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Grüner Punkt, Gelber Sack … alles für die Tonne?

Falsch befüllte Säcke werden nicht mitgenommen


Die Erbenschwanger Verwertungs- und Abfallentsorgungsgesellschaft mbH schreibt zum gelben Sack:

Falsch befüllte Gelbe Säcke werden von den Abfuhrfirmen nicht mitgenommen.[1]

Quelle: Erbenschwanger Verwertungs- und Abfallentsorgungsgesellschaft mbH

Somit stellt sich die Frage: Was gehört in den gelben Sack und was nicht?

Gelbe Säcke


Wie befüllt man den Sack richtig?


Die Frage ist im Prinzip recht schnell beantwortet, denn was in den gelben Sack gehört, steht auf dem Sack drauf: Metalle, Verbundstoffe und Kunststoffe. Zum besseren Verständnis werden jeweils einige Beispiele aufgelistet.

Ein naheliegender Gedanke ist nun, dass man Metalle, Verbundsstoffe und Kunsstoffe bedenkenlos in diesen Sack stecken und am Abend vor der nächsten Abholung vor die Tür stellen kann. Das ist aber nicht richtig. Nun, wer steckt eigentlich hinter dem gelben Sack? Wer holt sie ab? Was geschieht dann mit dem Inhalt? Wie bezahlt man dafür?


Duales System und die Lizenzgebühren


Nach § 6 Abs. 1 und 2 der Verpackungsverordnung sind Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen dazu verpflichtet, gebrauchte restentleerte Verpackungen des Endverbrauchers am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückzunehmen. Von dieser Verpflichtung kann sich der Hersteller oder Vertreiber durch eine Beteiligung an einem dualen System i. S. d. § 6 Abs. 3 VerpackV befreien. Ein solches duales System wird von der Duales System Deutschland GmbH betrieben. Ihr Markenzeichen ist der Grüne Punkt. Die Entsorgung bzw. Verwertung der bei ihr lizenzierten Verpackungen trägt die Duales System Deutschland GmbH. Diese Verpackungen werden nach Gebrauch rechtlich „Abfall zur Verwertung“. Die Duales System Deutschland GmbH finanziert sich über die Lizenzgebühren des Grünen Punktes, die die Herstellerfirmen bzw. Abfüller auf Basis des Verpackungsgewichtes und der in Deutschland abgesetzten Stückzahl entrichten. Der „Abfall zur Beseitigung“ ist das, was wir umgangssprachlich Müll nennen, für den die Kommune zuständig ist und finanziert sich mit den Gebühren aus den kommunalen Abfallsatzungen. Der Aufdruck des Grünen Punktes auf einer Verpackung signalisiert, dass der Hersteller dieser Verpackung für deren Sammlung, Sortierung und Recycling ein Lizenzentgelt entrichtet hat. Da diese Kosten natürlich Bestandteil der Preiskalkulation sind, sind sie im Kaufpreis enthalten. Der Kunde bezahlt also gleich beim Einkauf für die Sammlung und Sortierung von des Abfalls. Für die Verbraucher ermöglicht die Kennzeichnung mit einem Grünen Punkt eine sehr einfache Sortierhilfe, was in die Sammelgefäße der dualen Systeme hineingehört und was nicht.

Kurzum: Im Gelben Sack werden nicht gezielt die Produkte gesammelt, die erneut sinnvoll verwertet werden können, sondern Produkte, für die bereits eine Abgabe für die Altstoffverwertung entrichtet wurde. Eine Verpackung ohne aufgedruckten Grünen Punkt, die zwar aus dem gleichen Material wie eine andere Verpackung mit dem Logo hergestellt wurde und ebenso verwertet werden könnte, darf aber dennoch nicht in das Behältnis.


Nicht lizensierte Artikel


Auch Glasflaschen oder Pappschachteln sind durchaus mit diesem grünen Piktogramm verziert. Solche Abfälle sind laut Aufdruck auf den gelben Säcken aber nicht dafür zugelassen, dass sie über den gelben Sack entsorgt werden. Diese müssen über andere Sammelbehälter des Dualen Systems entsorgt werden.


Mitbewerber


Auf Grund der marktbeherrschenden Stellung der DSD GmbH, verursacht durch ihre einstige Monopolstellung, entschied die EU-Wettbewerbskommission im Jahre 2001, dass die von DSD im Rahmen der Erbringung ihrer Entsorgungsdienstleistung mit ihren Kunden praktizierte Entgeltregelung für die Nutzung des Zeichens “Grüner Punkt” in bestimmten Fällen ihre Kunden unangemessen benachteiligt und den Marktzutritt von Wettbewerbern behindert. Nach Auffassung der Kommission hat die DSD ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht, indem sie auch dann das volle Entgelt für die Zeichennutzung verlangt, wenn sie keine Entsorgungsdienstleistung für Verkaufsverpackungen erbringt und diese nachweislich von einem Wettbewerber erbracht wurde. Die Kommission lässt sich bei ihrer Bewertung von dem Grundsatz leiten, dass für eine nicht erbrachte Leistung auch kein Entgelt verlangt werden kann. Aufgrund der Entscheidung der EU-Kommission ist das Zeichen „grüner Punkt“ auch auf Verkaufsverpackungen anderer dualer Systeme und von Selbstentsorgern enthalten. Ob für eine Verpackung im gelben Sack oder der gelben Tonne tatsächlich bezahlt wurde, ist daher nicht mehr erkennbar.[2]

Quelle: Wikipedia

Der Grüne gibt also keinen Aufschluss darüber, ob etwas in den gelben Sack gehört oder nicht. Es zeigt bestenfalls, dass der Hersteller ein Lizenznehmer des DSD sein könnte und der Abfall damit zwar in einen Behälter gehört, über den er dem DSD zugeführt wird. Und das nicht mal mehr mit Sicherheit, schließlich dürfen mittlerweile auch andere Wettbewerber das Piktogramm verwenden. Der grüne Punkt an sich ist also einfach da. Er sieht schön aus und hat ansonsten wenig zu bedeuten. Man kann sich einfach an seiner formvollendeten Ausarbeitung erfreuen. Ach ja und grün muss der grüne Punkt auch nicht unbedingt sein. In einigen Fällen ist es nicht grün, sondern passt sich der Farbe der Verpackung an, um weitere Kosten für zusätzliche Druckfarben einzusparen. Ein schöner Punkt in irgend einer Farbe, der irgendwas aussagt. Präzise ist anders.


Ähnliches ähnlich behandeln? Nein!


In welchen Behälter also welcher Abfall kommt, ist damit noch nicht festgelegt. Nun gut. Dafür ist auf dem Sack selbst eine weitere Information versteckt: “Der Gelbe Sack für Verkaufsverpackungen aus Metall, Kunststoffen und Verbundstoffen”. Wichtig ist hier der Hinweis, dass in den gelben Sack Verkaufsverpackungen gehören – und nur solche. Kauft man einen Plastikspielzeug, das beispielsweise in einer Packung aus dem gleichen Plastik steckt, darf man die Verpackung in den gelben Sack stecken. Das Spielzeug jedoch muss über den Hausmüll entsorgt werden. Dies ist mir persönlich nicht ersichtlich, wenn man den Aufwand der Trennung damit begründet, dass das Material so wiederverwendet werden kann und man dadurch die Umwelt schont. Warum soll man eine Plastikpackung wiederverwenden, eine eingepackte Plastikfigur aber in die nächste Verbrennungsanalge fahren? Wenn man das Plastik (gewinnbringend) wiederverwenden kann, dann doch alles. Das ist doch nicht davon abhängig, als was dieser Kunststoff zuvor diente.


Ist die Trennung überhaupt sinnvoll?


Der Grüne Punkt wird zwanzig Jahre alt. Genug Zeit, um die Deutschen zu einem Volk der Müllsortierer zu machen. Doch die Unterscheidung zwischen Verpackungen und anderem Müll ist alles andere als sinnvoll. Und Maschinen können den Müll längst besser trennen als Menschen.[3]

Quelle: Manager-Magazin


Ohne Punkt und Komma


Das ganze ist noch nicht kompliziert genug. Es gibt beispielsweise auch Verkaufsverpackungen aus Plastik, auf denen kein grüner Punkt zu finden ist. Was macht man nun mit denen? Neuerdings muss nicht mehr zwingend der Grüne Punkt verwendet werden; insbesondere wenn ein Entsorgungsvertrag mit einem Konkurrenten der DSD GmbH abgeschlossen wurde.

Verkaufsverpackungen aus Leichtstoffen werden im Auftrag der DSD AG (Duales System Deutschland) durch eine Privatfirma mit der Gelben Tonne bzw. dem Gelben Sack eingesammelt. Bis Ende 2008 waren die Verkaufsverpackungen mit dem Grünen Punkt gekennzeichnet. Es gibt inzwischen Verkaufsverpackungen, die kein Kennzeichen mehr tragen. Sie gehören trotzdem in die Gelbe Tonne bzw. in den Gelben Sack.[4]

Quelle: Stadt Bonn

Bitte beachten Sie, dass eine Verkaufsverpackung nicht mehr mit einem Kennzeichen eines dualen Systems versehen sein muss, da alle Verkaufsverpackungen, die in Haushalten (und an vergeichbaren Anfallstellen) anfallen, an einem dualen System teilnehmen müssen. Nicht gekennzeichnete Verkaufsverpackungen gehören daher trotzdem in die Gelbe Tonne bzw. in den Gelben Sack.[5]

Quelle: Stadt Bonn

Blumentöpfe kommen mittlerweile auch in den gelben Sack. Das war früher anders. Wobei dies nicht für alle Pflanztöpfe gilt, sondern nur für solche, die nicht als “Lebensdauer-Verweiltöpfe” eingestuft werden.[6]


Fazit:


In den gelben Sack gehören irgendwelche Dinge, die Verpackungen sind, und die mit dem grünen Punkt versehen sind, oder auch nicht mit dem grünen Punkt versehen sind. Wobei nicht alle Produkte mit dem Grünen Punkt in den Gelben Sack gehören, sondern nur Packungen aus Metall, Kunststoff oder Verbundstoff.


UPDATE (30.12.2012): Einweggeschirr

Eine besonderer Fall stellt Einweggeschirr aus Plastik dar. Kauft man Einwegteller und -tassen aus Kunststoff für die heimische Party, gehören sie nach der Verwendung in den Restmüll. Wenn man aber unterwegs etwas zu Essen in solchem Geschirr kauft, dann zählt es als Verpackung und gehört in den gelben Sack. Es kommt also auch hier nicht auf das Material an, sondern auf die Funktion.




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