Berichte

Frauen bei der Bundeswehr – Gleiche Rechte, weniger Pflichten

Das Gleichheitszeichen (=) steht in der Mathematik, der formalen Logik und in den exakten Naturwissenschaften zwischen zwei in ihrem Wert gleichen Ausdrücken. Es handelt sich um eine Äquivalenzrelation, eine Relation also, die die reflexiv, symmetrisch und transitiv ist.[1]

Das Wort „äquivalent“ stehe im Folgenden für eine Beziehung zwischen zwei Objekten. Dass zwei Objekte a und b äquivalent sind, sei durch a äquivalent b symbolisiert.

Reflexivität: a äquivalent a
Jedes Objekt ist zu sich selbst äquivalent.

Symmetrie: a äquivalent b daraus folgt b äquivalent a
Wenn a zu b äquivalent ist, dann ist auch b äquivalent zu a (und umgekehrt).

Transitivität: a äquivalent b UND b äquivalent c daraus folgt a äquivalent c
Wenn a zu b äquivalent und b zu c äquivalent ist, dann ist a äquivalent zu c.


Mathematisch ausgedrückt:

0 = 0 daraus folgt 0 = 0

3 = 1+2 daraus folgt 1+2 = 3

5 = (2+3) UND (2+3) = (1+4) daraus folgt 5 = (1+4)


Damit haben wir das Wort “gleich” definiert. In Anlehnung daran werden für die Regelung des menschlichen Zusammenlebens die Worte “Gleichberechtigung” und “Gleichstellung” verwendet.
Die Gleichberechtigung hat die juristische Gleichbehandlung zum Ziel Die “Gleichstellung” geht davon aus, dass die juristische Gleichbehandlung nicht automatisch zu einer faktischen Gleichbehandlung führt und hat somit die faktische Gleichbehandlung zum Ziel.
Die Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern wurde in Deutschland 1994 zum Staatsziel erklärt durch den Zusatz zu Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG: “Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.” Dabei bestand im Gesetzgebungsverfahren Einigkeit, dass das Staatsziel “an alle Träger öffentlicher Gewalt gerichtet sein soll, keinen Individualanspruch auf ein bestimmtes staatliches Handeln einräumt und der Einwirkungsbereich nicht auf den Binnenbereich des Staates, namentlich den öffentlichen Dienst beschränkt ist, sondern der verbindliche Förderauftrag sich auf alle Bereiche der Gesellschaft erstreckt.”[2]

Bei der Bundeswehr müssen die Harre von Soldaten kurz geschnitten sein, so sieht es der sogenannte Haar- und Barterlass vor. Im Sinne der Gleichberechtigung, muss diese Regel dann natürlich für Frauen und Männer gleichermaßen gelten. Für Soldaten sieht der Erlass unter anderem vor, dass das Haar am Kopf anliegen oder so kurz geschnitten sein muss, dass Ohren und Augen nicht bedeckt werden; ausdrücklich untersagt sind Pferdeschwänze und “gezopfte Frisuren”. Den Soldatinnen hingegen ist das Tragen längerer Haare, gegebenenfalls unter Verwendung eines Haarnetzes, gestattet.
Der Zwang zu einer kurzen Frisur kann sich begründen mit hygienischen Anforderungen oder um die Unfallgefahr zu reduzieren. Der Zwang zu einer weitgehend einheitlichen kurzen Frisur könnte auch historisch damit begründet sein, dass man versuchte, den Soldaten ihre Identität zu nehmen. Das Individuum wird zerstört und in die Masse eingeordnet. Die Streitkräfte sollen „durch ein nach außen einheitliches Auftreten“[3] geprägt sein.
Im Zuge der Gleichberechtigung wurden die Streitkräfte mittlerweile auch für Frauen geöffnet. Wenn Männer das Recht haben, militärischen Dienst zu leisten, dann muss naheliegenderweise auch Frauen dieses Recht zugestanden werden.
Die genannten Begründungen für eine Kurzhaarfrisur sind geschlechtsneutral und müssten damit für Männer und Frauen gleichermaßen gelten. Die für Soldatinnen gültige langhaarigenfreundlichere Regelung soll zwar auch als Maßnahme zur Förderungen von Frauen in der Bundeswehr gedacht sein. Wenn es aber legitim ist, eine Personengruppe zu fördern indem man sie bevorzugt, beziehungsweise eine andere Gruppe benachteiligt, dann wäre es auch ein legitimes Mittel, die Teilnahme von Männern bei der Bundeswehr zu fördern, indem man ihnen beispielsweise ein besseres Gehalt oder angenehmere Dienstzeiten zugesteht.
Beide Varianten sind mehr als fragwürdig. Die Regeln die es bei der Bundeswehr gibt, sollten durch einen konkreten Nutzen begründet sein. Wenn die Begründung unabhängig vom Geschlecht ist, ist die Regel gleichermaßen auf Männer und Frauen anzuwenden.


Kurzhaarfrisur bei der Bundeswehr


Literaturverzeichnis:
[3]
?
 0