tieren

Der 90. Paragraph des Bürgerlichen Gesetzbuches spiegelt die ambivalente Gesetzeslage für Tierrechte in Deutschland wider:

Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

Quelle: § 90a BGB

Einerseits sollen Tiere Rechte besitzen, die in „besonderen Gesetzen“ reglementiert sind. Andererseits gelten die Vorschriften für Sachen. In den meisten Fällen greift dennoch das Tierschutzgesetz, da viele Vorgänge in diesem definiert sind. Dennoch besitzt der genannte Paragraph laut Rechtsexperten wenig bis keinen Wert für den Tierschutz oder die Durchsetzung von Tierrechten.

Dieser Umstand stößt vielen Tierrechtlern und -freunden natürlich sauer auf. In einem Ratgeber zeigt das Ratgeberportal für Recht und Gesetz ANWALT.ORG die Rechte von Tieren auf und beleuchtet Aspekte des Tierrechts, um den hier vorliegenden Unterschied deutlich zu machen. Dabei wird auch geklärt, ob es so etwas wie einen Fachanwalt für Tierrecht gibt, ob also Menschen mit einem Herz für Tiere mehr tun können, als an Peta oder andere Organisationen zu spenden.

Der Ratgeber ist unter folgender Adresse erreichbar:

https://www.anwalt.org/tierrechte/
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