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Ehre, wem Ehre gebührt – und auch dem, dem sie nicht gebührt!

ad-hoc-news.de berichtete im Zusammenhang mit den Ausrutschern des ehemaligen Verteidigungsministers über einen Offizier bei der Bundeswehr, der bei einer Hausarbeit abgeschrieben haben soll. Damit ist er nicht nur durch die Prüfung gefallen, sondern hat sogar ein Dienstvergehen begangen. So hat das Bundesverwaltungsgericht am 14. November 2001 einen Oberleutnant zum Leutnant herabgestuft, weil er an einer Universität der Bundeswehr die Hausarbeit eines Kameraden aus dem Vorjahr nahezu wörtlich abgegeben hatte.[1]

Das Bundesverwaltungsgericht sah in der Täuschung des Soldaten ein “schwerwiegendes Dienstvergehen”, das grundsätzlich mit einer Degradierung zu ahnden sei. Das Vergehen habe ein erhebliches Gewicht, “da der Soldat in soldatischen Kernpflichten versagt hat”. Neben der Pflicht zum treuen Dienen komme im militärischen Bereich der “Wahrheitspflicht besondere Bedeutung” zu. Schließlich könne eine Armee nicht geführt werden, “wenn sich die Führung nicht auf die Richtigkeit der abgegebenen dienstlichen Meldungen, Erklärungen und Aussagen verlassen kann.” Denn da solche Äußerungen nicht immer überprüft werden könnten, so das Bundesverwaltungsgericht weiter, müssen auf ihrer Grundlage im Frieden “und erst recht im Verteidigungsfall” Entschlüsse von größter Tragweite gefasst werden, oder solche die, wenn es um Prüfungen gehe, für Personalplanung und Verwendung “von erheblicher Bedeutung” sind. Erfülle ein Soldat diese Erwartungen nicht, “sondern täuscht er aus eigennützigen Beweggründen vorsätzlich seinen Dienstherrn”, so störe er das dienstliche Vertrauensverhältnis und “begründet ernsthafte Zweifel an seiner Zuverlässigkeit, Integrität und Treuebereitschaft”. Wenn ein Soldat gegenüber Vorgesetzten und Dienststellen unwahre Erklärungen abgebe, “büßt er hierdurch allgemein seine Glaubwürdigkeit ein”. Ein Soldat in der Stellung eines Vorgesetzten “disqualifiziert sich regelmäßig durch ein solches Fehlverhalten als Vorgesetzter”. Das Erschleichen von Leistungsnachweisen bringe nicht nur den Täter in Misskredit, sondern enttäusche auch die Erwartung des Dienstherrn und der Öffentlichkeit an eine “qualitativ zuverlässige Ausbildung des Offizierskorps der Bundeswehr”. Täuschungshandlungen wirkten sich “zwangsläufig nachteilig auf das Ansehen einer Hochschule sowie die Berufschancen ihrer Absolventen aus.”[1]

Quelle: ad-hoc-news.de

Wenn ein normaler Soldat einen Täuschungsversuch unternimmt und sich Leistungsnachweise erschleicht, enttäusche das die Erwartung der Öffentlichkeit an der Ausbildung und der Bundeswehr. Entsprechend hart wird das Vergehen bestraft. Wenn jedoch der Oberbefehlshaber der Streitkräfte sich einen der höchsten in Deutschland erhältlichen Titel, den Doktortitel, durch Täuschung erschleicht, wird er nicht degradiert oder bestraft. Nein, sein Rücktrittsersuch wird sogar mit Bedauern zur Kenntnis genommen und man verabschiedet ihn mit dem höchsten militärischen Zeremoniell der Bundeswehr – dem großen Zapfenstreich.[2]
Ja liebe Leser, alle Menschen sind gleich. Nur manche sind eben doch etwas gleicher. Während die normalen Bürger schon bei kleineren Ausrutschern mit harten Bandagen zur Ordnung gerufen werden, kann die Crème de la Crème die Sau rauslassen ohne für die Folgen haftbar gemacht zu werden.


Literaturverzeichnis:
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