Berichte

Hup mich nicht an!

In der Zeitschrift Stiftung Warentest, Finanztest 09/2014 wird darauf hingewiesen, dass die Fahrbahnen seit der Novelle der Straßenverkehrsordnung 1997 den Radfahrern und den Autofahrern gleichermaßen gehören. Das heißt, dass Radfahrer grundsätzlich auf der Straße fahren dürfen, auch dann, wenn ein Radweg existiert. Radfahrer müssen nur dann zwingend den Radweg benutzen, wenn ein Schild dies vorschreibt (Beispielsweise Verkehrszeichen 237 oder Zeichen 240). Diese Schilder dürfen nur noch dort stehen, wo es wegen “besonderer Umstände zwingend geboten ist” (wobei diese Regel von den Behörden nicht konsequent umgesetzt wurde).
Im Artikel der Zeitschrift wird empfohlen, dass Radfahrer immer die Straße nutzen, wenn dies nicht ausdrücklich verboten ist. Begründet wird dies damit, dass Studien belegen, dass Radfahrer auf den Straßen sicherer unterwegs sind, als auf Radwegen, weil sie dort besser gesehen werden.

Wenn es tatsächlich der Fall ist, dass eine Fahrt auf dem Radweg gefährlicher ist, als die Fortbewegung auf der Straße, so heißt die noch lange nicht, dass es ungefährlich ist, auf einer Straße zu fahren. Das heißt vielmehr, dass Radwege so schlecht sind, dass der Aufenthalt dort noch gefährlicher ist, als der Aufenthalt auf einer ohnehin schon gefährlichen Straße. Warum ist das so? Nun, aus Platzgründen sind Radwege oft einfach auf bestehenden Verkehrsflächen (wie etwa Fußwegen) eingezeichnet worden, anstatt sichere Fahrbahnen zu planen und zu realisieren. In den historisch gewachsenen Städten ist dies die einfachste und häufig die einzige Möglichkeit, überhaupt Radwege unterzubringen. Viele dieser Radwege führen gefährlich dicht an unübersichtlichen Ausfahrten vorbei oder sind in baulich schlechtem Zustand, weil sie nicht gewartet werden und vergammeln.
Da ist es dann kein Wunder, wenn Radfahrer auf die Straße ausweichen. Aber dort sind sie auch nicht gut aufgehoben. Formal mögen die Straßen zwar Radfahrern und Autofahrern gleichermaßen gehören, aber in der Theorie prallen hier völlig gegensätzliche Welten auseinander, die sich auch durch Gesetze nicht wegdefinieren lassen. Dies führt unweigerlich zu Konflikten.
Ein großes Problem ist die unterschiedliche Geschwindigkeit. Wenn in einem Verkehrssystem alle Verkehrsteilnehmer mit ähnlicher Geschwindigkeit (und Richtung) unterwegs sind, ist die Gefahr eines Unfalls relativ gering. Gefährlich wird es, wenn sehr langsame Fahrzeuge und sehr schnellen (oder in unterschiedliche Richtungen fahrende) Fahrzeuge auf der gleichen Fahrbahn unterwegs sind. Deshalb müssen auf Autobahnen auch Mindestgeschwindigkeiten gefahren werden können und Radfahrer dürfen Autobahnen überhaupt nicht benutzen. Und es käme wohl auch niemand auf die Idee, ein Go-Kart-Rennen auf einer Rennstrecke durchzuführen, auf der gerade hochgezüchtete Formel-1-Bolliden ihre Runden drehen.
Im Straßenverkehr möchte jeder so schnell fahren, wie es ihm möglich und auch erlaubt ist (und manch einer möchte noch schneller fahren). Zum einen möchte kaum jemand mehr Zeit auf der Straße verbringen, als notwendig und zum anderen haben die meisten Leute Termine, die sie zwingend einhalten müssen. Kaum jemand kann es sich erlauben unpünktlich bei der Arbeit zu sein und der Berufsverkehr macht nun mal einen beachtlich großen Teil des Verkehrsaufkommens aus. Autofahrer werden also gewöhnlich nicht einfach so zum Spaß und ohne Verpflichtung umherfahren (wie es bei Rad- und Motorradfahrern des öfteren der Fall ist). Zumindest in geschlossenen Ortschaften ist “Unnützes Hin- und Herfahren ist laut §30 der Straßenverkehrsordnung ohnehin verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.
Wir haben nun also häufig die Situation, dass Autofahrer, die schnell fahren können und müssen (um ihre Termine einzuhalten) auf langsame Fahrzeuge, wie etwa Radfahrer und Traktoren treffen. Erschwerend kommt hinzu, dass die meisten Straßen nicht für die gleichzeitige Benutzung durch Fahrzeuge mit sehr unterschiedlichen Geschwindigkeiten ausgelegt sind. Das heißt, schnellere Fahrzeuge können die langsamen Fahrzeuge nicht problem- und gefahrlos überholen. Die Straßen sind nicht breit genug und es gibt auch kaum Ausweichmöglichkeiten, an denen langsame Fahrzeuge die schnelleren vorbeifahren lassen können. Aber die schnellen Fahrzeuge müssen die langsamen überholen, wenn es die Situation zulässt. Schon in der Fahrschule wird den Fahrschülern beigebracht, dass sie beispielsweise einen vorausfahrenden Traktor überholen müssen, wenn es möglich ist, weil die Fahrer hintendran sonst nervös werden und von weiter hinten in der Schlange versuchen zu überholen, was ganz besonders gefährlich ist.
Wie der der Überholvorgang auszusehen hat, ist ebenfalls in der Straßenverkehrsordnung geregelt. Dort ist in §5 zu lesen:

Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

und:

Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden, eingehalten werden. Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.

Die Angaben sind allerdings sehr vage. Der eine Autofahrer sieht schon eine Gefahr darin, wenn Gegenverkehr gerade am Horizont auftaucht, während andere Fahrer im Kmikaze-Tiefflug eine ganze Kolonne überholen, knapp vor dem Gegenverkehr wieder einscheren und sagen, dass ausreichend Platz ist, wenn noch ein Papierblatt zwischen die eigene Stoßstange und die Stoßstange des entgegenkommenden Autos passt.

Ein vorsichtiger Fahrer muss im realen Leben abseits der Paragraphen also auch dann überholen, wenn er es sich eigentlich nicht zutraut, um zu verhindern, dass sich ein Draufgänger weiter hinten in der Kolonne zu besonders gefährlichen Überholmanövern genötigt fühlt.
In §1 der Straßenverkehrsordnung steht:

Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Zunächst einmal verlangt die Straßenverkehrsordnung eine defensive und vorausschauende Fahrweise, die keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet. Man darf andere aber auch nicht mehr als unvermeidbar behindern. Genau dies tut jedoch ein Autofahrer, der nicht überholt, obwohl es die Verkehrssituation zugelassen hätte. Dadurch wird der nachfolgende Verkehr behindert und die Fahrer belästigt.

Über kurz oder lang, müssen schnellere Fahrzeuge die langsameren überholen. Wenn jemand zehn Kilometer hinter einem Traktor oder einem Radfahrer herfährt, wird er dies kaum sachlich begründen können. Da die Straßen aber üblicherweise nicht dafür ausgelegt sind, stellt dies immer eine Gefahr dar. Selbst wenn die Situation übersichtlich erscheint und man davon ausgehen kann, keine anderen Verkehsteilnehmer zu gefährden. Vielleicht übersieht man doch etwas und es kommt zum Unfall.

Eine Idee der gemeinsamen Nutzung der Straßen durch Radfahrer und Kraftfahrzeuge ist es auch, die schnelleren Fahrzeuge zu zwingen, langsamer zu fahren. Auf den ersten Blick eine durchaus nachvollziehbare Begründung. Es ist jedoch schwer vorstellbar, dass Autofahrer, die es eilig haben, tatsächlich durch Radfahrer langsamer fahren. Ihre Termine werden ja nicht verschoben, wenn sich die Fahrzeit aufgrund eines vorausfahrenden Radfahrers erhöht. Die Autofahrer müssen sich beeilen und Radfahrer werden dann eher als ärgerliches Hindernis angesehen und entsprechend rücksichtslos überholt. Jemand, der einen Radfahrer mit dem Gedanken der Verkehrsberuhigung auf die Straße schickt und ihm die Aufgabe zuschickt, die bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung übernehmen sollten, setzt das Leben des Radfahrers auf Spiel.

Es kann festgehalten werden, dass die heutigen Straßen weitgehend nicht für die gemeinsame Benutzung durch unterschiedlich schnelle Fahrzeuge geeignet sind, weil es kaum Ausweich- und Überholmöglichkeiten gibt. Und selbst wenn es die gäbe, wären zumindest Radfahrer immer noch in großer Gefahr, wenn sie sich eine Fahrbahn mit schweren Fahrzeugen teilen. Im Falle eines Unfalls mit einem schweren Fahrzeug (der trotz guter Überholmöglichkeiten nicht ausgeschlossen werden kann) ist der Radfahrer auch mit Helm- und Rückenprotektoren besonders gefährdet. Kein Schutz, den ein Radfahrer sich anziehen oder umbinden kann, ist in der Lage, die kinetische Energie abzufangen, die ein Auto auf den Radfahrer überträgt, wenn es ihn überrollt.
Anstatt Radfahrer zu animieren, auf den Straßen zu fahren sollte verstärkt daran gearbeitet werden, Radwege zukünftig möglichst so zu gestalten, dass sie gefahrlos durch Radfahrer benutzt werden können. In historisch gewachsenen Stadtteilen ist dies natürlich kaum möglich. Hier muss jeder verfügbare Platz irgendwie ausgenutzt werden. Wenn Verkehrsflächen neu angelegt werden, könnte man aber schon darauf achten, ausreichend Platz für Radfahrer einzuplanen. Und auch an Landstraßen sollte es Radwege geben. Am Platz mangelt es hier meistens nicht und doch müssen Radfahrer und Fußgänger in weiten Teilen des Landes auf Landstraßen bewegen, um von einem Ort zum nächsten zu kommen, weil es weder Rad noch Fußwege gibt und auch die Feldwege die Orte nicht durchgehend verbinden und im Winter mitunter unbenutzbar sind.
Solch eine Infrastruktur wäre gewiss möglich und es ist auch genug Geld vorhanden. Leider ist das Geld sehr ungleichmäßig verteilt und steht üblicherweise nicht für derartige Projekte zur Verfügung. Während reiche Privatpersonen durch Zins und Zinseszins immer reicher werden, versinken die Städte und Kommunen in Schulden. Das ist schade. Auf der einen Seite werden die Menschen zwar animiert, möglichst mit dem Fahrrad zu fahren, auf der anderen Seite ist jedoch nichteinmal eine Infrastruktur vorhanden, die es ermöglicht, sicher mit dem Fahrrad von einem Ort zum nächsten zu kommen. Diese Infrastruktur fehlt nicht, deshalb, weil es nicht möglich wäre, sie aufzubauen. Sie fehlt, weil kein Geld dafür verfügbar ist. Es gibt viele Menschen, die keine Arbeit haben und sich vermutlich am Bau von Rad- und Fußwegen beteiligen würden. Aber wie sollen diese Menschen bezahlt werden, wenn die Städte und Gemeinden bereits ihr Tafelsilber verscherbeln müssen, wichtige Einrichtung privatisieren und die Schwimmbäder schließen, weil das Geld nicht mehr reicht?
Mehr Radverkehr kann es nur geben, wenn die Wege, welche zurückgelegt werden müssen nicht zu lang sind. Das heißt, dass sowohl die Arbeitsplätze als auch die Einkaufsmöglichkeiten wieder näher zu den Menschen rücken müssen. Und die Infrastruktur muss für den Radverkehr ausgelegt sein. All dies setzt aber ein Geldsystem voraus, das sicherstellt, dass es lohnenswert ist, kleinere Geschäfte in den Wohnbereichen zu betreiben und dort auch Arbeitsplätze zu schaffen. Heutzutage werden die Menschen fernab ihrer Wohnung in Großraumbüros zusammengepfercht und müssen zum Einkaufen zu abgelegene gigantischen Einkaufzentren fahren. Wer ein paar Nägel benötigt, um einen Schrank zu reparieren muss mitunter 15 Kilometer weit über Landstraßen ohne Rad- und Fußwege zum nächsten Baumarkt fahren, weil es keine Läden mehr in der Nähe gibt, die solche Dinge anbieten. Darüber hinaus muss das Geldsystem gewährleisten, dass das Geld dort ankommt, wo es gebraucht wird. Geld das in Steueroasen gebunkert wird, kann nicht dazu genutzt werden, einen neuen Radweg zu bauen. Das Geld muss fließen. Es muss dorthin fließen, wo es benötigt wird. Dies ist beim heutigen zinsbasierten Geldsystem nicht der Fall und deshalb wird sich an der wenig zufriedenstellenden Situation nichts grundlegend ändern.
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