Berichte

Elefantenrennen

Der im SPD-Wahlkampfteam für Verkehr zuständige Fraktionsvize Florian Pronold schlug ein generelles Überholverbot für Lastwagen auf Autobahnen mit nur zwei Richtungsspuren vor, um den Verkehrsfluss zu verbessern und die Sicherheit zu erhöhen.[1]
Die “Elefantenrennen” sind tatsächlich oftmals ein Ärgernis, wenn ein LKW an einem anderen LKW vorbeifährt, dabei aber kaum schneller ist. Der Überholvorgang zieht sich ewig hin. Jetzt stellt sich allerdings die Frage, wieso Politiker immer so schnell neue Regelungen fordern. Es gibt doch schon so viele Gesetze, dass niemand mehr durchblickt. Und auch der Überholvorgang ist in den Einschlägigen Gesetzen schon definiert. In der Straßenverkehrsordnung ist unter Paragrah 5 nachzulesen:[2]

(2) [..] Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

Wenn also eine Änderung nötig ist, dann nicht in Form eines neuen Gesetzes, welches vermutlich mit vielen Ausnahmen einhergehen würde. Das nicht überholt werden darf, wenn man nicht schnell genug fahren kann oder darf, wurde bereits geregelt. Damit sind “Elefantenrennen” mit lang andauernden Überholmanövern ohnehin nicht erlaubt. Nachbesserungsbedarf besteht eigentlich nur in der Definition der “wesentlich höheren Geschwindigkeit”. Für eine Schnecke mag schon ein Überholer “mit wesentlich höherer Geschwindigkeit” regelrecht an ihr vorbeibrausen, der gerade einmal ein Kilometer pro Stunde schneller ist. Auf der Autobahn wäre dieser Geschwindigkeitsunterschied gewiss zu gering. Hier ist das Gesetzt also noch etwas zu schwammig. Aber immerhin gibt es bereits eine Regelung, die lediglich durchgesetzt werden müsste. Das Oberlandesgericht Zweibrücken sieht in einem Beschluss vom 16.11.2009 eine Überholdauer von bis zu 45 Sekunden und ein Geschwindigkeitsunterschied von mindestens 10 km/h als angemessen an.[3] Wofür also schon wieder ein neues Gesetz, wenn nicht einmal die bestehenden Regelungen Beachtung finden?


Literaturverzeichnis:
[1]
SPD: Lkw-"Elefantenrennen" auf Autobahnen in Ferien verbieten; dpa; Stern; http://www.stern.de/politik/deutschland/lkw-elefantenrennen-auf-autobahnen-in-ferien-verbieten-2043392.html; 26.07.2013
[2]
Überholen; dejure; Straßenverkehrsordnung, § 5
[3]
Mindestgeschwindigkeit beim Überholen auf der Autobahn; Deubner – Recht & Praxis; Rechtsanwalt Dr. Stephan Schröder, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Kiel; http://www.deubner-recht.de/aktuelles/verkehrsrecht/Mindestgeschwindigkeit-beim-Ueberholen-auf-der-Autobahn-3751592.html; 08.02.2010#s
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