Mann streckt Einbrecher nieder und wird angezeigt
Nachdem ein 30 Jahre alter Mieter einen Einbrecher, der einen Schraubendreher in der Hand hielt, im Keller des Mehrfamilienhauses entdeckte und ihn mit einem Faustschlag außer Gefecht setzte, wird nun wegen des Verdachts auf Körperverletzung gegen den Man ermittelt, wie der Spiegel berichtete. Es stellte sich später heraus, dass es sich bei dem 17-Jährigen Einbrecher um einen Serientäter handelt, auf dessen Konto laut Polizei mehr als 200 ähnliche Delikte gehen. “Er hätte der Einbrecher festhalten, aber nicht niederschlagen dürfen”, sagte ein Polizeisprecher. Das Gericht müsse nun entscheiden, ob er in Notwehr gehandelt habe.
In Deutschland hat der Staat das Gewaltmonopol. Darunter versteht man die ausschließlich staatlichen Organen vorbehaltene Legitimation, physische Gewalt auszuüben oder zu legitimieren (Unmittelbarer Zwang). Die Rechtsordnung demokratischer Staaten kennt auch Ausnahmen vom Gewaltmonopol des Staates. Dazu zählt etwa das Recht, sich mit Gewalt gegen rechtswidrige Angriffe zu wehren (Notwehr) und sich vor sonstigen Gefahren zu schützen (Notstand).
Theoretisch ist es also möglich, dass jemand, der einen Angreifer verletzt, um sein Hab und Gut oder gar sein Leben zu schützen, für die Folgen zur Rechenschaft gezogen wird. Nachdem es der Polizei nun offensichtlich in über 200 Fällen nicht gelungen ist, die Gesellschaft vor den Taten des Kriminellen zu schützen, erscheint es ein wenig seltsam, dass das Opfer des Einbruches sich für sein Handeln rechtfertigen muss.
Während der Einbrecher sich sehr wohl überlegen konnte, welches Risiko er eingeht, kann das Einbruchsopfer normalerweise nicht lange über die Handlungsoptionen und die daraus resultierenden Folgen nachdenken. In einer solchen Situation kann es für das Opfer tödlich enden, zu lange zu zögern und dem Einbrecher Zeit für einen Angriff zu geben. Unter dem Aspekt stellt sich auch die Frage, wie man einen Krminiellen einfach nur festhalten soll, ohne ihn zu verletzen. Zumal der Einbrecher auch noch einen spitzen Gegenstand bei sich trug, der als Stichwaffe eingesetzt werden kann und möglicherweise hochgradig kriminell und skrupellos ist.
In Deutschland hat der Staat das Gewaltmonopol. Darunter versteht man die ausschließlich staatlichen Organen vorbehaltene Legitimation, physische Gewalt auszuüben oder zu legitimieren (Unmittelbarer Zwang). Die Rechtsordnung demokratischer Staaten kennt auch Ausnahmen vom Gewaltmonopol des Staates. Dazu zählt etwa das Recht, sich mit Gewalt gegen rechtswidrige Angriffe zu wehren (Notwehr) und sich vor sonstigen Gefahren zu schützen (Notstand).
Theoretisch ist es also möglich, dass jemand, der einen Angreifer verletzt, um sein Hab und Gut oder gar sein Leben zu schützen, für die Folgen zur Rechenschaft gezogen wird. Nachdem es der Polizei nun offensichtlich in über 200 Fällen nicht gelungen ist, die Gesellschaft vor den Taten des Kriminellen zu schützen, erscheint es ein wenig seltsam, dass das Opfer des Einbruches sich für sein Handeln rechtfertigen muss.
Während der Einbrecher sich sehr wohl überlegen konnte, welches Risiko er eingeht, kann das Einbruchsopfer normalerweise nicht lange über die Handlungsoptionen und die daraus resultierenden Folgen nachdenken. In einer solchen Situation kann es für das Opfer tödlich enden, zu lange zu zögern und dem Einbrecher Zeit für einen Angriff zu geben. Unter dem Aspekt stellt sich auch die Frage, wie man einen Krminiellen einfach nur festhalten soll, ohne ihn zu verletzen. Zumal der Einbrecher auch noch einen spitzen Gegenstand bei sich trug, der als Stichwaffe eingesetzt werden kann und möglicherweise hochgradig kriminell und skrupellos ist.