“Intelligent Speed Assist” wird ab 2024 Pflicht in Neuwagen
Das TEMPOLIMIT im Auto kommt! 2024 wird diese “ISA” EU-Richtlinie PFLICHT für ALLE Neuwagen!
Die EU wird vorschreiben, dass in Neuwagen zukünftig gemäß der General Safety Regulation (GSR) ein System mit der Bezeichnung Intelligent Speed Assist (ISA) verbaut sein muss. Mittels Kameras und / oder Kartenmaterial soll das System Geschwindigkeitsbegrenzungen mit einem Toleranzbereich von bescheidenen 3 Prozent erkennen und den Fahrer bei Überschreiten warnen und gegebenenfalls sogar eingreifen.
Diese neuen Vorschriften wirken wie ein Geschenk an die Industrie, denn das System werden die Hersteller natürlich den Fahrzeugkunden in Rechnung stellen. Wie jede technische Anlage unterliegt auch dieses Assistenzsystem einer natürlichen Alterung. Kameras können verschmutzen oder müssen neu kalibriert werden. Außerdem können Schaltungen und Mikroprozessoren versagen. Es ist also davon auszugehen, dass die sich dies in den Wartungskosten niederschlägt. Ebenso kann damit gerechnet werden dass die Hauptuntersuchung der Fahrzeuge aufwändiger und damit teurer wird.
Das Assistenzsystem soll die Zahl und Schwere der Unfälle reduzieren. Rücksichtslose unterbelichtete aber übermotorisierte Zeitgenossen werden dann nicht mehr hemmungslos über die Straßen rasen können, getreu dem Motto “wir fahren nicht schnell, wie fliegen nur tief” … könnte man meinen. Dies ist jedoch ein Trugschluss. Das System soll sich übersteuern und auch deaktivieren lassen. Einmal auf den Knopf drücken und das System ist aus. Dies muss man zwar nach jedem Motorstart erneut deaktivieren, aber das könnte selbst ein trainierter Affe für den Fahrer erledigen. Wie lange wird es wohl dauern, bis jemand ein kleines Gerät auf den Markt bringt, das den Knopf bei Aktivieren der Zündung für den Fahrer drückt? Es wird also par ordre du mufti ein System eingeführt, das sehr teuer in der Anschaffung und Wartung sein wird und gleichzeitig keinerlei Nutzen hat, weil die Kandidaten “Tiefflieger” einfach kurz ein Knöpfchen drücken und dann wieder freie Fahrt haben.
Darüber hinaus darf das Assistenzsystem durchaus eine Fehlerrate von 10 bis 20 Prozent haben – bei idealen Bedingungen. Bei schlechten Sichtverhältnissen darf die Erkennungsrate noch niedriger liegen. Man stelle sich einmal vor, ein Fahrer dürfte jede 10. Geschwindigkeitsbegrenzung ignorieren oder beliebig falsch interpretieren. Unvorstellbar, oder. Aber ein neues Assistenzsystem, das zukünftig per Zwang in neue Fahrzeuge eingebaut werden muss, darf solche gravierenden Ausfallerscheinungen haben! Es wird spannend, wenn irgendwann ein Fahrzeug auf der Autobahn statt 120 nur noch 20 km/h fährt, weil das Assistenzsystem im Rahmen der Spezifikation eine 1 auf dem Schild übersehen hat. Wobei man diesen Fall zumindest noch mit einer Plausibilitätsprüfung abfangen könnte. Außerdem können doppelte Informationen genutzt werden. Neben den Schildern kann ja auch Kartenmaterial zur Verfügung stehen. Zu bedenken ist jedoch, dass das Kartenmaterial falsch oder veraltet sein kann, so dass naheliegenderweise immer die Verkehrszeichen Vorrang haben müssen. Navigationssysteme weisen auf diesen logischen Sachverhalt ja mitunter auch gerne und so häufig hin, dass es schon an Belästigung grenzt.
Das Kartenmaterial ist ein guter Stichpunkt. Diese Daten veralten natürlich mit der Zeit. Deshalb sind die Hersteller verpflichtet, Updates zu liefern. Die ersten 7 Jahre dürfen hierfür nicht extra berechnet werden, müssen also in den Kaufpreis einkalkuliert werden. Danach dürfen die Hersteller einen “angemessenen” Preis verlangen. Es gibt Uhren-Hersteller, die einen Preis von 35.000 Euro für eine kleine Armbanduhr als angemessen ansehen. Ein Kartenupdate, das im Zweifelsfall über Leben und Tod entscheidet, sollte doch gewiss mehr Wert sein, als so eine Armbanduhr, die dem Träger bestenfalls die Urzeit und das Datum eines Unfalls wegen überhöhter Geschwindigkeit verrät. Es ist also damit zu rechnen, dass weitere “Servicekosten” auf die Autofahrer zukommen werden um das Kartenmaterial halbwegs aktuell zu halten, wobei die Hersteller gleichzeitig gewiss keine Haftung für fehlerhaftes Datenmaterial tragen müssen. Und wenn ein Hersteller vom Markt verschwindet, dann wird es wohl auch keine Updates für die Geräte dieses Herstellers mehr geben. Es würde einem Wunder gleichen, wenn das Assistenzsystem des einen Herstellers mit dem Assistenzsystem eines andern Herstellers kompatibel wäre und man dann einfach Karten- und Softwareupdates von einem anderen Hersteller beziehen könnte … und das vielleicht sogar noch günstiger.
Interessant ist auch der Toleranzbereich von lediglich 3 Prozent. Wenn jemand also 100 km/h fährt ist er sicher unterwegs. Bei 104 km/h stellt die Fahrweise eine so große Gefahr da, dass der Computer leuchten piepsen und das Gas wegnehmen soll, um die dramatische Situation zu entschärfen?
In Deutschland gibt es übrigens auch Streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzungen, die beispielsweise nur bis zum Ende einer Baustelle oder in der nächsten Kurve gelten. Die Hersteller dürften viel Spaß dabei haben, ein System zu Entwerfen welche diese Situationen korrekt erfasst und interpretiert. Darüber hinaus gelten die Vorschriften europaweit. Jeder Hersteller muss also alle erdenklichen Schilder-Konstellationen in sämtlichen europäischen ändern berücksichtigen. Klare Vorgaben und eine Verpflichtung zur europaweiten Einhaltung einer ordentliche Beschilderung geht mit der Einführung des Systems auch nicht einher. Wenn es in einem Land üblich ist, Verkehrsschilder hinter Büschen zu verstecken, dann kann dies auch so bleiben. Ok, das ist jetzt vielleicht etwas extrem. Aber es könnten ja auch die auf Landstraßen und Autobahnen geltende Maximalgeschwindigkeit geändert werden. Diese neue Beschränkung, die nach einem Verkehrszeichen 282 (das Ende jeglicher Verbote, die auf dieser Strecke zuvor aufgestellt wurden) werden die Assistenzsysteme nur mit einem Update kennenlernen, da die neue Geschwindigkeit nicht durch ein Schild mit einer expliziten Geschwindigkeits-Angabe mitgeteilt wird. Zudem muss das Auto auch wissen auf welcher Spur es sich befindet, da auf verschiedenen Spuren unterschiedliche Begrenzungen gelten könnten. Ebenso müssen zusätzliche Hinweise, wie die Einschränkung von Geschwindigkeitsbegrenzungen auf bestimmte Zeiten oder beispielsweise nur bei Nässe oder die Einschränkung auf bestimmte Fahrzeugtypen, müssen auch nicht berücksichtigt werden.
Ich hole mir am besten schon einmal eine Tüte Popcorn und freue mich auf die Show! Schade, dass es keine Pflicht für ein intelligentes Assistenzsystem für Politiker gibt, das regulierend eingreift, wenn die Damen und Herren Volksvertreter wieder einmal mit Volldampf übers Ziel hinausschießen.
Die EU wird vorschreiben, dass in Neuwagen zukünftig gemäß der General Safety Regulation (GSR) ein System mit der Bezeichnung Intelligent Speed Assist (ISA) verbaut sein muss. Mittels Kameras und / oder Kartenmaterial soll das System Geschwindigkeitsbegrenzungen mit einem Toleranzbereich von bescheidenen 3 Prozent erkennen und den Fahrer bei Überschreiten warnen und gegebenenfalls sogar eingreifen.
Diese neuen Vorschriften wirken wie ein Geschenk an die Industrie, denn das System werden die Hersteller natürlich den Fahrzeugkunden in Rechnung stellen. Wie jede technische Anlage unterliegt auch dieses Assistenzsystem einer natürlichen Alterung. Kameras können verschmutzen oder müssen neu kalibriert werden. Außerdem können Schaltungen und Mikroprozessoren versagen. Es ist also davon auszugehen, dass die sich dies in den Wartungskosten niederschlägt. Ebenso kann damit gerechnet werden dass die Hauptuntersuchung der Fahrzeuge aufwändiger und damit teurer wird.
Das Assistenzsystem soll die Zahl und Schwere der Unfälle reduzieren. Rücksichtslose unterbelichtete aber übermotorisierte Zeitgenossen werden dann nicht mehr hemmungslos über die Straßen rasen können, getreu dem Motto “wir fahren nicht schnell, wie fliegen nur tief” … könnte man meinen. Dies ist jedoch ein Trugschluss. Das System soll sich übersteuern und auch deaktivieren lassen. Einmal auf den Knopf drücken und das System ist aus. Dies muss man zwar nach jedem Motorstart erneut deaktivieren, aber das könnte selbst ein trainierter Affe für den Fahrer erledigen. Wie lange wird es wohl dauern, bis jemand ein kleines Gerät auf den Markt bringt, das den Knopf bei Aktivieren der Zündung für den Fahrer drückt? Es wird also par ordre du mufti ein System eingeführt, das sehr teuer in der Anschaffung und Wartung sein wird und gleichzeitig keinerlei Nutzen hat, weil die Kandidaten “Tiefflieger” einfach kurz ein Knöpfchen drücken und dann wieder freie Fahrt haben.
Darüber hinaus darf das Assistenzsystem durchaus eine Fehlerrate von 10 bis 20 Prozent haben – bei idealen Bedingungen. Bei schlechten Sichtverhältnissen darf die Erkennungsrate noch niedriger liegen. Man stelle sich einmal vor, ein Fahrer dürfte jede 10. Geschwindigkeitsbegrenzung ignorieren oder beliebig falsch interpretieren. Unvorstellbar, oder. Aber ein neues Assistenzsystem, das zukünftig per Zwang in neue Fahrzeuge eingebaut werden muss, darf solche gravierenden Ausfallerscheinungen haben! Es wird spannend, wenn irgendwann ein Fahrzeug auf der Autobahn statt 120 nur noch 20 km/h fährt, weil das Assistenzsystem im Rahmen der Spezifikation eine 1 auf dem Schild übersehen hat. Wobei man diesen Fall zumindest noch mit einer Plausibilitätsprüfung abfangen könnte. Außerdem können doppelte Informationen genutzt werden. Neben den Schildern kann ja auch Kartenmaterial zur Verfügung stehen. Zu bedenken ist jedoch, dass das Kartenmaterial falsch oder veraltet sein kann, so dass naheliegenderweise immer die Verkehrszeichen Vorrang haben müssen. Navigationssysteme weisen auf diesen logischen Sachverhalt ja mitunter auch gerne und so häufig hin, dass es schon an Belästigung grenzt.
Das Kartenmaterial ist ein guter Stichpunkt. Diese Daten veralten natürlich mit der Zeit. Deshalb sind die Hersteller verpflichtet, Updates zu liefern. Die ersten 7 Jahre dürfen hierfür nicht extra berechnet werden, müssen also in den Kaufpreis einkalkuliert werden. Danach dürfen die Hersteller einen “angemessenen” Preis verlangen. Es gibt Uhren-Hersteller, die einen Preis von 35.000 Euro für eine kleine Armbanduhr als angemessen ansehen. Ein Kartenupdate, das im Zweifelsfall über Leben und Tod entscheidet, sollte doch gewiss mehr Wert sein, als so eine Armbanduhr, die dem Träger bestenfalls die Urzeit und das Datum eines Unfalls wegen überhöhter Geschwindigkeit verrät. Es ist also damit zu rechnen, dass weitere “Servicekosten” auf die Autofahrer zukommen werden um das Kartenmaterial halbwegs aktuell zu halten, wobei die Hersteller gleichzeitig gewiss keine Haftung für fehlerhaftes Datenmaterial tragen müssen. Und wenn ein Hersteller vom Markt verschwindet, dann wird es wohl auch keine Updates für die Geräte dieses Herstellers mehr geben. Es würde einem Wunder gleichen, wenn das Assistenzsystem des einen Herstellers mit dem Assistenzsystem eines andern Herstellers kompatibel wäre und man dann einfach Karten- und Softwareupdates von einem anderen Hersteller beziehen könnte … und das vielleicht sogar noch günstiger.
Interessant ist auch der Toleranzbereich von lediglich 3 Prozent. Wenn jemand also 100 km/h fährt ist er sicher unterwegs. Bei 104 km/h stellt die Fahrweise eine so große Gefahr da, dass der Computer leuchten piepsen und das Gas wegnehmen soll, um die dramatische Situation zu entschärfen?
In Deutschland gibt es übrigens auch Streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzungen, die beispielsweise nur bis zum Ende einer Baustelle oder in der nächsten Kurve gelten. Die Hersteller dürften viel Spaß dabei haben, ein System zu Entwerfen welche diese Situationen korrekt erfasst und interpretiert. Darüber hinaus gelten die Vorschriften europaweit. Jeder Hersteller muss also alle erdenklichen Schilder-Konstellationen in sämtlichen europäischen ändern berücksichtigen. Klare Vorgaben und eine Verpflichtung zur europaweiten Einhaltung einer ordentliche Beschilderung geht mit der Einführung des Systems auch nicht einher. Wenn es in einem Land üblich ist, Verkehrsschilder hinter Büschen zu verstecken, dann kann dies auch so bleiben. Ok, das ist jetzt vielleicht etwas extrem. Aber es könnten ja auch die auf Landstraßen und Autobahnen geltende Maximalgeschwindigkeit geändert werden. Diese neue Beschränkung, die nach einem Verkehrszeichen 282 (das Ende jeglicher Verbote, die auf dieser Strecke zuvor aufgestellt wurden) werden die Assistenzsysteme nur mit einem Update kennenlernen, da die neue Geschwindigkeit nicht durch ein Schild mit einer expliziten Geschwindigkeits-Angabe mitgeteilt wird. Zudem muss das Auto auch wissen auf welcher Spur es sich befindet, da auf verschiedenen Spuren unterschiedliche Begrenzungen gelten könnten. Ebenso müssen zusätzliche Hinweise, wie die Einschränkung von Geschwindigkeitsbegrenzungen auf bestimmte Zeiten oder beispielsweise nur bei Nässe oder die Einschränkung auf bestimmte Fahrzeugtypen, müssen auch nicht berücksichtigt werden.
Ich hole mir am besten schon einmal eine Tüte Popcorn und freue mich auf die Show! Schade, dass es keine Pflicht für ein intelligentes Assistenzsystem für Politiker gibt, das regulierend eingreift, wenn die Damen und Herren Volksvertreter wieder einmal mit Volldampf übers Ziel hinausschießen.