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Nürnberger Kodex durch Corona-Impfpflicht nicht verletzt

Der sogenannte Nürnberger Kodex ist eine zentrale, aktuell heute angewandte ethische Richtlinie zur Vorbereitung und Durchführung medizinischer, psychologischer und anderer Experimente am Menschen. Er gehört seit seiner Formulierung in der Urteilsverkündung im Nürnberger Ärzteprozess (1946/47) insbesondere zu den medizinethischen Grundsätzen in der Medizinerausbildung (ähnlich wie das Genfer Gelöbnis). Er besagt, dass bei medizinischen Versuchen an Menschen

„die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson unbedingt erforderlich (ist). Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können“.

Anlass für den Nürnberger Kodex waren die während der Zeit des Nationalsozialismus im Namen der medizinischen Forschung begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, insbesondere „verbrecherische medizinische Experimente“ und Zwangssterilisationen.

Quelle: Wikipedia: Nürnberger Kodex

Nun könnte der Eindruck entstehen dass auch Corona-Impfungen noch nicht ausreichend erforschte Risiken bergen und durch den indirekten oder bei einer Impfpflicht etwas direkteren Zwang dem Codex widersprechen. Keine Sorge, dies ist nicht der Fall, wie der Bayerische Rundfunk versichert!

Der Nürnberger Kodex ist wichtiges ethisches Manifest und geht auf den Nürnberger Ärzteprozess zurück, der vor 75 Jahren begann. Impfgegner die gegen eine Corona-Impfpflicht mobilmachen, beziehen sich auf den Kodex – zu Unrecht.

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Im Zuge der Corona-Impfungen und einer Impfpflicht davon zu sprechen, dass der Nürnberger Kodex verletzt wird, passt nicht. Denn die Corona-Impfungen gehen bereits auf sorgfältige wissenschaftliche Untersuchungen zurück, betont Frewer.
Der vollständige Artikel kann bei BR24 nachgelesen werden:

Nürnberger Kodex durch Corona-Impfpflicht nicht verletzt

Alles klar? Die Impfstoffe sind per Definition ausreichend erforscht und sie wurden als sicher befunden. Damit ist in Zukunft im Zweifelsfall auch der Zwang zu beliebig vielen Impfungen automatisch legitimiert, da es sich nicht mehr um Versuche handelt. Bedenken werden nicht akzeptiert, selbst wenn sie gut begründet sind.

Erstaunlich ist jedoch, dass einige oder sogar alle Corona-Impstoffe laut EMA noch unter einer besonderen Überwachung stehen, was darauf hindeutet, dass die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind und es noch wesentliche Unklarheiten gibt.

Nachfolgend als Beispiel die Informationen zu einem Impfstoff von Johnson & Johnson:

Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung. Dies ermöglicht eine schnelle Identifizierung neuer Erkenntnisse über die Sicherheit. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung zu melden

Es steht jedem frei, die entsprechenden Unterlagen zu den derzeit gegen Corona verwenden Impfstoffen selbst zu recherchieren und zu überprüfen, ob für einen konkreten Impfstoff auch noch so viele Unklarheiten bestehen, dass er unter besonderer Überwachung steht.

https://www.ema.europa.eu/en/medicines

Für eine Pflichtimpfung kann ein “Arzneimittel unter zusätzlicher Überwachung” meiner Meinung nach aus naheliegenden Gründen eher nicht in Frage kommen. Die Fachleute der Öffentlich-Rechtlichen werden aber sicher beweisen können, dass das Experimentalstadium abgeschlossen ist und die Untersuchungen umfassend genug für den regulären Einsatz der Impfstoffe sind. Laut Bayerischem Rundfunk gehen die Corona-Impfungen schließlich auf sorgfältige wissenschaftliche Untersuchungen zurück, selbst wenn sowohl die Hersteller als auch die Zulassungsbehörden dies noch anders sehen. Hier muss jeder für sich selbst entscheiden, wem er eher Glauben schenken möchte.
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