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Zeitlich unbeschränktes Rückgaberecht bei IKEA?

Kampf um Kundschaft: Ikea führt lebenslanges Rückgaberecht ein

Mit einer großzügigen Rückgaberegelung wirbt das schwedische Möbelhaus Ikea um Kunden: Ab sofort können Waren ohne zeitliche Befristung zurückgegeben werden. Damit reagiert Ikea auch auf den wachsenden Onlinehandel.[1]

Quelle: Der Spiegel

Das klingt gut. Zumindest auf den ersten Blick. Man richtet sich die Wohnung mit Möbeln von Ikea ein und wenn die Ausstattung in ein paar Jahren oder auch in ein paar Jahrzehnten nicht mehr dem aktuellen Geschmack entspricht, bringt man die Möbel einfach wieder zu IKEA zurück und das Möbelhaus erstattet den vollen Kaufpreis. Bei Barzahlung in bar, bei EC-Kartenzahlung per Rücküberweisung oder als Ikea-Guthabenkarte.[2]

Wieso macht IKEA das?

Fragt man die Presseabteilung von Ikea Deutschland, dann ist der Grund einfach: “Wir wollen, dass unsere Kunden lebenslang mit unserer Ware zufrieden sind”, sagt Sprecherin Sabine Nold. [2]

Quelle: Der Westen

Die Erklärung erscheint wenig glaubwürdig. Die Möbel, die IKEA verkauft sind wohl kaum von so guter Qualität, dass sie Jahrzehnte ohne Abnutzungserscheinungen oder Beschädigungen im täglichen Gebrauch durchhalten. Und selbst wenn die Ausstattung von IKEA nahezu unverwüstlich wären, wird kaum jemand ein Leben lang die gleichen Möbel nutzen wollen. Vermutlich würde niemand im hohen Alter die gleichen Möbel kaufen, mit denen er sein Jugendzimmer eingerichtet hat. Mit der Zeit ändern sich die Ansprüche und auch die Vorlieben.
Anders formuliert: IKEA könnte mit sehr hochwertigen Produkten darauf Einfluss nehmen, dass die Kunden die Möbel nicht zurückbringen, weil sie einfach nicht kauptt gehen. Aber IKEA kann nicht dafür sorgen, dass die Menschen die Einrichtung zurückgeben, weil sie irgendwann andere Möbel benötigen. Während man früher noch massive Regale oder große Schrankwände benötigte, um den Röhrenfernseher unterzubringen, werden moderne Flachbildfernseher einfach an die Wand gehängt. Damit wurden auch die großen Möbelstücke überflüssig und können ausgetauscht werden.

Langfristig könnte dieses Angebot für IKEA also doch problematisch werden, sofern keine unvorstellbar hohe Inflation einsetzt. Und kurzfristig wird IKEA damit wohl versuchen die Konkurrenz aus dem Rennen zu drängen und anschließend die Preise zu erhöhen.

Aber wie ist es bei diesem Angebot um die rechtliche Grundlage bestellt?

Werfen wir einen Blick ins Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Dort ist zu lesen:

§ 202 Unzulässigkeit von Vereinbarungen über die Verjährung
(1) Die Verjährung kann bei Haftung wegen Vorsatzes nicht im Voraus durch Rechtsgeschäft erleichtert werden.
(2) Die Verjährung kann durch Rechtsgeschäft nicht über eine Verjährungsfrist von 30 Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn hinaus erschwert werden.

Und was bedeutet das?

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht in § 202 vor, dass „die Verjährung durch Rechtsgeschäft nicht über eine Verjährungsfrist von 30 Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn hinaus erschwert werden darf“. Jede Vereinbarung über eine längere Verjährung als dreißig Jahre ist demnach unzulässig.[3]

Quelle: IT-RECHTINFO

Diese Regelung soll sicherstellen, dass Geschäfte nach 30 Jahren verjähren. Jeder soll sich also sicher sein können, dass nach 30 Jahren keine Ansprüche mehr gegen ihn geltend gemacht werden können.
Eine lebenslange Garantie würde den Zeitraum von 30 Jahren ausweiten. Der Anspruch auf ein Rückgaberecht wäre aber nach 30 Jahren gesetzlich verjährt und die Garantie würde ins Leere laufen.

Folglich darf ein Händler keine Abmachungen mit dem Kunden treffen, die über 30 Jahre hinausgehen. (Bei Miet- und Pachtverträge über 30 Jahre gelten spezielle Regelungen. Hier kommt § 544 BGB zur Anwendung. Dies ist jedoch hier nicht das Thema.) Händler, die dennoch Garantien über 30 Jahre geben, begehen hiermit gegebenenfalls eine Wettbewerbsverletung und können von Mitbewerbern kostenpflichtig abgemahnt werden. Zudem täuschen sie den Kunden vor, die Waren auch nach 30 Jahren noch zurückgeben zu können, obwohl ein solcher Anspruch dann nicht mehr besteht. Damit ist dann der Tatbestand der Irreführung nach § 5 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) erfüllt und gegebenenfalls handelt es sich auch um Betrug (in besonders schwerem Fall) im Sinne von § 263 des Strafgesetzbuch (StGB).
Da davon auszugehen ist, dass es bei IKEA eine Rechtsabteilung mit qualifiziertem Personal gibt, dürfte man sich dort der der genannten Risiken durchaus bewusst sein. Entweder hat IKEA also Gesetzeslücken gefunden, die es dem Konzern ermöglichen, eine lebenslange Garantie “legal” anzubieten, oder die Verantwortlichen bei IKEA haben einfach nichts von der deutschen Justiz zu befürchten, weil der Konzern möglicherweise zu einflussreich und zu mächtig ist.




Literaturverzeichnis:
[1]
Kampf um Kundschaft – Ikea führt lebenslanges Rückgaberecht ein; dab/dpa/AFP; Der Spiegel; http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/ikea-fuehrt-lebenslanges-rueckgaberecht-ein-a-988648.html; 28.08.2014
[2]
IKEA – Was Ikea-Kunden zum lebenslangen Umtauschrecht wissen müssen; Der Westen; Maxi Overfeld; http://www.derwesten.de/wirtschaft/was-ikea-kunden-zum-lebenslangen-umtauschrecht-wissen-muessen-id9757151.html; 29.08.2014
[3]
Lebenslange Garantie bei IT-Produkten; IT-RECHTSINFO; http://www.it-rechtsinfo.de/themenbereich/agb-vertraege/lebenslange-garantie-bei-it-produkten.html; 10.08.2006
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