Austritt Griechenlands aus der Eurozone (Grexit)?
Nachdem Griechenland nun mit Unsummen “gerettet” wurde, haben auch die Politik-Darsteller gemerkt, was in den Kreisen sogenannter Verschwörungstheoretiker schon lange bekannt war: von einer Rettung kann keine Rede sein. Die Rettungsschirme haben die Probleme nur in die Zukunft verlagert und die Situation hat sich in Griechenland nicht verbessert. Wie auch? In einem zinsbasierten Schuldgeldsystem können niemals die gesamten Schulden zurückbezahlt werden, da die Verschuldung aufgrund der Zinsansprüche immer höher ist, als die vorhandene Geldmenge. Es ist bestenfalls möglich, die Schulden umzuverteilen und zahlungskräftigere Parteien stärker zu belasten, um zahlungsschwache Schuldner vorübergehend zu entlasten.
Nachdem Griechenland ständig neue Hilfsgelder erhalten muss, als seine eigenen ständig wachsenden Verpflichtungen immer wieder auf andere Mitglieder der europäischen Union auslagert, hat es noch eine Weile gedauert, bis man zu der Erkenntnis gekommen ist, dass es so nicht endlos weitergehen kann. Nun wird seitens einiger Politiker öffentlich in Erwägung gezogen, Griechenland aus der Eurozone auszuschließen (oder man behauptet dies einfach nur als Druckmittel gegen die Griechische Bevölkerung, damit sie in Angst vor einem Ausschluss weiteren Einschnitten zustimmen).
Einige EU-Politiker rudern nun zurück. Ihrer Meinung nach wird Griechenland nicht aus der Eurozone ausgeschlossen, da dies überhaupt nicht möglich sei:
Abgesehen davon, dass Verträge, die selbst dann unkündbar sind, wenn beide Vertragsparteien mit einer Kündigung einverstanden sind, als sittenwidrig angesehen werden könnten, gibt es entgegen der Behauptungen einiger Politiker mittlerweile eine Austrittsmöglichkeit (das war nicht immer so[2]):
Mit einem Austritt aus der Europäischen Union, der ja mittlerweile möglich ist, sollte auch die Aufgabe des Euros als Währung möglich sein.
Weitere Informationen:
Gründungsprinzipien der Union
Nachdem Griechenland ständig neue Hilfsgelder erhalten muss, als seine eigenen ständig wachsenden Verpflichtungen immer wieder auf andere Mitglieder der europäischen Union auslagert, hat es noch eine Weile gedauert, bis man zu der Erkenntnis gekommen ist, dass es so nicht endlos weitergehen kann. Nun wird seitens einiger Politiker öffentlich in Erwägung gezogen, Griechenland aus der Eurozone auszuschließen (oder man behauptet dies einfach nur als Druckmittel gegen die Griechische Bevölkerung, damit sie in Angst vor einem Ausschluss weiteren Einschnitten zustimmen).
Einige EU-Politiker rudern nun zurück. Ihrer Meinung nach wird Griechenland nicht aus der Eurozone ausgeschlossen, da dies überhaupt nicht möglich sei:
Angesichts der Spekulationen über einen möglichen Austritt Griechenlands aus der Eurozone hat die EU-Kommission darauf verwiesen, dass die Mitgliedschaft in der Währungsunion nicht aufgegeben werden kann. Die Zugehörigkeit zur Eurozone sei “unwiderruflich”.[1]
Quelle: Focus
Abgesehen davon, dass Verträge, die selbst dann unkündbar sind, wenn beide Vertragsparteien mit einer Kündigung einverstanden sind, als sittenwidrig angesehen werden könnten, gibt es entgegen der Behauptungen einiger Politiker mittlerweile eine Austrittsmöglichkeit (das war nicht immer so[2]):
EU-Vertrag
VI – Schlußbestimmungen (Art. 47 – 55)
Artikel 50
(1) Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union auszutreten.
(2) Ein Mitgliedstaat, der auszutreten beschließt, teilt dem Europäischen Rat seine Absicht mit. Auf der Grundlage der Leitlinien des Europäischen Rates handelt die Union mit diesem Staat ein Abkommen über die Einzelheiten des Austritts aus und schließt das Abkommen, wobei der Rahmen für die künftigen Beziehungen dieses Staates zur Union berücksichtigt wird. Das Abkommen wird nach Artikel 218 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ausgehandelt. Es wird vom Rat im Namen der Union geschlossen; der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit nach Zustimmung des Europäischen Parlaments.
(3) Die Verträge finden auf den betroffenen Staat ab dem Tag des Inkrafttretens des Austrittsabkommens oder andernfalls zwei Jahre nach der in Absatz 2 genannten Mitteilung keine Anwendung mehr, es sei denn, der Europäische Rat beschließt im Einvernehmen mit dem betroffenen Mitgliedstaat einstimmig, diese Frist zu verlängern.
(4) Für die Zwecke der Absätze 2 und 3 nimmt das Mitglied des Europäischen Rates und des Rates, das den austretenden Mitgliedstaat vertritt, weder an den diesen Mitgliedstaat betreffenden Beratungen noch an der entsprechenden Beschlussfassung des Europäischen Rates oder des Rates teil.
Die qualifizierte Mehrheit bestimmt sich nach Artikel 238 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
(5) Ein Staat, der aus der Union ausgetreten ist und erneut Mitglied werden möchte, muss dies nach dem Verfahren des Artikels 49 beantragen.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/EU/50.html
Mit einem Austritt aus der Europäischen Union, der ja mittlerweile möglich ist, sollte auch die Aufgabe des Euros als Währung möglich sein.
Weitere Informationen:
Gründungsprinzipien der Union