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Aspiration vor Applikation einer Corona-Impfung

Bei Corona-Impfungen wird wohl häufig auf eine Aspiration verzichtet. Bei einer Aspiration im Rahmen einer intramuskulären Impfung wird der Kolben der Spritze nach dem Einstechen ein Stück zurückgezogen, um zu prüfen, ob versehentlich ein größeres Blutgefäß getroffen wurde.

Die Empfehlung auf diese Vorsichtsmaßnahme zu verzichten, geht möglicherweise auf eine Empfehlung der STIKO aus dem Jahr 2016 zurück. So ist beim RKI die Frage warum die STIKO empfohlen hat, auf eine Aspiration bei der Injektion von Impfstoffen zu verzichten zu lesen, dass in den letzten Jahren international mehrere evidenzbasierte Empfehlungen für schmerz- und stressreduziertes Impfen publiziert worden, die Hinweise zu bestimmten Injektionstechniken, altersabhängigen Ablenkungsmethoden und anderen Verhaltensweisen beinhalten.

Die STIKO hat diese Hinweise aufgegriffen und 2016 erstmals Hinweise zur Schmerz- und Stressreduktion beim Impfen in ihren Empfehlungen mit aufgenommen (Link siehe unten). Die STIKO weist darauf hin, dass eine Aspiration vor der Injektion nicht notwendig ist und bei intramuskulären Injektionen vermieden werden soll, um Schmerzen zu reduzieren. Die Blutgefäße an den Körperstellen, die für die Injektion von Impfstoffen empfohlen sind (M. vastus lateralis oder M. deltoideus) und in Reichweite der Nadel liegen, sind zu klein, um eine versehentliche intravenöse Gabe zu ermöglichen. Berichte über Verletzungen von Patienten aufgrund unterlassener Aspiration gibt es nicht.

Quelle: RKI: Warum hat die STIKO empfohlen, auf eine Aspiration bei der Injektion von Impfstoffen zu verzichten?

Nun besteht allerdings der Verdacht, dass Corona-Impfstoffe möglicherweise größeren Schaden anrichten können, wenn sie versehentlich in ein Blutgefäß anstatt in einen Muskel injiziert werden. Gegebenenfalls sind die aufgetretenen Hirnvenenthromosen und auch Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen auf solche Fehler zurückzuführen. Dies zu beweisen wird jedoch schwierig.
Auch wenn die Gefahr für eine Injektion in ein Blutgefäß gering sein mag, so ist ein solcher Fehler dennoch möglich und damit auch das Risiko auf damit einhergehende unerwünschte Nebenwirkungen und Schäden. Das fehlen von Berichte über Verletzungen von Patienten aufgrund unterlassener Aspiration ist kein Beweis dafür, dass dieser Fall nicht eintreten kann und jede versehentliche Injektion in ein Blutgefäß ist eine falsche Injektion zu viel, wenn man bedenkt, wie leicht sich ein solcher Fehler durch eine simple Aspiration vor der eigentlichen Impfung vermeiden ließe.
Auf diesen Sachverhalt weist auch Dr. med. Felix Meier im Beitrag “Impfsicherheit: Aspiration vor Applikation” beim Ärzteblatt hin.

Falls es zu einer Impfpflicht kommen sollte, dann werde ich im Rahmen des Aufklärungsgespräches sehr viele Fragen an den impfenden Arzt haben. In Bezug auf die oben geschilderte Problematik habe ich mir demnach bereits vor einiger Zeit die folgenden Fragen aufgeschrieben:

Wird eine Aspiration durchgeführt, um sicherzustellen, dass kein Blutgefäß getroffen wurde? Wenn nein, warum nicht?

Seit ein paar Tagen empfiehlt die STIKO nun plötzlich, eine Aspiration bei COVID-19-Impfung als Vorsichtsmaßnahme durchzuführen. So soll die Impfstoffsicherheit weiter erhöht werden. Beim Ärzteblatt ist weiter zu lesen, dass die Impfung strikt intramuskulär erfolgen sollte, wie die STIKO in den Empfehlungen betont. Intradermale (in die Haut), subkutane (unter die Haut) oder intravaskuläre (in ein Blutgefäß) Applikationen seien zu vermeiden.
Bei Versuchen an “Tiermodellen” (Das sind fühlende Lebewesen!) sind nach direkter intravenöser Gabe eines mRNA-Impfstoffs Perimyokarditiden aufgetreten, was die Befürchtungen hinsichtlich der Gefahren von Injektionen in Blutgefäße zumindest untermauert.

Es ist erfreulich, dass nun endlich auch die STIKO die Gefahr erkannt hat. Die Empfehlung kommt jedoch für viele Menschen zu spät. Die wenigsten Patienten werden das Aufklärungsgespräch genutzt haben, um den Arzt auf die Aspiration hinzuweisen. Und viele Ärzte werden den vielleicht lebenswichtigen Test in Anlehnung an die bis dahin gültigen Empfehlungen vielleicht nicht vorsorglich durchgeführt haben. Dies bedeutet, dass Millionen Menschen unnötig einem vermeidbaren Risiko ausgesetzt waren. Da stellt sich dann natürlich die Frage, welchen Risiken die Patienten noch ausgesetzt sind? Werden noch weitere wichtige Prüfungen nicht durchgeführt? Und wer haftet eigentlich dafür, wenn bei einem Patienten in Folge einer versehentlichen Injektion in ein Blutgefäß durch den Verzicht auf eine Aspiration möglicherweise ein Schaden entstanden ist? Wer ist in der Beweispflicht? Fragen über Fragen.
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