Berichte

Multilingualer Hartz IV-Antrag

Während viele europäische Staaten in der Krise stecken, suchen die Unternehmen in Deutschland nach wie vor Mitarbeiter. Viele EU-Bürger hoffen auf eine Stelle in Deutschland, immer mehr kommen nach Deutschland. Das schlägt sich in der Arbeitslosenstatistik nieder, in der sich vermehrt Bürger aus den Krisenstaaten finden, beispielsweise aus Griechenland und Portugal. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) reagiert darauf und bietet den Hartz IV-Antrag ab April in 13 Sprachen an.[1]

Quelle: FAZ

Den Aufbau eines eigenen Unternehmens vereitelt der Staat schnell durch unvorstellbar hohe rechtliche Hürden. Egal, welcher selbstständigen Tätigkeit man nachgehen möchte – ohne fundierte juristische Kenntnisse steht man mit einem Bein im Gefängnis. Wer ein Unternehmen gründen möchte, muss vorher hunderte Seiten komplizierter juristisches Texte gelesen und verstanden haben. Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Widerrufsrecht oder Rückgabebelehrung stellen nur eine kleine Auswahl dar der Themen dar, die ein Firmengründer im Schlaf beherrschen muss. Und ständig werden die Gesetze geändert und vorausgesetzt, dass jeder sofort darüber informiert ist und die Änderungen berücksichtigt. Übergangsfristen, um Gesetzesänderungen umzusetzen? Zuweilen unnötiger Luxus!
Abmahnanwälte liegen auf schon auf der Lauer, um jeden noch so kleinen Fehler, jede Nachlässigkeit oder falsch umgesetzte Richtlinie zu nutzen und den Firmengründer mit kostenpflichtigen Abmahnungen und Unterlassenserklärungen zu bombardieren.

Also doch besser als Angestellter bei einer Firma arbeiten? Das ist leichter gesagt, als getan. Selbst mit einer fundierten Ausbildung ist es schwierig, einen Arbeitsplatz zu erhalten. Die Anforderungen sind hoch … oder die Stellen so schlecht bezahlt, dass es sich nicht lohnt, dafür morgens aufzustehen. Nicht selten wird erwartet, dass Bewerber mehrere Sprachen in Wort und Schrift beherrschen und zudem bereits viele Jahre Berufserfahrung haben.

Da Frage ich mich, welche Unternehmen in Deutschland Arbeitnehmer suchen, deren Kenntnisse der deutschen Sprache nichteinmal genügen, einen Antrag auf Arbeitslosengeld auszufüllen (abgesehen von multinationalen Unternehmen, deren Firmensprache Englisch ist). Für nahezu jede Arbeit ist es unerlässlich mit Vorgesetzten, Kollegen und Kunden zu kommunizieren. Da diese nur selten chinesisch, russisch, arabisch und kroatisch sprechen, werden die Bewerber aus fernen Ländern im Berufsalltag schnell auf Kommunikationsprobleme stoßen, wenn sie die hier übliche Sprache nicht verstehen. Es ist ja schon eine Überraschung, wenn die Kassiererin oder der Kassierer im Supermarkt sich mit einem Kunden auf Französisch unterhält.
Selbst ein Genie auf seinem Gebiet, kann der Arbeit in einer Gemeinschaft kaum nachgehen, wenn er nicht die dortige Sprache spricht. Da spielt es keine Rolle, ob es sich um einen begnadeten Russischen Arzt in Deutschland handelt, der kein Deutsch spricht, oder um einen Ingenieur aus Deutschland, der versucht, in Frankreich zu arbeiten, dessen Französischkenntnisse sich aber auf die Worte Baguette, Trottoir und Portemonnaie beschränken.


Literaturverzeichnis:
[1]
Arbeitsmarkt – Hartz IV-Antrag demnächst in 13 Sprachen; Frankfurter Allgemeine Zeitung; Jannik Euteneuer; http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/arbeitsmarkt-hartz-iv-antrag-demnaechst-in-13-sprachen-12784670.html; 05.02.2014
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