Berichte

Unfälle mit Wildtieren

Hochsitz am Wegesrand
Jäger sind durchaus daran interessiert, den Bestand an Wildtieren in ihren Revieren möglichst hoch zu halten, um immer ausreichend Material zum Abschuss für das nächste unvergessliche Jagderlebnis zur Verfügung zu haben. Dadurch erhöht sich allerdings auch das Risiko von Fahrzeugunfällen mit einem Wildtier, das unvermittelt über die Straße läuft. Doch wer haftet nun bei einem Unfall und muss für den entstandenen Schaden aufkommen?

Jäger sehen die Tiere im Wald zwar im Prinzip als ihr “Eigentum” an, das sie nach selbst erstellten Plänen und Regeln abschießen dürfen und reagieren sehr gereizt, wenn beispielsweise der Hund eines Spaziergängers eines “ihrer” Tiere aufscheucht oder gar jagt. Kommt es aber in einem Jagdrevier zu einem Unfall mit einem Wildtier, dann wird der Jäger keine Verantwortung für den entstandenen Schaden durch “sein” freilaufendes Tier übernehmen. In diesem Fall muss die Versicherung des Fahrzeughalters einspringen. Das ist etwas seltsam, denn wenn beispielsweise ein Pferd von der Koppel ausbricht und es zu einem Unfall kommt, dann muss der Pferdehalter, beziehungsweise dessen Versicherung, für den Schaden aufkommen.[1] Jäger genießen hier offensichtlich ein besonderes Privileg, das sie leicht damit begründen können, dass es sich ja eigentlich nicht wirklich um ihr Tier handelt und sie lediglich für den Naturschutz zuständig seien. Falls aber ein Hund ein Wildtier reißt, dann gehört das Tier doch irgendwie wieder dem Jagdpächter und der Hundehalter muss ihm den Schaden ersetzten.


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