Berichte

Zweitwohnungsteuer für Gartenlauben

Für Gartenlauben wird Zweitwohnungsteuer fällig

Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat die Praxis einer Gemeinde bestätigt, nach der Zweitwohnungsteuer auf Gartenlauben erhoben werden kann. Für die Steuerpflicht gibt es nur eine Voraussetzung.[1]

Quelle: Die Welt

… Nach Auffassung der Richter kommt es für die Steuerpflicht allein darauf an, ob die Gartenlaube aufgrund ihrer Einrichtung als Zweitwohnung genutzt werden kann.

Dass ein Mensch aber nur an einem Ort gleichzeitig sein kann und somit zu jedem Zeitpunkt entweder nur die Wohnung ODER die Gartenlaube bewohnt, wird dabei nicht berücksichtigt. Den Richter interessierte es noch nicht einmal, ob die betroffene Person überhaupt zeitweise in der Gartenlaube wohnt.

Aber das Abzocken aufgrund einer fiktiven Möglichkeit erfreut sich ja ohnehin zunehmender Beliebtheit. So kassierte auch die GEZ alleine für die Möglichkeit durch die Bereithaltung eines (wenn auch defekten) Rundfunkempfängers Rundfunkgebühren.
Bei der Gelegenheit könnte man ja auch gleich alle Brücken im Land zählen und von jedem Bürger für jede Brücke eine Zweitwohnsitzsteuer verlangen, denn schließlich könnte man auch unter einer Brücke wohnen, wie Obdachlose uns vormachen.
Einen Haken hat es allerdings, wenn man alleine aufgrund von Möglichkeiten mit Konsequenzen rechnen muss: mit einem Brotmesser könnte man jemanden töten. Das bedeutet, dass jeder, der ein Brotmesser besitzt oder Zugriff auf ein solches haben könnte, wegen Mordes angeklagt und verurteilt werden müsste.


Literaturverzeichnis:
[1]
Gerichtsurteil – Für Gartenlauben wird Zweitwohnungsteuer fällig; dpa/lw; Die Welt Online; http://www.welt.de/finanzen/article120883007/Fuer-Gartenlauben-wird-Zweitwohnungsteuer-faellig.html; 14.10.2013
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