Gespaltene Weihnachten
Für Ungeimpfte und solche, die mit Ungeimpften feiern wollen, sollen dagegen strenge Kontaktbeschränkungen gelten. Der Beschluss des bayerischen Kabinetts liest sich wie folgt:
„Private Zusammenkünfte im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind dann auf den eigenen Hausstand sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Hausstands beschränkt.“
[…]
Wer als Ungeimpfter oder mit Ungeimpften Silvester feiern will, ist auf den eigenen Hausstand plus zwei weitere Personen beschränkt, egal wie viele davon sonst über einen kompletten Impfschutz verfügen. Ob jemand negativ getestet ist, spielt ebenfalls keine Rolle.
Quelle: Merkur: Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte mit Folgen für Geimpfte – Das gilt in Bayern an Weihnachten und Silvester
Als Ungeimpfter darf man also mit einem Test in der überfüllten Bahn zur Arbei fahren und im Büro mit vielen fremden Menschen Kontakt haben. Man darf jedoch selbst mit Test die Familie nicht treffen. Gleichzeitig dürfen sich möglicherweise infizierte Geimpfte ohne Test mit bis zu 50 Personen innen und mit bis zu 200 Personen draußen in der Kälte treffen.
Wieso funktioniert der Test für den Arbeitsweg und den Tag im Büro zuverlässig genug, nicht aber für die Familienfeier am Abend? Und wieso stellen ungetestete Geimpfte kein Risiko dar, während der Ungeimpfte auch mit Test ausgeschlossen werden muss? Geht es vielleicht doch nur darum, den Ungeimpften das Leben schwer zu machen, indem man jetzt sogar Familienmitglieder gegeneinander aufbringt? Ist das einer zivilisierten Gesellschaft mit demokratischer Grundordnung wirklich würdig? Zumal die wissenschaftliche Begründung der Maßnahmen bislang eher dürftig zu sein scheint. Ebenso ist in den Medien kaum über Konzepte zu lesen, wie der Erfolg der Maßnahmen konkret und vor allem zuverlässig überwacht werden soll. Inzidenzen sind als Maßstab umstritten und auch die Hospitalisierungsrate scheint aus verschiedenen Gründen ungeeignet zu sein. Zumal in der Corona-Pandemie Krankenhäuser geschlossen und Betten reduziert wurden. Wenn man die Versorgung verschlechtert und dann darüber klagt, dass die verbliebenen Krankenhäuser ausgelastet oder sogar überlastet sind und in Folge dessen ständig strengere Maßnahmen fordert, kann man schon etwas ins Grübeln kommen. An der Stelle wäre auch zu ermitteln, inwiefern Gewinnmaximierung und Sparmaßnahmen bei den Versorgungsproblemen eine Rolle spielen und wie viele Nenschen eigentlich Krankenhausbetten belegen, weil sie falsch oder ungeeignet behandelt werden und nur deshalb noch nicht genesen oder gar schlimmer erkrankt sind. Letztendlich sind Krankenhäuser Wirtschaftsunternehmen, die durch optimale Auslastung und geringe Kosten die Gewinne maximieren müssen. Das politisch motivierte aber äußerst fragwürdige Ziel, viele frei Betten zu haben, widerspricht den wirtschaftlichen Zielen eines Unternehmens grundlegend und es kann daher bestenfalls mittels Subventionen eine künstliche Freihaltung von Betten erreicht werden. Aber vielleicht möchten die Krankenhäuser ja zukünftig ihre betriebswirtschaftliche Unterlagen offenlegen, um zu zeigen, dass sie tatsächlich nur dem Gemeinwohl verpflichtet sind und keine Gewinne erwirtschaften wollen?
Erstaunlicherweise ist bisher nichteinmal wissenschaftlich erwiesen, mit welcher Anzahl an Antikörpern man sicher vor Corona geschützt wäre. Im Gegensatz zur Impfstoffentwicklung scheint die Forschung auf diesem Gebiet besonders träge zu sein. Dabei könnte man bei Kenntnis relevanter Grenzwerte ein Bild darüber gewinnen, wie hoch der Schutz in der Gesellschaft auch unabhängig von der Impfung ist.