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    GTR mit Straßenzulassung zu Unrecht stillgelegt

    Wer die Straßenverkehrsordnung grob missachtet und andere Menschen dadurch unnötig gefährdet, sollte mit Fahrzeugen nicht auf öffentlichen Straßen unterwegs sein. Dementsprechend ist es zu befürworten, wenn die Polizei die Verkehrsteilnehmer im Blick hat und gefährliche Teilnehmer aus dem Verkehr zieht.

    Wenn aber Autofahrer bestraft werden sollen, deren Fahrzeug zwar getunt sind, aber allen Regeln entspricht und legal zugelassen ist, dann fällt es schwer, den Glauben an den Rechtsstaat nicht zu verlieren. Insbesondere dann, wenn bereits geklärt ist, dass kein Verstoß gegen bestehende Gesetzt vorlag, der Fall dann dennoch vor Gericht landet und der Richter den Fahrer scheinbar nur dafür bestrafen möchte, weil er ein getuntes Auto fährt.

    Ein solcher Fall ist in dem hier verlinkten Video geschildert: https://www.youtube.com/watch?v=fobdbhLcRoQ.

    Man sagt zwar, “vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand”, reine Willkür wird man allerdings nur vor irdischen Gerichten erleben, nicht jedoch auf hoher See. Die Natur ist nicht willkürlich. Zumindest zeigt das Sprichwort die Hilflosigkeit, wenn man vor einem Richter steht, der mit dem Sachverhalt vielleicht nicht ausreichend vertraut ist und möglicherweise auch noch voreingenommen ist. Da ist man selbst mit einem guten Rechtsanwalt (wenn man ihn sich überhaupt leisten kann) so ausgeliefert, wie ein Schiffsbrüchiger im Sturm auf einem kleinen Rettungsboot.
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