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Nürnberger Kodex

Der sogenannte Nürnberger Kodex ist eine zentrale, aktuell heute angewandte ethische Richtlinie zur Vorbereitung und Durchführung medizinischer, psychologischer und anderer Experimente am Menschen. Er gehört seit seiner Formulierung in der Urteilsverkündung im Nürnberger Ärzteprozess (1946/47) insbesondere zu den medizinethischen Grundsätzen in der Medizinerausbildung (ähnlich wie das Genfer Gelöbnis). Er besagt, dass bei medizinischen Versuchen an Menschen

„die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson unbedingt erforderlich (ist). Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können“.

Anlass für den Nürnberger Kodex waren die während der Zeit des Nationalsozialismus im Namen der medizinischen Forschung begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, insbesondere „verbrecherische medizinische Experimente“ und Zwangssterilisationen.

Quelle: Wikipedia: Nürnberger Kodex

Eine Impfung, deren Langzeitfolgen nicht abzusehen sind, können durchaus als ein Versuch an und mit Menschen angesehen werden. Einfluss durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges sind in diesem Fall nach anerkannten ethischen Richtlinien unmoralisch.

Da klingen Schlagzeilen der folgenden Art doch etwas befremdlich:

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Offensichtlich soll jeder zur Impfung gedrängt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, scheinen auch fragwürdige Mittel in Betracht zu kommen. Dabei bräuchten wir zur Erforschung der gewünschten und unerwünschten Impfwirkungen auch eine Kontrollgruppe, die ungeimpft bleibt.
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