Berichte

Vanielle-Himbeer-Tee ohne Vanille und Himbeere

Die Firma Teekanne hat auf einer Produktpackung für Tee mit Bildern von Himbeeren und Vanille geworben, obwohl beides nicht enthalten ist. Der Europäische Gerichtshof hat dem Hersteller diese Irreführung von Verbrauchern nun verboten, wie der Spiegel berichtete. Der Hersteller darf nicht den Eindruck erwecken, dass in dem Produkt Zutaten enthalten sind, die tatsächlich fehle. Laut dem Verein Verbraucherzentrale Bundesverband enthält der Tee keine natürlichen Zutaten aus Vanille oder Himbeere oder auch nur aus Vanille oder Himbeere gewonnene Aromen.[1]

Laut Strafgesetzbuch handelt es sich bei Vorspiegelung falscher oder bei Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen um einen Irrtum zu erregen oder zu unterhalten und das mit der Absicht, sich oder einem Dritten einen Vermögensvorteil zu verschaffen, um Betrug. Das ist verboten und wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Auf besonders schwere Fälle, wie etwa dem gewerbsmäßigen Betrug, stehen bis zu zehn Jahre Gefängnis.

Es stellt sich also die Frage, warum ein Richter eine bereits durch ein Gesetz nicht erlaubte Handlung noch einmal extra verbieten muss. Weitere Konsequenzen scheint es für den Konzern nicht zu geben. Wenn jemand dabei erwischt wird, wie er eine rote Ampel überfahren hat, dann würde er ja auch nicht nur gesagt bekommen, dass dies verboten ist. Der Fahrer müsste für sein unerlaubtes Handeln ein Bußgeld bezahlen. Konzerne scheinen verbotene Dinge tun zu können und wenn sie dabei erwischt werden, erklärt ihnen ein Richter lediglich, dass dies verboten ist.


Literaturverzeichnis:
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