Berichte

Wie Marketingabteilungen und Anwaltskanzleien sich ergänzen

Je ungesünder die Produkte sind, die ein Konzern herstellt oder verkauft, um so mehr ist er in der Regel darauf bedacht, sich durch geschicktes Marketing ein gesundes Image zu verleihen. Fast-Food-Ketten genau so, wie die Hersteller von kohlensäurehaltigen-Zuckerwassergetränken oder Unternehmen, die süße Nuss-Nougat-Aufstriche herstellen. Sie alle sind meist nicht fern, wenn bei einer populären Sportveranstaltung Werbeplätze zu besetzen sind, über die man die schädlichen Produkte mit Sport und Gesundheit in Verbindung bringen kann. Internet-Auftritte und Werbung im Rundfunk zielen oftmals ebenfalls darauf ab, die Produkte in ein unverdient gutes Licht zu rücken. Es wird zwar nur selten direkt gelogen, aber im Allgemeinen werden die Aussagen so gewählt, dass man sie leicht im Sinne der Konzerne versteht. Das vorspiegeln von Tatsachen, die eigentlich nicht stimmen, ist in dieser Branche so üblich. Oder haben Sie schon einmal eine Werbung für ein Produkt gesehen, in der einfach nur ganz nüchtern die überprüfbaren Fakten wiedergegeben werden, ohne dass auf die ein oder andere Art mit sehr frei interpretierbaren positiven Andeutungen oder schönen Bildern angenehmen Emotionen geweckt wurden? Vermutlich nicht.
Normalerweise wird auch bei einem ungesunden Schokoriegel der Eindruck erweckt, dass er sich positiv auf das Leben und die Gesundheit auswirkt und ein Autohersteller wird in der Werbung nicht darauf hinweisen, wie stark das Fahrzeug auch nach Jahrzehnte langer Entwicklung immer noch die Umwelt belastet, sondern nur auf die ökologische Fortschritte, welche er dann besonders hervorhebt (egal wie klein sie sind). Das soll den potentiellen Kunden natürlich über die unerwünschten Wirkungen hinwegtäuschen und das Produkt besser darstellen, als es tatsächlich ist.
Im Strafgesetzbuch ist recht deutlich geregelt, welche Konsequenzen drohen können, wenn man versucht, andere zu täuschen, um sich selbst oder Dritte zu bereichern:

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder
5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.[1]

Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

Für gewerbsmäßigen Betrug sieht das Gesetz bis zu zehn Jahre Aufenthalt hinter dicken Mauern und vergitterten Fenstern vor. Die Verantwortlichen leben riskant, denn sie stehen im Prinzip mit einem Bein im Gefängnis.
Aber es gibt ja viele Anwälte auf dieser Welt und so manch einer vergisst für ein paar hundert Euro pro Stunde gerne sein Gewissen und verdrehen so lange die Tatsachen, bis auch ein Richter nichts verwerfliches mehr daran sieht, eine Zuckerbombe als gesunde Nahrung für Kleinkinder zu vermarkten. Mit Hilfe der Anwälte können die Konzerne über die Werbeagenturen auch weiterhin unzählige schädliche Produkte so anpreisen, dass der Käufer den Eindruck bekommt, sie seien gesund und unschädlich.


Literaturverzeichnis:
 0