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Währungsreformen in Deutschland

Bis zum Jahre 1871 gab es im deutschen Sprachraum verschiedene Währungen: Taler, Gulden, Kreuzer und Groschen. Von 1871 bis 1873 wurden diese im Zuge einer Vereinheitlichung von der Mark abgelöst. Zwischen 1923 und 1925 wurde auf die durch die Grundschuld gestützte Rentenmark umgestellt. Sowohl Unternehmer, als auch Grundstücks- und Hauseigentümer mussten hierfür sechs Prozent des Grundeigentums an den Staat übertragen. 1924 wurde parallel dazu die Reichsmark eingeführt, welche durch materielle Güter, wie etwa Kohle oder Gold, gestützt war. Nach dem zweiten Weltkrieg wurde 1948 zunächst in Westdeutschland die Deutsche Mark und direkt darauf in Ostdeutschland die Deutsche Mark der Deutschen Notenbank eingeführt. 1957 führte die DDR nochmals eine “kleine” Währungsreform durch um größere Mengen an Bargeld aus dem Umlauf zu ziehen. 1990 wurde auch in Ostdeutschland die Deutsche Mark eingeführt. 1999 und 2002 wurde dann der Euro zunächst nur als Buchgeld und dann als Bargeld eingeführt.

Alle paar Jahrzehnte müssen die Währungsverhältnisse neu geordnet werden. Fast immer wurden dabei Immobilienbesitzer intensiv zur Kasse gebeten und Besitzer von Geldvermögen verloren diese gewöhnlich, sofern die Reformen nicht der Vereinheitlichung dienten. Wer gar Schulden hatte, war erst recht schlecht dran, denn bei Währungsreformen werden normalerweise nur die Staatsschulden gestrichen, nicht jedoch die Verpflichtungen normaler Bürger. Das wird auch bei der nächsten Währungsreform wieder so sein. Auch dann werden die Immobilienbesitzer wieder zur Kasse gebeten und wer seine Arbeitszeit in Geld angelegt hat, um im Alter davon zehren zu können, wird seine Lebenszeit unwiederbringlich verschwendet haben, da er nach der Reform keine großen Geldbeträge mehr sein Eigen nennen können wird.

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