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Krankenversicherungspflicht ab Januar 2009

Das traditionelle Handwerk ist weitgehend ausgestorben. Menschen, die ein Produkt selbst planen, realisieren und anschließend einem Kunden persönlich verkaufen, gibt es nur noch selten. Tische werden nicht mehr von einem Tischler hergestellt, der sich mit seiner Arbeit identifiziert, weil sie die Realisierung seiner Ideen ist. Tische werden in Fabriken hergestellt. Jeder Arbeiter führt nur einige Teilschritte im Produktionsprozess aus. Dies ist effizient und die Produktion kann erhöht werden bei gleichzeitig sinkenden Stückkosten. Die Automatisierung führte zwar auf der einen Seite zu materiellem Reichtum, auf der anderen Seite jedoch zu menschlicher Verarmung. Die Zerstörung des Traditionellen Handwerks brachte eine Entfremdung von der Arbeit und dem Produkt der Arbeit mit sich. Menschen arbeiten nicht mehr selbstständig, sondern sind zwangsläufig darauf angewiesen, einen Arbeitsplatz in der großen Maschinerie zu finden, um ihre Arbeitsleistung dort gegen einen Lohn einzubringen. Die lohnabhängig gewordenen Massen konnten und können jedoch nur zum Teil in den Manufakturen und Industriebetrieben beschäftigt werden.[1]
Viele Menschen sind arbeitslos, andere haben nur ein geringes Einkommen. 1-Euro-Jobs und geringfügige Beschäftigungen sind Beispiele der modernen Ausbeute. Menschen, mit einem solch niedrigen Einkommen haben mitunter nicht einmal genug Geld, den Lebensunterhalt zu bestreiten. Für Versicherungen bleibt dann nichts mehr übrig. Ein geringfügig Beschäftigter zahlt zwar eine Krankenversicherungspauschale, ist jedoch nicht krankenversichert und muss sich entsprechend noch einmal versichern, um die Leistungen tatsächlich in Anspruch nehmen zu können.[2] Dies dürfte bei einem solch geringen Einkommen jedoch kaum möglich sein, zumal bei einem Arztbesuch auch noch eine Praxisgebühr und mitunter hohe Selbstbeteiligungen fällig werden können.
Ab Januar 2009 besteht jedoch eine allgemeine Versicherungspflicht. Spätestens ab dann muss jeder mit Wohnsitz in Deutschland eine Krankenversicherung nachweisen können, die ambulante und stationäre Heilbehandlung umfasst. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt – warum auch immer – wird mit einem Prämienzuschlag bestraft, der zusätzlich zum Beitrag zu bezahlen ist. Großzügiger weise kann die Strafe gestundet und in Raten beglichen werden. Natürlich wird der gestundete Betrag dann verzinst.[3]


Weiterführende Artikel:

Nichtversicherte vs. allgemeine Versicherungspflicht
Bei Beitragsverzug kommt der Basistarif


Literaturverzeichnis:
[1]
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[2]
Wie sind geringfügig Beschäftigte versichert?; http://www.400-euro.de/400/versicherung.html
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