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Null Toleranz mit dem Fußvolk

Bei einer Wahlkampfrede plädierte die Bundeskanzlerin Frau Merkel dafür, keine Toleranz walten zu lassen, auch nicht bei kleinen Verstößen. Schließlich muss man dann begründen, welches Vergehen noch toleriert werden kann und welches sanktioniert werden muss.[1]

Man darf nicht sagen “ach das ist doch nicht so schlimm”. Hier ein bisschen was weggeschmissen, und dort einen angerempelt, hier mal auf den Bürgersteig gefahren und dort mal in der dritten Reihe geparkt. Immer so unter dem Motto “ist alles nicht so schlimm”. Ist alles nicht nach dem Gesetz und wer einmal Gesetzesübertretungen duldet, der kann anschließend nicht mehr begründen, warum es irgendwann schlimm wird und irgendwann nicht so schlimm ist. Deshalb: Null Toleranz bei innerer Sicherheit meine Damen und Herren!

Angela Merkel, CDU-Wahlkampf 2006 (Berlin-Steglitz, Kranoldplatz)

Soweit ist das durchaus verständlich, wenn auch sehr fragwürdig für einen Rechtsstaat. Warum soll man nicht einfach mal ein Auge zudrücken? Schließlich macht jeder mal Fehler. Kleine Vergehen gehören einfach dazu. Wer hat in seiner Jugend nicht schon mal Äpfel vom Baum im Garten des Nachbarn gepflückt oder ist um drei Uhr morgens über eine rote Fußgängerampel gelaufen? Manchmal ist es durchaus vertretbar, ein Gesetz nicht zu befolgen.
Vor allem dann, wenn es so viele Gesetzte gibt, dass kein Mensch alle Vorschriften kennen kann und somit auch niemand weiß, ob er mit dem was er gerade tut, möglicherweise gegen ein Gesetz verstößt, ist es unmöglich, allen Gesetzen Folge zu leisten. Darüber hinaus gilt in Deutschland nicht nur das deutsche Recht, es müssen auch die Gesetze der übrigen europäischen Mitgliedsstaaten befolgt werden. Es ist möglich, dass ein Land die Auslieferung einer Person fordert, wenn diese in Deutschland eine Handlung ausführt, die zwar hier legal ist, jedoch in dem anderen Land verboten ist (Europäischer Haftbefehl). Das heißt, jeder Mensch in Europa muss zu jeder Zeit sämtliche europäischen Gesetze befolgen, selbst wenn diese sich widersprechen.[2]
Wenn aber seitens der Politik so sehr darauf geachtet wird, dass alles seine Richtigkeit hat, dann gelten die Regeln für alle Menschen, die in der Gemeinschaft leben. Wer bei dem einen eine Gesetzesübertretungen duldet, der kann anschließend nicht mehr begründen, warum es irgend ein anderer nicht darf. Nun ist es allerdings so, dass Gesetze offensichtlich dennoch nur für das gewöhnliche Fußvolk gelten. Ein ehemaliger Bundeskanzler, der in öffentlichen Lokalen trotz Rauchverbot seiner Sucht nachgeht und damit wissentlich anderen Menschen schadet und demnach entsprechend sanktioniert werden müsste, braucht keine Strafe zu fürchten. So wurde das Verfahren wegen Körperverletzung und Verstoßes gegen das Nichtraucherschutzgesetz gegen den Altkanzler Helmut Schmidt, der in einem Hamburger Theatercafé rauchte, zügig eingestellt.[3]

Gesetze sind wie Spinnweben, die kleine Fliegen fangen, aber die Wespen und Hornissen entkommen lassen.

Jonathan Swift


Weiterführende Artikel:

Die Diäten-Lüge
Rechtsstaat light für Promi-Sünder
Der Staat und der Spieler


Literaturverzeichnis:
[1]
Merkel plädiert für totale Überwachung; http://www.youtube.com/watch?v=zicgrpSYSYQ; 2006
[2]
Eu Verfassungsklage; Karl Albrecht Schachtschneider; http://www.kaschachtschneider.de/Schriften/Dokumente-herunterladen/EU-Verf-Klage-aktuell.pdf; 27.05.2005
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