Berichte

Inkonsequenter Jugenschutz

Manche Filme oder Computerspiele sind durchaus sehr gewaltlastig. Um Kinder und Jugendliche vor dem Anblick von Gewaltszenen zu schützen, erhalten diese Artikel oftmals keine Jugendfreigabe. Haben Sie einmal versucht, beim Online-Versandhändler Amazon ein Produkt zu bestellen, die mit “Keine Jugendfreigabe gemäß §14 JuSchG” gekennzeichnet sind? Dieser Artikel darf nur an die Person übergeben werden, welche die Bestellung aufgegeben hat, wie der entsprechenden Informationsseite bei Amazon zu entnehmen ist. Bei der Übergabe werden Identität und Volljährigkeit des Empfängers anhand eines Personalausweises oder Reisepasses überprüft. Ein Führerschein mag zwar genügen, um ein Auto in ein Geschoss zu verwandeln und mit 180 Kilometer pro Stunde über die Straßen zu jagen und das Leben zahlreicher Menschen zu gefährden. Ein solches Dokument genügt aber nicht, um sich ausreichend auszuweisen, einen Film ohne Jugendfreigabe anzunehmen. Damit aber nicht genug. Es ist außerdem unabdingbar, dass der Name auf dem Dokument absolut genau mit dem in der Lieferadresse angegebenen Namen übereinstimmt. Wenn im Ausweis von Herrn Mustermann der Name “Markus Mustermann” eingetragen ist, dann darf in der Lieferadresse nicht “Herr Markus Mustermann” stehen. Ja, der Schutz der Jugend vor Gewalt, hat in Deutschland einen hohen Stellenwert. Auch wenn Filme oder Computerspiele nur fiktive Werke sind, so möchte man den Nachwuchs möglichst davor bewahren. Und am besten auch die Erwachsenen, denn vor allem gewaltlastige Computerspiele werden normalerweise stark geschnitten, bevor sie in Deutschland für Erwachsene auf den Markt kommen.
Seltsamerweise hört der Schutz der Jugend aber plötzlich auf, wenn es darum geht, neue Soldaten für Kriegseinsätze in fernen Ländern zu rekrutieren. Da scheut die Bundeswehr auch nicht davor, an Schulen für Ihre Sache zu werben.
Aber nicht nur die Bundeswehr nimmt es mit dem Jugendschutz nicht so genau. Besonders befremdlich fand ich einen Artikel in einer Zeitschrift von und für Jäger. Im Magazin “Jäger” wird ausdrücklich dafür plädiert, bereits kleine Kinder mit auf die Jagd zu nehmen, und sie ans Töten heranzuführen. “Gesellig mit Kindern Jagen” geht das?[1] (S. 88-91)

[..] der Schuss brach und der Bock fiel im Feuer. Keine Frage, solch ein Ansitz wäre immer ein schönes Erlebnis, aber durch meine junge Begleitung wurde es zu einem ganz besonderen Abend.[1]

Etwas später zeigt eines der Bilder im Artikel einen Jungen, der über einem erschossenen Reh kniet und in der Hand ein Gewehr hält, das andere Kinder in seinem Alter (und auch deutlich ältere Kinder und Jugendliche) nichteinmal virtuell am Bildschirm führen dürfen. Der Junge wirkt sehr zufrieden.
Was ist das für eine Welt, in der Kinder und Jugendliche viele Computerspiele und Filme nicht nutzen dürfen, während an anderer Stelle dazu aufgefordert wird, den Kindern Freude am Töten beizubringen? Wie soll man das verstehen.


Literaturverzeichnis:
[1]
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