Besteht noch eine Notwendigkeit für einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Die öffentlich-rechtlichen Sender wurden in einer Zeit gegründet, in der es kaum Rundfunkangebote gab. Das Ziel der gebührenfinanzierten Sender war damals, eine mediale Grundversorgung sicherzustellen. Dieser Gedanke ist mittlerweile obsolet. Wir haben ein Überangebot. Rund um die Uhr werden wir mit Informationen über unzählige Kanäle versorgt. Die Öffentlich-Rechtlichen haben somit ihre Daseinsberechtigung verloren. Oder etwa nicht?
Die meisten Sender finanzieren sich über Werbeeinnahmen. Das bedeutet, dass sie zum einen die Programme so gestalten müssen, dass sie eine möglichst große werberelevante Zielgruppe erreichen und zum anderen sind sie von den Unternehmen abhängig, die ihre Werbung im Programm platzieren. Das hat zur Folge, dass die Programmqualität mitunter sehr schlecht ist. Hier können die Öffentlich-Rechtlichen einspringen. Durch die Gebühreneinnahmen ist es ihnen möglich, ein hochwertiges Programm zu gestalten, das ohne Werbung auskomme. Somit ist ein gebührenfinanzierter Rundfunk grundsätzlich immer noch sinnvoll. Allerdings sieht es in der Realität anders aus. Die Öffentlich-Rechtlichen platzieren Werbung im Programm und richten die Sendungen auf eine möglichst große Zielgruppe aus. Ein hochwertiges Programm sucht man oftmals vergebens. Die wenigen informativen Inhalte dienen mehr als Alibi. Sie sind die Ausnahme und nicht die Regel.
Wenn aber auch die Öffentlich-Rechtlichen hauptsächlich minderwertige, von Werbung und versteckter Produktplatzierung durchtränkter Inhalte liefern, dann haben sie in der heutigen Zeit tatsächlich keine Daseinsberechtigung mehr. Die Sicherstellung einer Grundversorgung ist in Anbetracht des Überangebotes unnötig und ein möglichst durchgehend hochwertiges Programm wird nicht geboten. Trotz alledem wird jeder Bürger mit Wohnsitz in Deutschland gezwungen, für das Programm der öffentlich-rechtlichen Sender zu bezahlen, selbst wenn er dieses weitgehend unnötige Programm nicht nutzt. “Schwarzseher” werden vom ARD, ZDF, Deutschlandradio Gebühren Service (ehemals GEZ) gejagt. Jeder muss Zahlen, ob der das Angebot nutzt, oder nicht. Es ist quasi ein Angebot, das wir nicht ablehnen können, wie man bei der Mafia (den Klischees nach) sagen würde.
Die meisten Sender finanzieren sich über Werbeeinnahmen. Das bedeutet, dass sie zum einen die Programme so gestalten müssen, dass sie eine möglichst große werberelevante Zielgruppe erreichen und zum anderen sind sie von den Unternehmen abhängig, die ihre Werbung im Programm platzieren. Das hat zur Folge, dass die Programmqualität mitunter sehr schlecht ist. Hier können die Öffentlich-Rechtlichen einspringen. Durch die Gebühreneinnahmen ist es ihnen möglich, ein hochwertiges Programm zu gestalten, das ohne Werbung auskomme. Somit ist ein gebührenfinanzierter Rundfunk grundsätzlich immer noch sinnvoll. Allerdings sieht es in der Realität anders aus. Die Öffentlich-Rechtlichen platzieren Werbung im Programm und richten die Sendungen auf eine möglichst große Zielgruppe aus. Ein hochwertiges Programm sucht man oftmals vergebens. Die wenigen informativen Inhalte dienen mehr als Alibi. Sie sind die Ausnahme und nicht die Regel.
Wenn aber auch die Öffentlich-Rechtlichen hauptsächlich minderwertige, von Werbung und versteckter Produktplatzierung durchtränkter Inhalte liefern, dann haben sie in der heutigen Zeit tatsächlich keine Daseinsberechtigung mehr. Die Sicherstellung einer Grundversorgung ist in Anbetracht des Überangebotes unnötig und ein möglichst durchgehend hochwertiges Programm wird nicht geboten. Trotz alledem wird jeder Bürger mit Wohnsitz in Deutschland gezwungen, für das Programm der öffentlich-rechtlichen Sender zu bezahlen, selbst wenn er dieses weitgehend unnötige Programm nicht nutzt. “Schwarzseher” werden vom ARD, ZDF, Deutschlandradio Gebühren Service (ehemals GEZ) gejagt. Jeder muss Zahlen, ob der das Angebot nutzt, oder nicht. Es ist quasi ein Angebot, das wir nicht ablehnen können, wie man bei der Mafia (den Klischees nach) sagen würde.