Berichte

Wo man singt, da lass dich nieder, …

… denn nur frohe Menschen kennen Lieder.

Im Artikel „Umverteilung von Arm nach Reich bei der GEMA“ habe ich auf einen Text verwiesen, der schildert, wie das Umverteilungssystem der GEMA, also der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, das Geld von vielen Menschen vorbei an den vielen unbekannten kreativen Künstlern hin zu den wenigen sogenannten “ordentlichen Mitgliedern” und den Vorständen der GEMA fließen lässt. Woher das Geld kommt nun …

Während es für unsere Großeltern in früheren Zeiten noch ganz selbstverständlich war, bei Ausflügen, Wanderungen der der Arbeit auch mal zu singen, ist es für die heutige Jugend selbstverständlich, Mainstreammusik in irgend einem Online-Store für 99 Cent zu kaufen, auf eine Elektro-Plastik-Büchse zu kopieren und sich dann mit Stöpseln im Ohr berieseln zu lassen. Praktischerweise werden dem Musik-Konsumenten häufig auch gleich die rechtlichen Fesseln automatisch durch DRM-Maßnahmen (Digitales-Rechte-Management) angelegt und so kann niemand die Musik ausversehen an einen Kumpel kopieren, und damit versehentlich einen Verstoß gegen die Lizenzbedingungen begehen. Zumindest fast nichts. Man könnte nämlich in der Öffentlichkeit mitsingen und das wäre aus urheberrechtlicher Sicht problematisch. Während der Gesang zu Zeiten der Großeltern nicht unbedingt ungewöhnlich war, traut sich das heute aber kaum noch jemand. Wie uncool kommt das denn rüber, wenn einer singend und pfeifend durch den Wald spaziert?
Zumindest muss man sich, wenn man nicht singt, keine Gedanken über irgendwelche Rechteverletzungen machen. Wer nicht sind, begeht diesbezüglich natürlich auch kein Urheberrecht. Nun gut, zu laut sollte man die Musik nicht aufdrehen, denn wenn alle Fahrgäste im Bus oder Zug mithören können oder müssen, könnte man bereits von einer (ungenehmigten) öffentlichen Aufführung sprechen. Aber wie bereits geschrieben, im Allgemeinen halten die Leute den Mund beim Musikhören und drehen den Sound auch nicht zu laut auf. Für Urheber und Rechteinhaber besteht also kein Grund zur Sorge.
Wäre da nicht die alte Generation, die von der der königlich-selbstherlichen GEMA noch nie etwas gehört hat. Die Generation, die nach dem Krieg das Land aufgebaut und mit harter Arbeit den Grundstein für unser Wohl und auch das Wohl der GEMA gelegt hat. Und genau diese Generation, die im letzten Weltkrieg noch um Überleben gekämpft hat, während die die heutigen Vorstände der erlauchten GEMA noch nichteinmal das Licht der Welt erblickten, kommen nun hin und wieder auf die Idee, zu Singen. Ganz so, wie sie es von früher, als es die wunderbare GEMA noch nicht gab, kennen. „Hoch auf dem gelben Wagen“, „Im Frühtau zu Berge“, „Es tönen die Lieder“ – so schallt es einmal im Monat durch die kleine Gaststube im Café und Galerie im Feld am Ortsrand von Fahrdorf.
Privat darf man die Lieder großzügigerweise kostenfrei singen. Für die GEMA schien es sich jedoch um eine öffentliche Aufführung zu handeln. Und wenn die Alten wöchentlich durch die Kneipe rocken und Konzerte veranstalen, da hält die GEMA natürlich sofort ihre klebrigen Finger auf. Die Begründung:

„Wir schützen das geistige Eigentum der Musikschaffenden. Wenn Musik gemacht wird, muss man den Urhebern zugute halten, dass sie einen kleinen Betrag dafür bekommen“, erklärt Gema-Sprecherin Gaby Schilcher. Ein Tischler verschenke seine Stühle schließlich auch nicht.[1]

Quelle: Schleswiger Nachrichten

Nun, der Urheber des Liedes „Hoch auf dem gelben Wagen“ zum Beispiel würde sich sicher freuen, wenn er ein paar Euro ausgezahlt bekäme. Das Leben ist teuer geworden in den letzten Jahren. Allerdings Liegt hier auch der Knackpunkt. Der Urheber lebt überhaupt nicht mehr.

Hoch auf dem gelben Wagen ist ein bekannter deutscher volkstümlicher Schlager. Textgrundlage des Liedes ist das in den 1870er Jahren von Rudolf Baumbach (1840–1905) verfasste Gedicht „Der Wagen rollt“ (Erstdruck 1879). Die Melodie wurde erst 1922 von dem Berliner Apotheker Heinz Höhne (1892–1968) komponiert.[2]

Quelle: Wikipedia

Mit den Urhebern der übrigen Lieder dieses Jahrgangs dürfte es ähnlich aussehen. Wenn die GEMA also großzügig zulangt, wird das Geld nachher an alle möglichen Leute fließen. Aber ganz sicher nicht an die Urheber der Musik. Hier stopfen sich wieder mal Menschen die Tasche voll, die keine eigene Leistung für die Gesellschaft erbracht haben. Und für die Vorstände bei der GEMA scheint das Singen auch nicht so sehr im Vordergrund zu stehen. So eng, wie sie auf den Portraitbildern auf der Website der GEMA ihre teuren Krawatten geschnürt haben, würden sie auch kaum einen wohlkingenden Ton aus der Kehle bringen.

Nachdem die GEMA den Senioren eine Rechnung präsentiert hat, ohne den genauen Sachverhalt zu kennen, hat die Dienerschaft der erlauchten Verwertungsgesellschaft mittlerweile festgestellt, dass es sich doch nicht um eine öffentliche Aufführung handelt und damit fallen dann auch keine Gebühren an. Die Rechnung wurde storniert.
Hätte die Seniorengruppe die alten Lieder öffentlich vorgetragen, wäre eine Rechnung der GEMA zwar moralisch überaus fragwürdig gewesen, aber die Rechnung wäre dennoch rechtmäßig. Die gewissenlosen Leute bei der GEMA dürften also dennoch ruhig schlafen können. Nun hat die GEMA aber nicht sorgfältig recherchiert und den Senioren eine Rechnung ohne jegliche rechtliche Grundlage gestellt, da die alten Leute die Musik eben nicht öffentlich aufführten. Beim systematischen durchstöbern der Pressemitteilungen und von lokalen Zeitungsberichten, wie es bei der GEMA laut Gaby Schilcher, Sprecherin der GEMA jeden Tag zu tausenden geschieht, ist die Verwertungsgesellschaft auch auf den Singtreff der Senioren gestoßen. Und wenn die Musik-Detektive wie in diesem Fall fündig werden, läuft das System Gema an: Ist die Veranstaltung angemeldet? Oder anders: Wem kann die Gema die Rechnung zusenden?[3]
Die GEMA hat hier nicht sorgfältig recherchiert und den Senioren bei dem privaten Gesangstreffen eine Rechnung zugestellt, als handele es sich um eine öffentliche Aufführung. Da jedoch keine öffentliche Aufführung stattfand, gab es auch keine rechtliche Grundlage. Das ist ein bisschen so, als würde ich irgendwelchen Leuten eine Rechnung unter die Nase halten und ihnen versichern, dass sie diese Rechnung zu bezahlen haben oder rechtliche Schritte gegen sie eingeleitet werden. Wenn die “Opfer” dadurch genügend eingeschüchtert sind, würde ich das Geld nehmen und verschwinden. Und wenn jemand merkt, dass ich ihn zur Kasse bitten will, ohne dass wir eine vertragliche Beziehung haben, könnte ich dann einfach sagen: „Ups, war ein versehen.“ Wenn ich die GEMA wäre, müsste ich dann nichteinmal eine Strafe dafür bezahlen, weil ich anderen Leuten vorgespiegelt habe, sie wären verpflichtet, mit Geld zu geben, obwohl es dazu keinen Grund gab. Eine sichere und einfache Geschäftsmethode. Zumal die verantwortlichen bei der GEMA nichteinmal selbst die Werke schaffen müssen, für die sie nachher die Hand aufhalten. Das machen schließlich tausende rechtschaffende Künstler. Und die bekommen am Ende häufig so wenig Geld von den großen Summen, die die GEMA jeden Tag berechtigt (oder unberechtigt) kassiert, das so manch ein Künstler vermutlich kaum davon leben kann … während die Vorstände der GEMA Jahr für Jahr hundertausende Euro kassieren.
Aber wie heißt es so schön von Seiten der GEMA: „Wenn Musik gemacht wird, muss man den Urhebern zugute halten, dass sie einen kleinen Betrag dafür bekommen, erklärt Gema-Sprecherin Gaby Schilcher.“ Genau, die Künstler bekommen einen kleinen Betrag und die Vorstände der GEMA erhalten einen großen Betrag. Ist ganz fair, schließlich dürfen die Künstler bereits den wertvollen Applaus der Zuschauer ganz alleine behalten. Da ist es nur gerechtfertigt, wenn die Vorstände der GEMA wenigstens das schnöde Geld bekommen, das sonst keiner will.

Und wenn die GEMA die Geschäftsmodelle der GEZ abschaut, dann müssen nicht nur diejenigen zahlen, die tatsächlich etwas singen, sondern auch diejenigen, die singen könnten oder einfach nur in einen Haushalt leben.


UPDATE

Eigentlich hatte ich folgende Satz eher scherzhaft gemeint und nicht wirklich gedacht, dass die GEMA so hart durchgreift:

Nun gut, zu laut sollte man die Musik nicht aufdrehen, denn wenn alle Fahrgäste im Bus oder Zug mithören können oder müssen, könnte man bereits von einer (ungenehmigten) öffentlichen Aufführung sprechen.

Ich habe mich wohl geirrt, wie bei der Automesse Tuning World in Friedrichshafen zu sehen war. Die GEMA greift so hart durch. Wer in der Öffentlichkeit zu laut Musik hört, muss damit rechnen, dass dafür Gebühren an die GEMA zu zahlen sind:

„Das ist ziemlich knifflig. Beispielsweise greift die Gema bei Cabrios und Autos mit heruntergelassenen Fenstern. Wenn dann im Auto laut Radio gespielt wird, müssen schon Gebühren gezahlt werden“, sagte Ludwig Meier, Marketing- und Werbeleiter der Messe Friedrichshafen.[4]

Quelle: Schwäbische


Literaturverzeichnis:
[1]
Abschied vom Singkreis – Gema verlangt Gebühren fürs Volkslieder-Singen; Schleswiger Nachrichten; http://www.shz.de/lokales/schleswiger-nachrichten/gema-verlangt-gebuehren-fuers-volkslieder-singen-id9664756.html; 09.05.2015
[3]
Urheberrecht verletzt – Warum die Gema singende Senioren zur Kasse bittet; Stern; Katharina Grimm; http://www.stern.de/wirtschaft/news/gema-singende-senioren-sollen-urheberrecht-verletzt-haben-2193147.html; 11.05.2015
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