Steuerbefreiung für die Reichen
Während der normale Bürger mit immer neuen Steuern überrascht wird, werden die vermögenden Vertreter der menschlichen Erdenbewohner nach besten Möglichkeiten vor Abgaben, die der Allgmemeinheit zu gute kämen könnten, verschont. So befreite das Finanzgericht Firmenjets von der Mineralölsteuer. Der ehemalige Hartz-4-Empäfanger, der 100 km entfernt von seinem Wohnort einen Job vermittelt bekommen hat, muss jeden Tag Sprit kaufen und dafür Steuern bezahlen um die Strecke von 200 km bewältigen zu können. Der Manager, der mal eben 2000 km zu einer kurzen Sitzung mit gemeinsamen Abendessen jettet, um die Kosten für eine Telefonkonferenz zu sparen, wird dafür von der Mineralölsteuer befreit – um es einmal überspitzt zu formulieren.